An dieser Stelle möchten wir erneut die Erfahrungen eines Mitglieds teilen, der einen Vertrag für einen Premium-Eintrag auf der Seite firmen.tv von dem Unternehmen FirmenABC Marketing GmbH abschloss.
Neues zur FirmenABC Marketing GmbH aus Eugendorf
„Top-Unternehmen, die alles für ihre Kunden geben!“ heißt es aktuell auf der Homepage der FirmenABC Marketing GmbH, Stand 23.07.2021. Über die Firma mit Sitz in Eugendorf, Österreich berichteten wir bereits 2016. Wir haben uns nun 2021 dazu entschlossen, einen weiteren Gewerbetreibenden zu Wort kommen zu lassen, der Erfahrungen mit einem Premium-Eintrag / Firmenporträt auf der Plattform „firmen.tv“ hat.
Kurz zu den Daten des uns vorliegenden Vertrags: unser Mitglied schloss einen sogenannten Premium-Eintrag für das erwähnte Portal ab – mit einer Laufzeit von insgesamt 6 Jahren. Dieser Eintrag beinhaltet laut der Unterlagen eine „Filmreportage“ und einen „Reichweitenverstärker“. Letzteres scheint eine Zahl an „Ad Impressions“ (Definition hier https://onlinemarketing.de/lexikon/definition-ad-impressions) festzulegen, in diesem Fall sollen es eine 1 Millionen sein – pro Jahr.
Der Kostenpunkt für diesen Vertrag pro Jahr: aufgerundet 2.500 EUR. Für eine Laufzeit von insgesamt 6 Jahre eine ordentliche Summe für mehr „Reichweite“ und eine Filmreportrage.
Wichtig zu wissen: Gewerbetreibende haben bei B2B Geschäften kein Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass ein Vertragsschluss hier verbindlich ist und nicht – im Gegensatz zum Verbraucherrecht – innerhalb einer Frist widerrufen werden kann.
Erfahrungen eines Unternehmers
Unser Mitglied beschrieb uns gegenüber den Sachverhalt, den wir in Auszügen an dieser Stelle zitieren möchten. Wir erhielten seine Schilderungen Mitte Juli 2021. Die Namen wurden von unserer Redaktion anonymisiert.
Zitat:
„Herr H. von der Redaktion und Promotion von Firmen TV hat mich Mitte 2020 angerufen (Cold Calling), um mit mir einen Termin zu vereinbaren, in dem es um die Anwerbung der Auszeichnung von Firmen ABC/Firmen TV ging, da wir ja ein sehr außergewöhnlicher und interessanter Betrieb sind.
Als Herr H. bei mir auf der Farm war, habe ich ihn gefragt, wie er denn auf mich gekommen sei, dazu antwortete er, dass ich anonym empfohlen worden war. Herr H. erzählte mir, dass diese Auszeichnung nur Unternehmen erhalten, die empfohlen wurden und nur genehmigt worden sind. Außerdem gab es eine Reihe von Voraussetzungen (z.B. Alleinstellungsmerkmale, Spezialisierung, hohe Qualität, etc), die erfüllt sein müssten.
Das klang für mich sehr interessant, da eine Auszeichnung wohl nicht schaden könnte, aber er sagte auch, dass er von seinem Vorgesetzten die Vollmacht erhalten hat, direkt den Vertrag abzuschließen, ohne Zustimmung seines Vorgesetzten. (…)
Leider merken wir nichts von dem versprochenen Erfolg, deshalb ist es auch bis dato zu keinem Drehtermin für das Imagevideo unseres Betriebes gekommen. Auf unsere Anfrage vom 03.07.2021 die Laufzeit zu verkürzen, erhielt ich per Mail die Antwort, das wir ja nicht mit den „Empfehlungskarten“ arbeiten.“
Zitatende.
Unsere Meinung zu Branchenbüchern und Firmenverzeichnissen
Reichweite und Sichtbarkeit in den Suchergebnissen bei Google, Bing und Co. sind für Gewerbetreibende wünschenswert oder können in Zeiten einer Pandemie sogar entscheidend sein. Das Schlüsselwort zum Erfolg lautet hier SEO, das steht für Suchmaschinenoptimierung. Das gängigste Problem, welches uns durch betroffene Mitglieder unseres Vereins mitgeteilt wurde, ist das fehlende Hintergrundwissen, wie ein sogenanntes „Ranking“ (Platzierung in den Suchergebnissen) verbessert werden kann.
In unseren Beiträgen, die Sie u.a. in diesem Blog finden, werden häufig kritische Positionen zu Firmenverzeichnissen und Branchenbüchern eingenommen. Jene Portale sind in der Regel Datenbanken, die Anschriften und Kontaktdaten von zahlreichen Firmen versammeln, eine Art Suchmaschine für Firmen. Wir kritisieren an einigen Betreibern solcher Branchenverzeichnisse, dass sie eine Art kostspieliges „Adressengrab“ darstellen, die der Reichweite einer Firma nicht in dem Maße verbessern, wie es häufig im Vorfeld angepriesen wird.
Ganz im Gegenteil: John Müller, Senior Webmaster Trends Analyst bei Google, äußerte sich bereits 2017 kritisch und warnend zu Einträgen in „Directories“, die englische Übersetzung für Verzeichnisse. „Verlinken“ und Links von Verzeichnissen erhalten sollen demzufolge nicht bei der Suchmaschinenoptimierung helfen. Das würde gegen die Nutzung eines Verzeichnisses oder Branchenbuchs sprechen. Wir möchten noch hinzufügen, dass ein Google My Business Eintrag in vielen Fällen ein geeigneter Weg ist, Kundschaft über die Suchergebnisse zu erreichen. Ein Google-Business-Eintrag ist zudem zum derzeitigen Zeitpunkt kostenfrei.
Wir können Gewerbetreibenden aktuell nicht raten, Verträge für Firmeneinträge in Branchenbüchern abzuschließen – besonders nicht für eine Laufzeit über mehrere Jahre. Ein Nutzen der Branchenbucheinträge ist unserer Erfahrung nach sehr limitiert, eine Optimierung der bereits online vorhandenen Datensätze ist in vielen Fällen sinnvoller und günstiger.
Weitere Informationen zu FirmenABC Marketing GmbH
Haben Sie als Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler Erfahrungen mit der FirmenABC Marketing GmbH? Oder haben Sie allgemeine Fragen bezüglich Branchenverzeichnissen und Onlineregistern? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail.
0201-176 790
E-Mail:
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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