Mittwoch, 15. Januar 2020

Lernstudio Babarossa: Erfahrungen mit dem Nachhilfeanbieter

Nachhilfe, Sprachkurse und noch mehr bietet das Lernstudio Barbarossa. Aktuell wandten sich Verbraucher an uns, dass es jedoch zu Problemen mit dem „Bildungs-Partner“ aus Kaiserslautern kam. So war es den Kursteilnehmern nicht möglich, die abgeschlossenen Verträge trotz unterschiedlicher Anliegen zu widerrufen, sodass sie sich im Unrecht fühlen.

Titel: Lernstudio Babarossa: Erfahrungen mit dem Nachhilfeanbieter

Über die Lernstudio Babarossa / Megakids Fortbildungs GmbH


„Schule problemlos meistern!“ und „Vorsprung durch Bildung“ heißt es auf der Homepage der Lernstudio Babarossa / Megakids Fortbildungs GmbH. Das Unternehmen aus Kaiserslautern beschreibt sich selbst als professioneller Bildungs-Partner für Erwachsene, Kinder und Unternehmen und bietet unter anderem Sprachkurse, Nachhilfe und Weiterbildungen an.

Interessierte, die solche kostenpflichtige Kurse besuchen möchten, haben die Möglichkeit aus mehreren Standorten in Deutschland zu wählen. Laut der Website wurde Lernstudio Barbarossa als „Bester Nachhilfeanbieter“ ausgezeichnet. Mehrere Mitglieder des Verbraucherdienstes haben sich jedoch an uns gewandt, um über ihre negativen Erfahrungen bezüglich der Verträge mit dem Lernstudio Barbarossa zu erzählen.

Mitglieder teilen ihre Erfahrungen mit


Frau S. buchte beim Lernstudio Barbarossa einen Sprachkurs für Erwachsene mit einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. Kostenpunkt: 159,00 EUR pro Monat. Laut der Aussage eines Verwandten sollte dieser Sprachkurs es Frau S. ermöglichen, eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde zu erhalten. Doch laut Lernstudio Barbarossa gibt es weder eine Zertifizierung noch eine Bescheinigung. Ein Rücktritt vom Vertrag für den Sprachkurs war auch in diesem Fall nicht möglich, da laut der AGB ein Widerruf nicht gegeben sei.

Auch Herr B. berichtete uns über seinen Vertragsabschluss mit einer Mindestdauer von insgesamt 6 Monaten mit dem Lernstudio Barbarossa. Laut eigener Aussage war Herr B. mit seinem Sohn in einer Filiale der Lernstudio Barbarossa, um einen Nachhilfe-Kurs zu buchen. Auch hier gibt es es keinen Anspruch auf Widerruf, da der Vertrag in den Geschäftsräumen abgeschlossen wurde.

Aus den Vereinbarungen: Kein Widerruf


Uns liegen Vereinbarungen vor, die bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Bei unserer Recherche (Stand 14.01.2020) waren diese nicht online auf der Webseite des Unternehmens einsehbar.

Aus den Vereinbarungen lässt sich entnehmen, dass eine ordentliche Kündigung durch den Kursteilnehmer erstmals zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit möglich sei. Die Kündigung muss mit einer zweimonatigen Frist zum jeweiligen Vertragsende erfolgen. Wird nicht schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen vollen Unterrichtsmonat.

Bei einem Zahlungsverzug von mehr als drei Monaten wird sofort der gesamte restliche Betrag fällig. Ersatzstunden werden – sofern die Möglichkeit besteht – nach Absprache mit der Studioleitung bis maximal vier Stunden im Jahr erteilt. Ein Anspruch auf Ersatzstunden besteht jedoch nicht.

Negative Stimmen aus dem Netz


Im Internet finden sich zahlreiche Beiträge, die ein negativen Eindruck über die Lernstudio Babarossa / Megakids Fortbildungs GmbH vermitteln.

„Außerordentliche Kündigung wird nicht akzeptiert, auch wenn hierfür
plausible Gründe vorliegen. Diese dubiose Firma klagt volle Kursgebühr
gnadenlos ein. Habe kein einziges Mal am Kurs teilgenommen, wollte
Vertrag vor Kursbeginn stornieren. Keine Chance!“
Quelle: https://www.finanzfrage.net/g/frage/kein-wiederrufsrecht-bei-vertrag-mit-lernstudio-barbarossa

„Keine erkennbaren Erfolge durch diesen Kurs. Unseren Sohn lies man in diesen 90 Minuten Kreuzworträtsel lösen, während der ‘Dozent’ auf der Fensterbank sass, Kaffee trank und im Internet surfte. Gespräche bringen nichts. Wenn das Gesetz sie noch schützt, dann weiss ich auch keinen Weg, wie man sonst aus diesem Vertrag rauskommen kann…“
Quelle: https://verbraucherschutz.de/lernstudio-barbarossa-akzeptiert-kuendigung-nicht/

„Sehr schlechte Erfahrungen. Kurse fanden nicht statt (Prüfungsvorbereitung in den Ferien), eine vorzeitige Kündigung aus diesem Grund nicht akzeptiert. Mein Tochter sollte weiter die Nachhilfe im Fach Latein besuchen obwohl sie nach Schulwechsel das Fach gar nicht mehr hatte besuchen. Es wurde dann der Wechsel in das Fach Mathematik angeboten. Ich hab der Leitung erklärt das meine Tochter im Fach Mathematik auf Note eins steht und deshalb sicherlich keine Nachhilfe benötigt. Pech für mich wurde das genannt. Nachdem ich dann scheinbar zu spät gekündigt habe (mir wurde bei Abschluss erklärt, dass der Vertrag nach 6 Monaten auflaufe) eine automatische Vertragsverlängerung von drei Monaten (in einem Unterrichtsfach das meine Tochter nicht mehr hatte) angekündigt. Warum sich ein Vertrag nur in bestimmten Fächern verlängert entzieht sich völlig meiner Kenntnis. Das Lernstudio ist meiner Meinung nach absolut nicht zu empfehlen.“
Quelle: https://www.golocal.de/trier/nachhilfeunterricht/lernstudio-barbarossa-megakids-fortbildungs-gmbh-9xgXE/

Wann kann der Vertrag gekündigt werden?


Für Kursteilnehmer, die in den Geschäftsräumen der Lernstudio Babarossa / Megakids Fortbildungs GmbH einen Vertrag abgeschlossen haben, gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein außerordentliches Kündigungsrecht käme unter Umständen in Betracht, wenn es einen wichtigen Grund dafür geben würde. Eine Meinungsänderung käme in so einem Fall nicht in Betracht. Kündigungsfristen sollten unbedingt beachtet werden, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch Erfahrungen mit der Lernstudio Barbarossa? Sie können uns Ihre Erkenntnisse gerne über unsere Kontaktmöglichkeiten mitteilen.

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