Donnerstag, 5. August 2021

EU Forderungs AG droht mit „Letzter außergerichtlicher Mahnung“

Scheinbar ist die Sommerzeit nicht nur bei Urlaubern beliebt, sondern auch bei fragwürdigen Inkasso-Firmen, die in großen Stückzahlen Droh-Briefe an Verbraucher senden. Derzeit steht unser Telefon kaum still, da Schreiben von einer EU Forderungs AG im Umlauf sind. Diese teilen in einer „letzten außergerichtlichen Mahnung“ mit, dass noch Kosten aufgrund der Teilnahme an einem Gewinnspiel offen sind. Besorgte Verbraucher fragen uns häufig, ob dieses Schreiben seriös ist.

Titel: EU Forderungs AG droht mit „Letzter außergerichtlicher Mahnung“


Mehr als 250 EUR für die Teilnahme an „Eurowin-24 Eurojackpot -6/49“

Ein Evergreen in unserem Blog sind Zahlungsaufforderungen, die aufgrund von Gewinnspielen verschickt werden. Bei einem Großteil fallen Schlagwörter wie „Eurowin“ und „Eurojackpot“. Nun liegt eine neue Forderung vor, ein Absendern namens EU Forderungs AG meldet sich, weil noch Kosten offen sein sollen.

Insgesamt wird die Summe in Höhe von 269,49 EUR gefordert. Innerhalb von 9 Tagen soll die Summe auf ein Konto im Ausland überwiesen werden – in diesem Fall Griechenland. Zahlungsempfänger ist eine „EU AG“. Die EU Forderungs AG soll laut des Briefkopfes am Theodor-Heuss-Ring in Köln ihren Sitz haben. Erst vor wenigen Tagen berichteten wir über inhaltlich ähnliche Forderungen einer „Köln Euro Inkasso AG“. Auch da sollte auf ein griechisches Konto gezahlt werden.

EU Forderungs AG: Drohung mit Mahnbescheid, Kontosperre etc.

Wie so häufig wird auch in diesem Fall nicht gespart, wenn es um die Beschreibungen der Folgen bei einer Nichtzahlung geht. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher und noch mehr. Dabei steht nicht einmal fest, ob die Firma namens EU Forderungs AG überhaupt berechtigt ist, in Deutschland Inkassodienstleistungen zu betreiben. Dazu müsste sie im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein.

Unter der angegebenen Adresse konnten wir bei unserer Recherche weder ein Inkasso-Unternehmen oder eine Kanzlei ausmachen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei den Schreiben der EU Forderungs AG um keine seriöse Forderung handelt.

Auch wenn ein unerwartetes Schreiben von einem Inkassobüro oder eines Rechtsanwalts im ersten Moment erschrecken kann: Empfänger sollten diese Forderung nicht ohne Weiteres bezahlen. Eine vorab erfolgte Prüfung kann Geld und Nerven sparen!

Scan: EU Forderungs AG / Seite 01 / AUG 2021
EU Forderungs AG / Seite 01 / AUG 2021


Woran lassen sich seriöse Inkassoforderungen erkennen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland? 
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens EU Forderungs AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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