Die Telefone stehen kaum still: eine weitere Firma versucht über Drohgebärden Verbraucher zu Überweisungen zu bewegen. Eine Rigo Forderungs AG fordert für Gewinnspiele eine hohe Summe und verschickte zu diesem Zweck Zahlungsaufforderungen.
Drohung mit Zwangsvollstreckung von der Rigo Forderungs AG
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung und so weiter. Die Liste der Drohgebärden durch Rigo Forderungs AG nimmt kaum ein Ende. All diese unangenehmen Konsequenzen sollen eintreten, sofern die geforderte Summe in Höhe von 268,46 EUR nicht während der gesetzten Frist (9 Tage) überwiesen wird.
Die Zahlung soll auf ein Konto in die Slowakische Republik erfolgen, Zahlungsempfänger ist eine RIGO AG. Ein Auftraggeber wird in der Forderung nicht genannt. Jedoch sollen sich Empfänger telefonisch bei einem Gewinnspiel „Eurowin24 – Eurojackpot 6/49“ angemeldet haben.
Zahlungsaufforderung Rigo Forderungs AG / Aug 2021 |
Rigo Forderungs AG angeblich Mitglied im BDIU
Das vorliegende Schreiben zeigt jede Menge Logos, welche die Glaubwürdigkeit der Forderung stärken sollen. Rigo Forderungs AG soll demnach ein „TÜV“ geprüftes Inkasso sein und zusätzlich Mitglied im BDIU, dem Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.
Auf der Webseite des BDIU ist die Rigo Forderungs AG als Fake-Inkasso aufgelistet, das bedeutet: es handelt sich um keine seriöse Zahlungsaufforderung. Betroffene sollten den geforderten Betrag nicht zahlen! Quelle: https://www.inkasso.de/newsdetail/vorsicht-fake-inkasso-das-sind-die-haeufigsten-absender
Woran Sie unseriöse Inkassoforderungen erkennen
Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:
Sind folgende Angaben vorhanden?
- Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
- Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
- Überhöhte Inkasso-Gebühren?
- Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?
Kontakt mit Verbraucherdienst
Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Rigo Forderungs AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:
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