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Donnerstag, 3. September 2026

enDebito collect & finance GmbH für date4friend AG: Was Betroffene jetzt wissen müssen

Titel: enDebito collect & finance GmbH für date4friend AG: Was Betroffene jetzt wissen müssen

In den letzten Wochen erreichen den Verbraucherdienst vermehrt Anfragen bezüglich Zahlungsaufforderungen und Mahnungen des Inkassodienstleisters enDebito collect & finance GmbH. Im Auftrag der date4friend AG werden darin offene Forderungen im dreistelligen Bereich angemahnt – oft verbunden mit dem Hinweis auf eine bevorstehende Übergabe an Rechtsanwälte. Verbraucher reagieren verunsichert: Soll man zahlen, um weitere Kosten zu vermeiden, oder liegt hier möglicherweise eine unberechtigte Forderung vor?

Worum geht es bei den Schreiben der enDebito?

Aktuelle Fälle zeigen ein typisches Muster: Betroffene erhalten Mahnungen (beispielsweise eine „3. Mahnung“), in denen Summen um die 150 Euro gefordert werden. Als Rechtsgrundlage wird meist die Nutzung von Online-Dating-Plattformen angegeben, welche von der date4friend AG betrieben werden.

Um den Druck zu erhöhen und die Dringlichkeit zu untermauern, verweisen die Schreiben häufig darauf, dass Daten wie das Anmeldedatum, die IP-Adresse sowie die E-Mail-Adresse vorliegen. Zudem werden flexible Zahlungsoptionen wie Ratenzahlungsvereinbarungen oder Direktzahlungen über Online-Portale und QR-Codes angeboten.

Datenschutz & Pressekodex:

Aus Gründen des Datenschutzes und Persönlichkeitsschutzes (DSGVO & Pressekodex) berichten wir über Inkassovorgänge grundsätzlich in anonymisierter Form ohne Nennung von Aktenzeichen, persönlichen Daten oder Einzelfallidentifikatoren. Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, verfallen Sie nicht in Panik, lassen Sie sich aber auch nicht vorschnell zu unüberlegten Zahlungen oder Schuldanerkennungen hinreißen. Lesen Sie mehr zu enDebito Collect: MEHR

Rechtliche Einordnung: Wie sollten Verbraucher reagieren?

Beim Erhalt von Inkassoschreiben verlangen Gesetzgeber und Pressekodex eine sachliche Bewertung. Nicht jede Mahnung ist automatisch berechtigt, aber Ignorieren ist selten der beste Weg. Beachten Sie folgende Grundsätze:

  1. Forderung prüfen: Prüfen Sie genau, ob Sie tatsächlich einen kostenpflichtigen Vertrag mit der date4friend AG eingegangen sind. Haben Sie ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen oder handelte es sich eventuell um ein ungewolltes Abo nach Ablauf eines Testzugangs?
  2. IP-Adresse ist kein eindeutiger Beweis: Die bloße Nennung einer IP-Adresse oder E-Mail-Adresse im Mahnschreiben beweist noch nicht rechtskräftig, wer den Vertrag tatsächlich abgeschlossen hat oder ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
  3. Keine übereilten Ratenzahlungen vereinbaren: Das Eingehen einer Ratenzahlung oder das Unterschreiben von Schuldanerkennungen kann rechtlich als Anerkenntnis der gesamten Forderung gewertet werden. Tun Sie dies nur, wenn Sie sicher sind, dass die Forderung zu Recht besteht.
  4. Schriftlich widersprechen: Wenn Sie sicher sind, keinen Vertrag geschlossen zu haben oder täuschend in eine Abo-Falle geraten zu sein, sollten Sie der Forderung schriftlich und nachweisbar (z. B. per Einwurf-Einschreiben) widersprechen.

