Freitag, 23. Dezember 2016

Mahnbescheid | Online Branchendienst DL S.L.U | Spiegel Inkasso

Verbraucherdienst berichtete schon in der Vergangenheit zu Zahlungsaufforderungen der Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, der Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph für Online Branchendienst Deutschland SLU und dem Online Branchendienst S.L.U. Nun wurde uns aktuell von einem Gewerbetreibenden ein Mahnbescheid der Spiegel Inkasso übersandt, damit wir darüber berichten können.

Beitragsbild: Mahnbescheid  Online Branchendienst DL  S.L.U  Spiegel Inkasso

Mahnbescheid durch Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement GmbH


Inhalt des Mahnbescheides, der von Spiegel Inkasso als Antragsteller beantragt worden ist und durch die Rechtsanwaltkanzlei Bernd Rudolph vertreten wird, ist eine Forderung aus einem Dienstleistungsvertrag in Höhe von 578,25 EUR. Der Ursprungsgläubiger Online Branchendienst Deutschland  SLU mit Sitz in 3500 San Bartolome de Tiraja Spanien, soll die Forderung an die Spiegel Inkasso abgetreten haben.

Online Branchendienst Deutschland SLU mit Sitz in 3500 San Bartolome de Tiraja Spanien


Online Branchendienst Deutschland  SLU mit Sitz in 3500 San Bartolome de Tiraja Spanien, wurde dadurch bekannt, dass die Firma Gewerbetreibende mit Cold Calling Anrufen aus dem sonnigen Spanien kontaktierte um einen Brancheneintrag auf der Website online-branchendienst.de anzubieten und die Reichweite des eigenen Unternehmens zu erhöhen. Leider bestand bis zum 20.07.2016 keine Möglichkeit sich in dass genannte Branchenverzeichnis online einzutragen. Interessanterweise wird in dem Mahnbescheid, der von Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement GmbH beantragt wurde. aber ein Dienstleistungsvertrag vom 30.06.2016 geltend gemacht.

Google - Auffindbarkeit des Branchenverzeichnis "online-branchendienst.de"


Nach Überprüfung und Eingabe des Gewerbetreibenden in der Google Suchmaschine mit den Suchphrasen des hier betroffenen Gewerbetreibenden wurden keine Ergebnisse mit der URL online-branchendienst.de gefunden. Ob dieser Eintrag dann überhaupt eine Werthaltigkeit besitzt und einen Betrag in Höhe von 398,00 EUR wert ist, ist zumindestens äußerst fraglich.

Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit einem Mahnbescheid durch die Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

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