Donnerstag, 22. Juni 2023

Scorereset von Express Sanierung LTD – Schufa Einträge löschen lassen?

Wir schauten uns das Angebot des Portals Scorereset an, betrieben von der Express Sanierung LTD aus UK. Ob sich tatsächlich die Schufa „verbessern“ lässt oder ob sogar noch höhere Kosten oder Inkasso-Schreiben drohen, beschreiben wir in diesem Artikel.

Titel: Scorereset von Express Sanierung LTD – Schufa Einträge löschen lassen?

Express Sanierung LTD betreibt Scorereset

Auf der Startseite scorereset.com ist aktuell ein Button (Stand 20.06.2023) mit der Beschriftung „Löschauftrag erteilen“ zu sehen. Doch lässt sich damit wirklich eine Löschung eines Schufa-Eintrags erreichen? Dazu später mehr im Text.

Das Portal Scorereset wird derzeit von der Firma Express Sanierung LTD betrieben. Betätigen wir den Button, gelangen wir auf eine Seite, die ein Formular beinhaltet - siehe Screenshot. Dort sollen VerbraucherInnen ihre Daten mitteilen, wenn sie denn das Angebot von Scorereset nutzen möchten.

Einfach Online Antrag ausfüllen und Ihren persönlichen Kredit + MasterCard beantragen“ – heißt es ebenfalls über dem Formular. Moment, Kredit? MasterCard? Wir gingen davon aus, dass sich das Angebot um Schufa-Einträge dreht.

Screenshot Scorereset / 22.06.2023
Screenshot Scorereset / 22.06.2023

Über die Kosten von Scorereset

Die Firma hinter Scorereset,Express Sanierung LTD., soll ihren Sitz laut Impressum in 81 Skipper Way, Flat 342, St. Neots, England, PE19 6LT (UK) haben. Auf der Unterseite „Preise“ fanden wir ebenfalls einen Hinweis zu den Kosten und der Laufzeit:

„Die Laufzeit beträgt 24 Monate und Sie erhalten Zugang für 24 Monate (Zugang zum Online-Portal rund um die Uhr). Die Abrechnung erfolgt jährlich und beträgt 96,00 €. Dies entspricht nur 0,26 € pro Tag. Der Gesamtpreis beträgt 192,00 €.“ (Quelle: scorereset.com/preise.php, Stand 20.06.2023).

Für zwei Jahre erhalten Kunden Zugriff auf unterschiedliche digitale Güter, wie u.a. Ebooks. Doch was ist, wenn die Kunden von einer Löschung der Schufa-Einträge ausgingen und nicht Anleitungen dafür wollten?

Keine Verbesserung der Schufa-Einträge in Sicht

Kann eine Firma mit Sitz in England überhaupt deutsche SCHUFA-Einträge löschen lassen? Fraglich. Es ist jedoch keine Seltenheit, dass sich VerbraucherInnen mit finanziellen Problemen auf eben jene Webseiten verirren, auf denen große Versprechungen kommuniziert werden.

„Wir verbessern Ihre Schufa!“ heißt es aktuell auf der Startseite von Scorereset der Firma Express Sanierung LTD. Es könnte der Eindruck entstehen, dass die kostenpflichtige Dienstleistung eine Löschung von einem SCHUFA-Eintrag beinhaltet. Dies ist nicht der Fall. Genauere Angaben zum Vertragsinhalt liefern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

In den AGB heißt es aktuell (Stand 20.06.2023): „Eine der Hauptleistungen erstreckt sich über den Erwerb von Dateien und Daten, welche individuell und passend vom Kunden persönlich generiert werden können. Des Weiteren erhält der Kunde Zugang zu E-Books, weiteren PDF-Vorlagen und diversen weiteren Informationen zur Schufa. Der Kunde kann sich mit dem PDF-Generator auch einen Antrag zur Schufa-Auskunft generieren und ebenso unberechtigte negative Einträge löschen lassen.“

Das bedeutet: Man würde für den Gesamtpreis in Höhe von 192,00 EUR nur Zugriff auf die genannten Inhalte bekommen – und keine Löschung.

Hilfe bei Inkassoforderungen

Nach Vertragsschluss und unbezahlter Rechnungen kann es zu einer Kontaktaufnahme durch ein Inkasso-Unternehmen kommen. Es ist wichtig, dass Betroffene auf die Schreiben reagieren und diese nicht ignorieren. Ansonsten drohen weitere Kosten.

Wir berichten regelmäßig über Erfahrungen mit Krediten ohne Schufa, Finanzsanierungen bzw. Inkassoforderungen. Unsere Mitglieder konnten sich in vielen Fällen gegen die Forderungen wehren – mit der Unterstützung durch unsere angeschlossene Rechtsanwälte. Suchen Sie ebenfalls Hilfe? Nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

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