Eine Zahlungsaufforderung von einer Firma namens „Köln Euro Inkasso AG“ ist derzeit im Umlauf. Laut des Schreibens sollen EmpfängerInnen an einem oder mehreren Gewinnspielen wie "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49" teilgenommen haben. Besorgte Verbraucher wundern sich: Wie seriös ist dieses Schreiben?
Mehr als 330 EUR sollen an eine "EURO AG" überwiesen werden
Derartige Schreiben sind leider Dauerbrenner und werden oft in unseren Beiträgen vorgestellt und besprochen. Die Firma, die sich selbst als "Inkasso Außendienst" beschreibt, fordert die Zahlung eines Betrages, der angeblich noch offen sein soll. EmpfängerInnen sollen sich laut der vorliegenden Unterlagen telefonisch bei dem Dienstleistungsvertrag namens „Deutsche Gewinner Zentrale 6-49“ angemeldet haben.
Eine besorgte Verbraucherin schickte uns die besagte Zahlungsforderung mit einer Nachricht, die wir an dieser Stelle zitieren möchten:
Zitat: "Heute erhielt meine Bekannte (eine ältere Dame) im Anhang beigefügtes Schreiben. Sie ist in großer Sorge. Nach Recherchen im Internet ist für mich klar, dass es sich um Betrug handelt. Um absolut sicher zu gehen übersende ich, auf ihre Bitte hin, die Unterlagen, mit der Fragestellung, ob weiterer Handlungsbedarf besteht, oder -nicht bezahlen- und nicht weiter darauf reagieren ausreicht." Zitatende.
Der Brief steckt voller Schreibfehler und verweist auf eine Kontoverbindung in Griechenland, auf die ein Betrag in Höhe von 338,60 EUR überwiesen werden soll. Zusätzlich ist dem Schreiben ein Formular „Zahlungsbefehl“ beigefügt, auf dem auch ein Zahlschein mit den entsprechenden Kontodaten ersichtlich ist. Als Empfänger für die Zahlung ist jeodch keine Köln Euro Inkasso AG angegeben, sondern eine Euro AG.
Köln Euro Inkasso AG Forderung / Seite 01 / Juli 2021 |
Köln Euro Inkasso AG Forderung / Seite 02 / Juli 2021 |
Drohung mit Kontosperre
Bei einer Nichtzahlung droht die Firma aus dem Virtual Office auf dem Theodor-Heuss-Ring in Köln mit zahlreichen Konsequenzen: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher etc. Da zum aktuellen Kenntnisstand kein Inkassodienstleister mit dem Namen "Köln Euro Inkasso AG" im deutschen Rechtsdienstleistungsregister registriert ist (Stand: 29.07.2021) eingetragen ist, könnte es sich folglich um leere Drohungen handeln.
Unterschrieben bzw. verfasst wurde die Forderung von einem gewissen Dr. Frank Ehlers (Rechtsanwalt). Unter der angegebenen Adresse konnten wir keinen solchen Anwalt oder eine Kanzlei ausmachen.
Auch wenn ein unerwartetes Schreiben von einem Inkassobüro oder eines Rechtsanwalts im ersten Moment erschrecken kann: Empfänger sollten diese Forderung nicht ohne Weiteres bezahlen. Eine vorab erfolgte Prüfung kann Geld und Nerven sparen!
Woran kann man seriöse Inkassoforderungen erkennen?
Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:
Sind folgende Angaben vorhanden?- Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
- Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
- Überhöhte Inkasso-Gebühren?
- Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?
Kontakt mit Verbraucherdienst
Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens E-Plus AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:
Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:
0201-176 790
oder per E-Mail:
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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