Dienstag, 16. Juni 2015

Deutsche Reise Touristik GmbH | Erfolg für unser Mitglied

Die angeschlossene Rechtsanwältin des Verbraucherdienst e.V. konnte hinsichtlich der Deutsche Reise Touristik GmbH aus Dortmund  - Königswall 38-40, 44137 Dortmund - einen Erfolg für ein Mitglied verbuchen.

Klage gegen Deutsche Reise Touristik GmbhH - Erfolg für unser Mitglied

Unser Mitglied hatte Probleme mit der Deutsche Reise Touristik GmbH


Das Mitglied des Verbraucherdienst e.V. buchte eine Reise über die Deutsche Reise Touristik GmbH. Jedoch wurden die gesparten monatlichen Geldbeträge, die unser Mitglied im Voraus bezahlt hatte, von der Dortmunder Firma nicht bei der Buchung der Reise angerechnet. Laut den AGB der Deutschen Reise Touristik GmbH seien lediglich die Werte in Höhe der Provisionsberechnung dem Mitglied des Verbraucherschutzvereins angerechnet worden. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.

Unser Mitglied entschloss sich zu einer Klage gegen Deutsche Reise Touristik GmbH


Bereits seit dem Jahr 2005 ist unser Mitglied Kunde bei der Firma aus Dortmund. In der Zwischenzeit habe das Unternehmen allerdings seine AGB abgeändert, wovon unser Mitglied nicht rechtzeitig informiert wurde. Das Mitglied des Verbraucherdienst e.V. erwartete deshalb die vollständige Rückzahlung der gezahlten Beträge bis zum 01.12.2014. Da die Deutsche Reise Touristik GmbH jedoch auf das Schreiben des Verbraucherdienst e.V. nur mit einem Scheck in Höhe von 625,60 Euro reagierte, entschloss sich die geschädigte Verbraucherin ihre Reisewerte in voller Höhe mittels einer Klage am Amtsgericht Dortmund einzufordern.

Klage unseres Mitglieds gegenüber der Deutsche Touristik GmbH zeigte Wirkung


Mit Hilfe der angeschlossenen Vertragsanwältin des Verbraucherdienst e.V. konnte die Klage unseres Mitglieds gegen die Deutsche Reise Touristik GmbH formuliert werden. In der Klageschrift vom Verbraucherdienst e.V. heißt es, dass die Klägerin die Deutsche Reise Touristik GmbH zu einem Geldbetrag in der Höhe von 1.650 Euro nebst Zinsen von fünf Prozent verklagt. Die Klage durch die Vertragsanwältin des Verbraucherdienst e.V. zeigte daraufhin Wirkung. Die Deutsche Reise Touristik GmbH gab dem Anspruch statt und beglich die in der Klageschrift gestellte Forderung.

Deutsche Reise Touristik GmbH ist den Verbraucherdienst e.V. schon länger bekannt


Verbraucherdienst e.V. berichtete schon in der Vergangenheit über die Deutsche Reise Touristik GmbH, die den Kunden eine Mitgliedschaft mit sogenannten Reisewerten verkauft. Der Kunde muss dabei ein Abonnement mit der Deutschen Reise Verwaltung GmbH eingehen.

Bei einem bestehenden Mitglied des Dortmunder Reiseunternehmens wird ein Reisewert über 75 Euro angerechnet, der mit einem Servicentgelt von 69,50 Euro mittels Lastschriftverfahren in der Regel geltend gemacht wurde,  so wie hier bei dem klagenden Mitglied des Vereins. In der Vergangenheit wurden diese sogenannten „Reisewerte“ von der Deutsche Reise Touristik GmbH bei einer Buchung auf der eigenen Webseite (deutschereise.de) anerkannt. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.

Haben Sie auch Probleme mit der Deutschen Reise Touristik GmbH aus Dortmund? Des weiteren ist hier ein aktueller Beitrag von Januar 2017.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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