Offene Mitgliedsgebühren für best-of-videorama.com?
Das Internetportal „Best of Videorama“ richtet sich an die Freunde der Erwachsenenunterhaltung. Interessierte Volljährige können sich dort registrieren, um unterschiedliche Angebote wahrzunehmen. Betrieben wird die Webseite durch die Maxolution Online Service GmbH aus Stöckern, Österreich.
Eine Mitgliedschaft auf der Seite kann Gebühren kosten. Es gibt unterschiedliche Tarifmodelle und somit auf das ausgewählte Produkt zugeschnittene Kosten, die anfallen können. Vor einer Mitgliedschaft müssen jedoch die AGB akzeptiert werden. Eine Ausnahme bilden die sogenannten „Free-User“ Accounts, die jedoch auch kostenpflichtige Inhalte erwerben und somit von der Maxolution Online Service GmbH zur Kasse gebeten werden könnten.
Maxolution Online Service GmbH beauftragt Jedermann Inkasso
Sollte ein Mitglied von „Best of Videorama“ offene Beiträge und Rechnungen der Maxolution Online Service GmbH nicht zahlen, könnte Post von Jedermann Inkasso die Folge sein.
Im Auftrag der Firma Maxolution Online Service GmbH liegt uns derzeit eine Mahnung von der Jedermann Inkasso GmbH vor. So soll eine Gesamtforderung von über 60 EUR nicht bezahlt worden sein. Weil diese Forderung nicht beglichen wurde und eine Antwort ebenfalls ausblieb, fordert das Inkassounternehmen nun einen deutlich höheren Betrag. Zu der Hauptforderung kommen demzufolge nun u.a. Zinsen und Inkassokosten hinzu, sodass letztlich eine deutlich höhere Summe im Gegensatz zu der ursprünglichen Hauptforderung fällig wird.
Jedermann Inkasso für Maxolution Online Service GmbH, Mahnung |
Hilfe bei Jedermann Inkasso und Maxolution Online Service GmbH
Haben Sie eine Mahnung von der Maxolution Online Service GmbH oder eine Forderung von der Jedermann Inkasso GmbH erhalten? Wir bieten Betroffenen Hilfe und erste allgemeine Informationen zu diesen Themen und weiteren Fragen rund um das Thema Inkasso. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.
Telefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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