Montag, 4. Juli 2022

Firmenfinder24 – über das Branchenbuch der WeConnect d.o.o.

Das Branchenverzeichnis Firmenfinder24 der WeConnect d.o.o. bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, sehr kostspielige Firmeneinträge zu schalten. Was ist zu tun, wenn ein Vertrag unabsichtlich geschlossen wurde?

Titel: Firmenfinder24 – über das Branchenbuch der WeConnect d.o.o.

Ein weiteres Firmenverzeichnis für „mehr Reichweite“

Mit der Aufforderung „Starten Sie hier Ihre Suche“ ladet das Portal „Firmenfinder24“ ein. Bei dieser Webseite handelt es sich nach unserer Einschätzung um ein typisches Branchenbuch bzw. Firmenverzeichnis, über die wir regelmäßig berichten. Das bedeutet, dass dieses Portal für Gewerbetreibende u.a. kostenpflichtige Firmeneinträge anbietet, um die Reichweite zu erhöhen.

Dabei stellen wir uns die Frage, wie das mit der höheren Reichweite, sprich mehr Kundschaft durch Präsenz im Netz, funktionieren soll. Erst recht, wenn die meisten Verbraucher auf der Suche nach einer Dienstleistung (wie Friseur, Handwerker etc.) sich meist auf eine Suche via Google beschränken? Trotzdem existieren Portale wie Firmenfinder24, die für die Werbung via Firmeneinträge hohe Summen verlangen.

Über die Kosten und die Betreiber-Firma WeConnect d.o.o.

Werfen wir einen Blick auf die Kosten, einsehbar unter den Punkt „Firma Eintragen“ (Stand: 01.07.22). Dort sind unterschiedliche Angebote aufgelistet, wir nennen an dieser Stelle stellvertretend zwei Möglichkeiten, die eigene Firma zu listen.

Das Angebot „Silber“ soll 199,00 EUR jährlich kosten und bietet im Vergleich rudimentäre Informationen. Dagegen bietet die Option „Platin“ für sage und schreibe 899,00 EUR jährlich zusätzliche Möglichkeiten wie die Einbindung eines Videos und Öffnungszeiten.

Betrieben wird Firmenfinder24 von der Firma WeConnect d.o.o. mit Sitz in der Schönhäuser Allee 163 in 10435 Berlin – ein Ort, wo sich virtuelle Büros mieten lassen. Die Firmenendung d.o.o. verweist im Übrigen auf die Unternehmensform Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die 1988 in Jugoslawien eingeführt wurde.

Derzeit ist uns nicht bekannt, ob die Verträge vorrangig via Cold Calling entstehen. Das würde bedeuten, dass Unternehmer mit Hilfe eines doppelten Anrufs kontaktiert werden, wobei unter Umständen nicht immer deutlich ist, wie die Vertragsbedingungen im Detail zu verstehen sind.

Firmenfinder24 räumt Widerrufsrecht ein – für Verbraucher

So mancher Gewerbetreibender meldete sich bei uns, um sich Ratschläge bzgl. des Widerspruch bzw. des Widerrufs einzuholen. Die oft ernüchternde Antwort unserer angeschlossenen Rechtsanwälte lautet, dass das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften (Telefon, Internet etc.) sich auf Verbraucher beschränkt. Gewerbetreibende können demzufolge bei einem Vertragsabschluss via Telefon nicht vom Vertrag zurücktreten.

Die Betreiber der Seite Firmenfinder24 namens WeConnect d.o.o. führt ebenfalls in den Nutzungsbedingungen (Stand: 01.07.22) die Bedingungen für den Rücktritt vom Vertrag auf – jedoch nur für Verbraucher. Dabei scheint sich die Webseite mit der Möglichkeit der Firmeneintragung doch eindeutig an Gewerbetreibende zu richten.

Inkasso-Brief droht

Wird die Rechnung der WeConnect d.o.o. nicht vom Gewerbetreibenden gezahlt, droht wie erwartet weitere Post von einem Inkassounternehmen. Ein Inkassodienst muss die Forderung nicht prüfen, somit kommen nur noch weitere Inkassokosten hinzu, die bei säumiger Zahlung verlangt werden.

Wird auch die Post vom Inkasso ignoriert bzw. nicht gezahlt, drohen weitere gerichtliche Schritte, welche die Kosten nur noch in die Höhe treiben. Deshalb empfiehlt es sich, bei diesem Verlauf direkt Hilfe zu suchen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Probleme mit der Firma WeConnect d.o.o.? Oder haben gar eine Zahlungsaufforderung von einem Inkasso-Unternehmen erhalten? Wir bieten Hilfe und allgemeine Infos via E-Mail und Telefon – auch für Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

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