Donnerstag, 14. September 2023

Rebonity, Top Scoring Ltd.: Zahlungserinnerung für Mitgliedschaft

Ein Verbraucher erhielt via Email eine Zahlungserinnerung von Rebonity. Laut der Mahnung sollen knapp 100 EUR für eine Mitgliedschaft und somit einen Zugang zum Rebonity-Portal gezahlt werden.

TItel: Rebonity, Top Scoring Ltd.: Zahlungserinnerung für Mitgliedschaft

Kostenpflichtige Bonitätsprüfung mit Rebonity

„Einfach und unkompliziert“ soll mit dem Online-Portal Rebonity die „eigene Bonität“ überprüft werden können. Uns war nicht bewusst, dass ein Check der eigenen Kreditwürdigkeit mit Schwierigkeiten verbunden sein soll, doch möchte das Portal trotzdem aushelfen. Das soll mit Dateien möglich sein, die „individuell und passend vom Kunden persönlich generiert werden können“. Aha.

Doch das ist nicht alles. Laut den AGB (Letzter Abruf 13.09.2023, url: rebonity.com/agb.php) werden noch E-Books, weitere PDF-Vorlagen und diverse weitere Informationen zur Schufa angeboten. Leider sind die genauen Inhalte unbekannt. Betrieben wir das Portal von einer Top Scoring Ltd. mit Sitz in UK (81 Skipper Way, Suite 342, St. Neots, England, PE19 6LT).

Eine kostenlose SCHUFA Auskunft ist unserer Erfahrung nach zweimal im Jahr möglich, der Service von Rebonity ermöglicht dagegen monatliche Zusatzkosten. Wir zitieren die Homepage: „Die Laufzeit beträgt 24 Monate und Sie erhalten Zugang für 24 Monate (Zugang zum Online-Portal rund um die Uhr). Die Abrechnung erfolgt jährlich und beträgt 96,00 €. Dies entspricht nur 0,26 € pro Tag. Der Gesamtpreis beträgt 192,00 €.“

Email: Mahnung für 100 EUR

Wir würden uns an dieser Stelle eine Erklärung wünschen, wie zusätzliche Kosten von beinahe 200 EUR die eigene finanzielle Lage verbessern sollen – vorausgesetzt, man sucht einen Weg über Rebonity, seine oder ihre Bonität zu verbessern. Eine Verbraucherin schickte uns sogar eine Mahnung, weil sie sich laut der Email für einen Zugang mit einer Laufzeit von 6 Monaten angemeldet haben soll.

Scan: Rebonity Zahlungserinnerung / Sep 2023
Rebonity Zahlungserinnerung / Sep 2023


Wird sie die geforderte Summe von 99,42 EUR nicht zahlen, so wird die Summe der gesamten Laufzeit plus Anwaltskosten und Gerichtskosten fällig. Außerdem wird der Fall an ein Inkassounternehmen übergeben geben, was weitere Kosten nach sich ziehen kann. Wir sehen in diesem Schreiben weiterhin keine Verbesserung der eigenen Bonität – im Gegenteil. Überwiesen soll der Betrag auf das Konto einer „Payplus GmbH“.

Wiedersehen mit Scorereset

Dennoch packte uns die Neugierde und wir klickten auf den Button „Jetzt anfragen“. Neben den erwarteten Kontaktformular fanden wir jedoch auch eine Überraschung. So sollen vor dem Absenden der persönlichen Daten doch tatsächlich ein Haken an der Stelle „Mit den AGB, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular von Scorereset bin ich einverstanden und bestelle zum Sonderpreis“ setzen.

Über Scorereset, ein weiteres Portal zur Schuldenregulierung, berichteten wir bereits im Juni 2023. Betrieben wird das Portal von einer Express Sanierung Ltd. mit Sitz in – das ist nun keine Überraschung – ebenfalls in UK. Natürlich ist es die gleiche Anschrift, wie gesehen bei Rebonity.

Nicht ignorieren, reagieren!

Tatsächlich sollten Empfänger der Email bzw. Mahnung von Rebonity diese nicht direkt in den Spam-Ordner packen. Die Drohung, dass ein Inkasso beauftragt wird ist laut unserer Erfahrung durchaus ernst zu nehmen. Wir bieten Hilfe für Betroffene, um sich mithilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte gegen die Forderung zu wehren.

Haben Sie Erfahrungen mit Rebonity, Scorereset oder gar eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen erhalten? Nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern unbedingt reagieren, da weitere Kosten entstehen können. Gerne helfen wir Ihnen mit allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com