Donnerstag, 12. Januar 2017

Deutsche Reise Touristik GmbH – Urteil

Bereits 2015 konnte eine mit Verbraucherdienst e.V. kooperierende Rechtsanwältin gegen die Deutsche Reise Touristik GmbH für eins unserer Mitglieder vor Gericht einen Erfolg verbuchen. Nun können wir über weitere Urteile für Vereinsmitglieder berichten.

Titelbild: Deutsche Reise Touristik GmbH Urteil


„Viel zu spät begreifen viele ...“ so wird ein Videoclip der Firma Deutsche Reise Touristik GmbH aus Dortmund eingeleitet, der heute noch via YouTube zu sehen ist. Über diese Firma und ihre Dienstleistungen berichtete Verbraucherdienst e.V. bereits mehrfach, unter anderem in einem Artikel aus dem Jahr 2015 mit dem Titel „Erfolg für unser Mitglied“. Aktuell gibt es Neuigkeiten bezüglich der Firma aus Dortmund.

Über Reisewerte der Deutsche Reise Touristik GmbH


In der Vergangenheit war es so, dass laut uns bekannten Werbesprospekten der „Deutsche Reise Verwaltungs GmbH“ suggeriert wurde, dass die Kunden einen monatlichen Preis von 69,75 EUR für ein Abo zahlten. Verbraucher verstanden das Angebot so, dass der angesparte Betrag als sogenannter „Reisewert“ verrechnet wird. Im vorliegenden Prospekt heißt es: „So bauen Sie neben den Serviceleistungen Monat für Monat einen Reisewert auf, den Sie auf Ihren Reisepreis gem. den AGB der Gesellschaft anrechnen können.“ Von Abzügen oder einer Verrechnung in Höhe von Provisionen ist dabei nicht die Rede.

Kunden konnten demzufolge eine Reise buchen und mussten in der Vergangenheit (bis 2014) keine Vorkasse leisten. Stattdessen wurden diese dann mit dem Reisewert-Konto verrechnet. Zu diesem Zweck musste eine Buchungsbestätigung eingereicht werden, damit die Deutsche Reise Touristik GmbH den Betrag an das Reisebüro/Veranstalter von dem Reisewert-Konto entrichtet.

Änderung der AGB im Jahr 2014


Mitte des Jahre 2014 erhielten die Kunden der „Deutsche Reise“ bei der Buchung einer Reise folgende Mitteilung: „Aufgrund geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse können von Ihnen erworbene Reisewerte nicht mehr vollständig auf den Reisepreis einer über das Reisebüro Deutsche Reise Touristik GmbH, Dortmund, vermittelten Reise zur Anrechnung gebracht werden“. Das bedeutet in der Konsequenz für Kunden, dass nur noch höchstens 20% des Reisepreises angerechnet werden. Die Firma begründet dies mit einem Verweis auf die AGB Änderung, welche durch die Deutsche Reise selbst geändert wurde (ebenfalls 2014). Die Deutsche Reise Touristik GmbH soll laut eigener Aussage nicht Vertragspartner sein, sondern ein Unternehmen namens Deutsche Reise International S.L. mit Sitz in Spanien.


Verwirrung bei der Zuständigkeit


Obwohl Kontoauszüge und Schreiben von der Deutsche Reise Verwaltung GmbH stammten, wird laut eines vorliegenden Briefkopfes dargestellt, dass die Deutsche Reise Verwaltung GmbH für ReiseClub D GmbH & Co. KG handelt.

Auf der Homepage „deutschreise.de“ ist die Deutsche Reise Touristik GmbH im Impressum angeführt. Verbraucherdienst e.V. ist aufgrund der vielen Firmenbezeichnungen verwirrt. Darüber hinaus stellt Verbraucherdienst e.V. eine einseitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Frage, erst recht, wenn diese Abänderung die wirtschaftliche Lage des Geschäftspartners verschlechtert.

Erfolg für klagende Mitglieder


Einige der klagenden Mitglieder sind in Vorkasse getreten und waren überrascht, nachdem sie nach Reiseantritt nur noch 20% vom eigentlichen Reisepreises ersetzt bekamen. Dieses Geschäftsgebaren ließen sich die Mitglieder nicht gefallen und ließen sich von einer mit Verbraucherdienst e.V. kooperierenden Rechtsanwältin vertreten. Mit Erfolg: unsere Mitglieder konnten sich im Rechtsstreit mit der Deutsche Reise Touristik GmbH vor Gericht durchsetzen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.



Haben Sie weitere Fragen zu „Deutsche Reise“? Haben Sie auch ähnliche Erfahrungen mit dem Unternehmen gemacht? Gerne geben wir Ihnen allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: Deutsche Reise ohne Auszahlung der Reisewerte

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com