Fazit und Handlungsempfehlung

Lassen Sie sich durch drohende Worte wie „Übergabe an den Rechtsanwalt“ oder „Vermeiden Sie weitere Kosten“ nicht unter Druck setzen. Sichern Sie alle Unterlagen und prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung gründlich. Sollten Sie Unsicherheiten bezüglich der Berechtigung des Anspruchs haben, können Sie sich gerne bei uns melden.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Montag, 4. Juli 2022

Fairmount GmbH fordert für date4friend AG

Wir berichteten bereits in der Vergangenheit über die Dating-Portale der Firma date4friend AG. Mittlerweile liegen uns die ersten Zahlungsaufforderungen durch das Inkassounternehmen Fairmount GmbH vor, weil die entsprechenden Zahlungen noch ausgeblieben sein sollen.

Titel: Fairmount GmbH fordert für date4friend AG

Über die Zahlungsaufforderung der Fairmount GmbH

Das Inkassounternehmen Fairmount GmbH aus Döbeln versandte an ein Mitglied eine Zahlungsaufforderung, weil dieser eine offene Rechnung der date4friend AG nicht gezahlt haben soll.

Laut der vorliegenden Forderung soll sich das Mitglied auf dem Portal „sugarmama24.com“ kostenpflichtig angemeldet haben. Diese Webseite wird betrieben von der date4friend AG. Gefordert wird die Summe in Höhe von 103,70 EUR, zahlbar innerhalb einer Frist von 10 Tagen. Bleibt die Zahlung aus, könnten weitere Kosten entstehen.

Die Fairmount GmbH aus Döbeln ist ein in Deutschland zugelassenes Inkassounternehmen und demzufolge berechtigt, Inkasso-Dienstleistungen durchzuführen und anzubieten. Es ist also ratsam, auf Post der Fairmount GmbH zu reagieren!

Scan: Fairmount für Date4friend AG / 2021
Beispiel-Schreiben // Fairmount für Date4friend AG // 2021


Date4friend AG: zahlreiche Dating-Seiten im Netz

Über die Angebote der Betreiberin berichteten wir bereits ausführlich in unserem Beitrag „Date4Friend AG: Wie lässt sich die VIP Mitgliedschaft kündigen?“. Jedoch ist uns bei der letzten Recherche aufgefallen, dass viele weitere Portale bzw. Angebote hinzugekommen sind. Somit haben wir die Liste mit Seiten aktualisiert, wobei wir darauf hinweisen, dass die Auflistung nicht vollständig ist.

Wie bereits im genannten Artikel beschrieben, braucht man für eine Nutzung der jeweiligen Dating-Plattform einen kostenpflichtigen VIP-Zugang. Jedoch können mit diesem Zugang weitere Probleme entstehen, wie u.a. unerwartet hohen Kosten nach einem Test-Abo oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

Hilfe und Infos zur date4friend AG und Fairmount GmbH

aben Sie weitere Fragen oder Informationen? Oder haben Sie sogar Post von der Fairmount GmbH erhalten? Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 14. Dezember 2021

Date4Friend AG: Wie lässt sich die VIP Mitgliedschaft kündigen?

Das Unternehmen date4friend AG, aus 6300 Zug, Switzerland betreibt unter anderem die Dating-Seite „Seitensprung-direkt“. Zwar ist dort eine kostenlose Registrierung möglich, aber erst eine VIP Mitgliedschaft soll es ermöglichen, empfangene Nachrichten unbeschränkt lesen zu können – und das kann teuer werden.

Titel: Date4Friend AG: Wie lässt sich die VIP Mitgliedschaft kündigen?


Seitensprung-direkt: Ein Portal der Date4Friend AG

Mit Aussagen wie „Kostenlos Nachrichten schreiben“, „Echte Frauen und Männer“ und „Über 10.000 Neuanmeldungen täglich“ werden Besucher des Portals „Seitesprung-direkt“ (URL: www.seitensprung-direkt.com) begrüßt. Betrieben wird die Internetseite von der date4friend AG (Adresse: Bahnhofstrasse 16, 6300 Zug, Switzerland).

