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Freitag, 10. Januar 2020

Mon Expert Inkasso AG: Ergänzung zu unseriösen Inkassoforderungen

Erst wenige Tage ist es her, als wir in dem Bericht „Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele“ vor Schreiben einer „Portex Inkasso AG“ warnten. Aktuell liegt uns noch eine Variante der unseriösen Inkassoforderungen vor: Mon Expert Inkasso AG.

Titel: Mon Expert Inkasso AG: Ergänzung zu unseriösen Inkassoforderungen

Unseriöse Zahlungsaufforderungen: Zahlen Sie nicht


Die „Letzte Außergerichtliche Mahnung“ der Mon Expert Inkasso AG soll mit Drohgebärden Empfänger verunsichern, damit sie die Summe von insgesamt 284,46 EUR überweisen. Angeblich sollen die Empfänger telefonisch einem Dienstleistungsvertrag „Top100 Gewinnspiele / Eurojackpot-49“ abgeschlossen haben. Es wird zur Überweisung eine griechische Kontoverbindung angegeben.

Scan: Mon Expert Inkasso AG / Seite 01 / Jan 2020
Mon Expert Inkasso AG / Seite 01 / Jan 2020

Scan: Mon Expert Inkasso AG / Seite 02 / Jan 2020
Mon Expert Inkasso AG / Seite 02 / Jan 2020


Es handelt sich hierbei um keine seriöse Forderung. Der Absender Mon Expert Inkasso AG ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, Forderungen beizutreiben. Nicht überweisen!

Meinungen über unseriöse Inkassoforderungen


Die Unterlagen wurden uns freundlicherweise von der Verbraucherin Frau H. zwecks der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt. Ferner bedankt sie sich, dass wir mit derartigen Berichten uns dafür einsetzen, dass andere Verbraucher informiert werden und – wir zitieren - „diese den Schwachsinn nicht auch noch bezahlen“. Wir haben ebenfalls zu danken. Unter anderem ermöglichen uns aufmerksamer LeserInnen uns, stets aktuell über Verbraucherschutzthemen zu berichten.

Auch der BDIU twittert über das Thema:



Für weitere Informationen möchten auf unseren vorherigen Beitrag „Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele“ verweisen. Dort erhalten Betroffene Informationen, wie man seriöse und unseriöse Inkassoschreiben besser unterscheiden kann.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von genannten Firmen eine Benachrichtigung erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 23. April 2018

Post von der „Kündigungs Zentrale“

Derzeit liegt ein Dokument mit dem Betreff „Mahnung und Kündigungsbestätigungsanschreiben“ vor. Versandt wurde es durch eine Firma mit dem recht allgemein klingenden Namen „Kündigungs Zentrale“ mit Sitz in Berlin. Das Besondere an diesem Anschreiben ist das Fehlen einer Anschrift und Anrede. Was hat es mit diesem Schreiben auf sich?

Titel: Post von der „Kündigungs Zentrale“


Sind Empfänger Mitglieder einer „Gewinnspielzentrale“?


Auf der Potsdamer Straße 82 in Berlin soll der Geschäftssitz der Firma „Kündigungs Zentrale“ sein, die laut des Briefkopfs u.a. die Bereiche „Inkasso Kündigung“ und „ABO Kündigung“ aufgelistet haben. Die Kündigungs Zentrale verzichtet in Ihrem Anschreiben auf eine Anschrift oder gar eine Anrede.

„Durch Ihre Mitgliedschaft bei der Gewinnspielzentrale besteht noch ein offener Zahlungsbetrag“, heißt es in einem der Schreiben, die uns durch Mitglieder des Verbraucherdienstes zur Verfügung gestellt wurden. Sollte sich der Empfänger für eine Zahlung entscheiden, würde automatisch eine Kündigung aus allen Gewinnspielunternehmen gewährleistet sein. Um welche Gewinnspielunternehmen es sich dabei handeln soll, bleibt unerwähnt. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass die uns vorliegenden Briefe zahlreiche Grammatikfehler aufweisen.

„Kündigungs Zentrale“ fordert Geld


Die „Kündigungs Zentrale“ verlangt einen Betrag in Höhe von 354,49 EUR. Diese Summe soll in einem Fall auf ein finnisches Konto überwiesen werden. Andernfalls wird „keine andere Möglichkeit“ gesehen, als eine „Vorpfändung auszubringen“. Sieht der Empfänger keine Notwendigkeit, den Betrag zu überweisen, so muss er damit rechnen, dass eine Kontosperrung droht. So behauptet es zumindest die „Kündigungs Zentrale“. Als Zahlungsempfänger ist der sonst unerwähnte Name „Bakioglou Service“ genannt.

Wichtig für Betroffene: bei diesem Unternehmen handelt es sich um kein in Deutschland eingetragenes Inkassounternehmen. Das bedeutet, dass „Kündigungs Zentrale“ hierzulande keine Inkasso-Dienstleistungen betreiben darf.

Scan: Anschreiben Kündigungs Zentrale | Seite 1
Anschreiben Kündigungs Zentrale | Seite 1

Scan: Anschreiben Kündigungs Zentrale | Seite 2
Anschreiben Kündigungs Zentrale | Seite 2


Hilfe bei „Kündigungs Zentrale“


Haben Sie auch ein Schreiben der „Kündigungs Zentrale“ erhalten? Allgemeine Informationen erhalten Sie unter

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.