Donnerstag, 11. April 2019

Erfahrungen mit dem Portal „SeitensprungArea“ der Cyberservices B.V.

Ein Mitglied unseres Vereins teilte uns schriftlich seine Erfahrungen mit dem Datingportal „SeitensprungArea“ mit. Obwohl er sich laut eigener Aussage nicht auf der Seite registrierte, erhielt er eine Zahlungsaufforderung durch die Rechtsanwälte Friedrich Fix und Rüdiger Mosebach aus Hamburg.

Titel: Erfahrungen mit dem Portal „SeitensprungArea.com“ der Cyberservices B.V.


Was ist SeitensprungArea?


„Auch unterwegs nichts mehr verpassen und jederzeit chatten und flirten“, heißt es auf der Datingwebsite „SeitensprungArea“. Betrieben wird die Seite von der Firma Cyberservices B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande. Zwar ist eine kostenlose Registrierung für interessierte Nutzer möglich, jedoch werden auch kostenpflichtige Dienstleistungen angeboten. Dazu zählt zum Beispiel der Versand von elektronischen Nachrichten, was nur im Rahmen des kostenpflichtigen Dienstes angeboten wird. Cyberservices B.V. weist innerhalb ihrer AGB darauf hin, dass auf dem Portal eigens erstellte Profile genutzt werden – mit denen keine Treffen möglich sind. Das bedeutet ebenfalls, dass es sich bei den auf der Seite dargestellten Personen nicht um echte Mitglieder handeln muss; diese werden ausschließlich zu „illustrativen Zwecken“ genutzt.

Zahlungsaufforderung durch Fix und Mosebach


Herr N. ist Mitglied vom Verbraucherdienst und teilte uns kürzlich seine Erfahrungen mit dem genannten Portal mit. Er erhielt eine Zahlungsaufforderung von den Rechtsanwälten Friedrich Fix und Rüdiger Mosebach aus Hamburg, die von der Cyberservices B.V. beauftragt wurden. So soll sich Herr N. laut der Rechtsanwälte aus Hamburg auf der Seite „seitensprungarea“ nicht nur angemeldet, sondern auch Leistungen in Anspruch genommen haben. Von ihm wurde die Zahlung einer Summe in Höhe von 137,40 EUR gefordert. Herr N. reagierte nicht auf die Zahlungsaufforderung. Daraufhin wurde er erneut von Friedrich Fix und Rüdiger Mosebach zur Zahlung aufgefordert – zuzuglich Anwaltgebühren in Höhe von 40,46 EUR. Herrn N. ist laut eigener Aussage die Webseite „seitensprungarea“ nicht bekannt und demzufolge soll er sich dort niemals registriert haben.

Weitere Portale der Cyberservices B.V.

Das Unternehmen aus Holland betreibt noch weitere Datingportale. Aktuell sind uns zahlreiche Portale bekannt, die wir aber aus Jugendschutzgründen hier nicht auflisten können. Im Aufbau ähneln sich die Seiten jedoch stark, wie eben der Navigation oder den Kontaktformularen.

Hilfe bei SeitensprungArea / Cyberservices B.V.


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von den Rechtsanwälten Friedrich Fix und Rüdiger Mosebach im Auftrag der Cyberservices B.V. erhalten? Oder haben Sie allgemeine Fragen zu Datingportalen? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren.

Allgemeine Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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