Eine Anmeldung soll kostenlos sein und ist problemlos über die Startseite möglich. Nach der Abfrage grundlegender Informationen wie Geschlecht und der Frage „Wonach suchen Sie?“ soll das eigene Aussehen samt Erscheinung beschrieben werden. Von den unter Umständen anfallenden Kosten war bis zu diesem Punkt nicht die Rede. Selbst dann nicht, als wir eine Email-Adresse angeben sollten. (Stand 13.12.2021)

Über die Kosten: Ein Blick in die AGB

Mehr Infos über die Kosten und die VIP-Mitgliedschaft liefern die AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen). Dort heißt es, Zitat: „Die für die VIP Mitgliedschaft anfallenden Preise, die Zahlungsweise sowie die Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen im Rahmen dieser kostenpflichtigen Dienste werden vor Inanspruchnahme durch den Nutzer erläutert.“ und „Begleicht der Nutzer seine offenen Forderung trotz Fälligkeit und Mahnung durch DATE4FRIEND nicht, kommt er in Verzug. Der geschuldete Betrag wird während des Verzuges verzinst, eine Bearbeitungsgebühr von 4,50 EUR erhoben und die Forderung an einen Inkassodienstleister übergeben.“ - Quelle: www.seitensprung-direkt.com/terms

Dass die Kosten erst nach der Registrierung einsehbar sind, würden wir nicht als verbraucherfreundlich einschätzen. Zu groß ist die Gefahr, dass die anfangs kostenfreie Anmeldung unfreiwillig in einem kostspieligen Abo endet. Es kann in so einem Fall schnell unangenehm werden. Zum Beispiel, wenn sich ein Inkassobüro einschaltet, um noch ausstehende Abo-Gebühren einzufordern.

Kündigung der VIP-Mitgliedschaft

Wie lässt sich der Vertrag kündigen? Erneut fanden wir die Antwort in den AGB: "Der Nutzer eines kostenpflichtigen Dienstes (VIP-Mitgliedschaft) ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf der Mitgliedschaft zu kündigen. Kündigt er den Vertrag nicht fristgerecht, so verlängert sich der Vertrag entsprechend dem bisherigen vom Nutzer gewählten Paket (um die gleiche Dauer zum gleichen Preis)." Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Bekannte Portale der date4friend AG

Durch unsere Recherchen im Netz haben wir einige Online-Dating-Seiten aufgefunden, die von der besagten Firma aus Zug laut Impressum betrieben werden. Diese Liste ist unvollständig, Stand ist der 01.07.2022.

  • verboten-scharf.de
  • whatsaffair.de
  • fickfok.com
  • neueflirts.de
  • zukunfts-partner.de
  • ruhestandspartner.de
  • firstflirts.de
  • casual.de
  • alleinerziehendemutter.dating
  • luxusluder.at
  • sugardaddy-dates.de
  • sugarmama24.com
  • sugarmamafinden.com
  • casualdatingclub.de
  • dominadates.de
  • singlesab50.com
  • mollidates.com
  • deluxeaffaire.com
  • machmichan.com
  • mannmitgeld.com
  • eliteflirt.de
  • fremdgang.com
  • hart-oder-zart.de
  • etc.

Reagieren Sie bei Mahnungen!

Drohbriefe statt Liebesbriefe: Nach dem Eintreffen einer Zahlungsaufforderung, sollten Betroffene das Schreiben nicht unüberlegt begleichen oder gar ignorieren. Wenn sich Betroffene nicht wehren, könnte die Forderung möglicherweise unrechtmäßig geltend gemacht.

Wir empfehlen eine Prüfung der Vorwürfe bzw. der geforderten Kosten. Wir vom Verbraucherdienst bieten Hilfe, nehmen Sie Kontakt auf.

Hilfe und Infos zu date4friend AG

Haben Sie weitere Fragen oder Informationen? Oder haben Sie sogar eine Mahnung für ein Abo erhalten? Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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