Erhöhte Vorsicht bei angeblichen Lotterie-Forderungen: Uns liegt ein auffälliges Schreiben eines angeblichen Rechtsanwalts Thomas Schmidt vor. Im Namen einer Firma „Wintipp24 – Lotterie Dienstleistungen“ wird eine erhebliche Summe von über 4.600 Euro für ein angebliches Lotterie-Abonnement gefordert. Doch ist dieses Schreiben überhaupt seriös? Und wie sollten Betroffene reagieren? Wir haben den Fall eingehend analysiert.
Um was geht es in dem Schreiben?
In dem Schreiben mit dem Betreff „Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung – Offene Forderung aus einem Lotterie-Abonnement“ wird behauptet, dass im Mai 2023 ein kostenpflichtiger Lotterie-Vermittlungsvertrag per Telefon geschlossen worden sei.
Der angebliche Auftraggeber, die Wintipp24 – Lotterie Dienstleistungen (Betreiberin des Vermittlungsportals www.wintipp24.de), macht über einen Zeitraum von 31 Monaten Beitragsrückstände geltend:
| Position | Zeitraum / Details | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptforderung | 31 Monate (05.05.2023 – 31.12.2025) | 3.909,00 € |
| Verzugszinsen | Bis 31.12.2025 (verschiedene Zinssätze) | 313,02 € |
| Vorgerichtliche Kosten | Anwaltliche Geltendmachung | 439,00 € |
| Gesamtforderung | Offener Gesamtbetrag | 4.661,02 € |
Der Empfänger wird aufgefordert, die Summe innerhalb von 10 Tagen auszugleichen oder Kontakt zwecks einer Zahlungsvereinbarung aufzunehmen. Es wird mit gerichtlichen Schritten wie Mahnbescheid, Klage und Zwangsvollstreckung gedroht.
Seriöser Rechtsanwalt oder dubiose Methode? Woran man Unstimmigkeiten erkennt
1. Abgleich im offiziellen Rechtsanwaltsverzeichnis (BRAV)
Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt muss im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) registriert sein. Ein Abgleich der Kanzleiangaben (Name, Adresse, Kammerbezirk Brandenburg) stellt die erste Prüfung dar. Häufig nutzen Betrüger Namen real existierender Anwälte oder erfunden Kanzleinamen, um Druck aufzubauen.
2. Fehlen konkreter Bankdaten und Zahlungswege
In dem vorliegenden Schreiben fällt auf: Es wird zwar ultimativ zur Zahlung binnen 10 Tagen aufgefordert, eine konkrete Bankverbindung (IBAN/BIC) oder Einzahlungsmöglichkeit sucht man auf den Briefseiten jedoch vergebens. Oft wird versucht, Betroffene erst durch telefonischen Kontakt oder Nachfolgeschreiben zur Abgabe eines Schuldanerkenntnisses oder einer Ratenzahlung zu bewegen.
3. Ungereimtheiten bei angeblichen Vertragsschlüssen am Telefon
Oft wird behauptet, ein Vertrag sei telefonisch geschlossen und aufgezeichnet worden. Seit der Reform des Verbraucherschutzrechts gelten für Verträge über Gewinnspieldienste strenge Formvorschriften: Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen bedürfen der Textform (§ 675f BGB / Verbraucherschutzregelungen bei Gewinnspieldienstleistungen). Ein reiner Anruf reicht für ein wirksames Gewinnspiel-Abo in der Regel rechtlich gar nicht aus!
4. Extrem hohe Nachforderungen über lange Zeiträume
Dass angebliche Beiträge über nahezu drei Jahre (31 Monate) auflaufen, ohne dass zuvor qualifizierte Mahnungen oder Vertragsunterlagen zugesendet wurden, ist bei seriösen Dienstleistern extrem unüblich und dient häufig dazu, durch eine Schock-Summe Vergleichsbereitschaft zu erzwingen.
Pressekodex & Verbraucherschutz: Wichtige Verhaltensregeln
Aus Gründen des Datenschutzes und gemäß den Richtlinien des Pressekodex veröffentlichen wir grundsätzlich keine personenbezogenen Daten von betroffenen Verbrauchern. Sämtliche Empfängerdaten wurden anonymisiert.
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| Forderung RA Schmidt Seite 1 von 3 / August 2026 |
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| Forderung RA Schmidt Seite 2 von 3 / August 2026 |
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| Forderung RA Schmidt Seite 3 von 3 / August 2026 |
- Keine voreiligen Zahlungen leisten: Zahlen Sie keinesfalls ungeprüft aus Angst vor angedrohten rechtlichen Schritten.
- Nichts unterschreiben: Lassen Sie sich nicht zu Ratenzahlungsvereinbarungen oder Schuldanerkenntnissen drängen. Dies kann als rechtliches Zugeständnis gewertet werden!
- Vertragsschluss bestreiten und Forderung zurückweisen: Wenn Sie keinen Vertrag geschlossen haben, sollten Sie der Forderung schriftlich (nachweisbar per Einwurf-Einschreiben) widersprechen und den Nachweis des angeblichen Vertragsschlusses fordern.
- Prüfung durch Experten: Lassen Sie dubiose Forderungsschreiben von einem Verbraucherschutzverein, der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt prüfen.
- Bei Betrugsverdacht Anzeige erstatten: Sollten sich Hinweise auf Identitätsdiebstahl oder gewerbsmäßigen Betrug verhärten, kann Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.
Fazit & Hilfe für Betroffene
Lassen Sie sich durch drastisch formulierte Mahnschreiben und hohe Geldbeträge nicht verunsichern. Überprüfen Sie stets genau, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
Haben auch Sie ein Schreiben von Rechtsanwalt Thomas Schmidt oder bezüglich Wintipp24 Lotterie Dienstleistungen erhalten? Wenden Sie sich gerne an unseren Verbraucherdienst, um Unterstützung und nähere Informationen zu erhalten.
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