Montag, 3. August 2020

Pro Claim AG: Warnung vor „Letzter außergerichtlicher Mahnung“

Aktuell liegt eine Forderung des Absenders Pro Claim AG Forderungsmanagement und Inkasso Büro aus 60325 Frankfurt am Main vor. Es sollen Kosten für einen Dienstleistungsvertrag in Verbindung mit Gewinnspielen offen sein.

Titel: Pro Claim AG: Warnung vor „Letzter außergerichtlicher Mahnung“

Pro Claim AG gibt sich als Mitglied des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmer aus


Das Thema „Unseriöse Zahlungsaufforderungen“ sind ein Dauerbrenner hier im Blog, nicht selten folgen zahlreiche fragwürdige Forderungen von verschiedenen Firmen hintereinander. Sie alle haben Gemeinsamkeiten: sie fordern für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen und die Summe soll ins Ausland überwiesen werden.

Aktuell liegt uns ein Schreiben einer „PRO CLAIM“ vor, die ihren Sitz in der Mainzer Landstraße 50 in 60325 Frankfurt am Main haben soll. Die Texte ähneln bereits bekannten Schreiben stark: „Unser Mandant hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte gemahnte Forderung, aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag „TOP200 Gewinnspiele / Eurojackpot-49“ … und dann endet der Satz auf unerklärliche Weise.

Angeblich will die Pro Claim AG Mitglied im BDIU sein, dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmer. Dem ist nicht der Fall! Der BDIU warnt sogar in einem aktuellen Blog-Beitrag vor den „Betrügerbriefen“ der genannten Firma und sagt ebenfalls: Nicht zahlen!

Über 280 EUR werden verlangt


Viele Informationen, welche in einer seriösen Inkassoforderungen vorhanden sein sollten, werden in dem Schreiben nicht aufgeführt. So fehlt die Nennung des Mandanten und die Details des Vertrags, dessen Kosten noch nicht beglichen sein sollen. Gefordert wird eine Summe in Höhe von 283,46 EUR, die innerhalb von 9 Tagen überwiesen werden soll. Als Kontoverbindung ist ein polnisches Konto angegeben.

Es handelt sich hierbei um kein Inkasso-Unternehmen, welches im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Demzufolge ist die Pro Claim AG auch nicht befugt, Geld für die Teilnahme an Gewinnspielen beizutreiben.

Scan: Pro Claim AG  Forderung / Juli 2020
Pro Claim AG  Forderung / Juli 2020


Wie sollte man auf fragwürdige Forderungen reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist empfehlenswert, eintreffende Forderungsschreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Es kam in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen, die mit weiteren Maßnahmen drohten. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?




Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Pro Claim AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, scheint unwahrscheinlich. Zahlen Sie nicht! Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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