Dienstag, 13. März 2018

TOP Inkasso GmbH für Medien & Design Verlag SL

Das Inkassounternehmen TOP Inkasso GmbH wurde von der Firma Medien & Design Verlag SL beauftragt, um noch offene Forderungen beizutreiben. Aktuell liegt uns eine solche Zahlungsaufforderung vor, die uns von einem Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt wurde. Sind Sie Unternehmer und haben vergleichbare Erfahrungen? Hier erfahren Sie mehr.

Beitragsbild: TOP Inkasso GmbH für Medien & Design Verlag SL

Neue Forderung von der Top Inkasso GmbH


Das Inkassounternehmen „Top Inkasso GmbH“ aus Luzern in der Schweiz geizt auf ihrer Homepage (https://www.topinkasso.de/) nicht mit überzeugenden Argumenten, um potentielle Kunden von sich zu überzeugen. So verspricht die Firma die Punkte „kostengünstige Inkasso“ und „100% Auszahlung“. Wir berichteten bereits zuvor über Top Inkasso GmbH in Zusammenhang mit der PrintMediaKoncept s.r.o.

Aktuell liegt uns eine neue Zahlungsaufforderung vor. Im Auftrag der Medien & Design Verlag SL wird die Zahlung einer noch offenen Rechnung verlangt. Auch über die Medien & Design Verlag SL berichten wir bereits. Das Unternehmen aus Spanien vertreibt Werbeanzeigen, die von Gewerbetreibenden über ein Formular kostenpflichtig gebucht werden können. Scheinbar schreibt die Top Inkasso GmbH zum Beispiel jene Unternehmer an, die einen Anzeigenauftrag zurück an die Medien & Design Verlag SL sandten, aber keine Zahlungen leisteten.

Was wird gefordert?


Laut des Schreibens soll die Hauptforderung von 877,03 EUR bereits seit 120 Tagen überfällig sein. Gefordert wird jedoch ein Betrag von insgesamt 1.061,23 EUR. Diese Summe setzt sich aus der ursprünglichen Hauptforderung und weiteren Inkassokosten (wie u.a. Gebühren für die Beitreibung, Säumniszinsen) zusammen. Diese hohe Summe soll innerhalb von einer Woche auf ein Konto auf die Basler Kantonbank überwiesen werden.

Scan: TOP Inkasso Forderung für Medien & Design Verlag SL
TOP Inkasso Forderung für Medien & Design Verlag SL


Hilfe bei TOP Inkasso GmbH und Medien & Design Verlag SL


Ob Zahlungsaufforderungen der TOP Inkasso GmbH berechtigt sind bzw. ob tatsächlich noch Beiträge für Dienstleistungen offen sind, sollte grundsätzlich geprüft werden. Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Geschäftsleute können sich gerne für allgemeine Informationen an uns wenden.


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