Freitag, 10. Januar 2020

Mon Expert Inkasso AG: Ergänzung zu unseriösen Inkassoforderungen

Erst wenige Tage ist es her, als wir in dem Bericht „Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele“ vor Schreiben einer „Portex Inkasso AG“ warnten. Aktuell liegt uns noch eine Variante der unseriösen Inkassoforderungen vor: Mon Expert Inkasso AG.

Titel: Mon Expert Inkasso AG: Ergänzung zu unseriösen Inkassoforderungen

Unseriöse Zahlungsaufforderungen: Zahlen Sie nicht


Die „Letzte Außergerichtliche Mahnung“ der Mon Expert Inkasso AG soll mit Drohgebärden Empfänger verunsichern, damit sie die Summe von insgesamt 284,46 EUR überweisen. Angeblich sollen die Empfänger telefonisch einem Dienstleistungsvertrag „Top100 Gewinnspiele / Eurojackpot-49“ abgeschlossen haben. Es wird zur Überweisung eine griechische Kontoverbindung angegeben.

Scan: Mon Expert Inkasso AG / Seite 01 / Jan 2020
Mon Expert Inkasso AG / Seite 01 / Jan 2020

Scan: Mon Expert Inkasso AG / Seite 02 / Jan 2020
Mon Expert Inkasso AG / Seite 02 / Jan 2020


Es handelt sich hierbei um keine seriöse Forderung. Der Absender Mon Expert Inkasso AG ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, Forderungen beizutreiben. Nicht überweisen!

Meinungen über unseriöse Inkassoforderungen


Die Unterlagen wurden uns freundlicherweise von der Verbraucherin Frau H. zwecks der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt. Ferner bedankt sie sich, dass wir mit derartigen Berichten uns dafür einsetzen, dass andere Verbraucher informiert werden und – wir zitieren - „diese den Schwachsinn nicht auch noch bezahlen“. Wir haben ebenfalls zu danken. Unter anderem ermöglichen uns aufmerksamer LeserInnen uns, stets aktuell über Verbraucherschutzthemen zu berichten.

Auch der BDIU twittert über das Thema:



Für weitere Informationen möchten auf unseren vorherigen Beitrag „Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele“ verweisen. Dort erhalten Betroffene Informationen, wie man seriöse und unseriöse Inkassoschreiben besser unterscheiden kann.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von genannten Firmen eine Benachrichtigung erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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