Mittwoch, 7. Juni 2023

Schlagwortsuche - Über das Portal von Your Business Center Inh. Nizam Toru

Das Projekt „Schlagwortsuche“ soll als „Experte rund um das Thema Werbung und Reichweite für Unternehmen“ gelten. Die Betreiberin Your Business Center Inh. Nizam Toru ist uns nicht unbekannt, auch hier handelt es sich um ein Branchenbuch mit kostenpflichtigen Firmeneinträgen.

Titel: Schlagwortsuche  - Über das Portal von Your Business Center Inh. Nizam Toru


Was ist „Schlagwortsuche“?

Dabei handelt es sich um ein Branchenverzeichnis, welches von einem Unternehmen namens Your Business Center Inh. Nizam Toru betrieben wird. Sitz der Firma ist Emmerich in Nordrhein Westfalen.

Schlagwortsuche soll „Ihre Adresse für effiziente Werbemaßnahmen“ gelten. Damit richtet sich das Angebot an Gewerbetreibende, die in diesem Verzeichnis ihr Unternehmen präsentieren wollen. Dies ist kostenlos mit einem Basis-Eintrag möglich, doch Interessierte müssen Einschränkungen hinnehmen, wie z.B. eine fehlende Kategorie.

Für mehr dargestellte Informationen gibt es drei weitere Angebote. Diese unterscheiden sich wie folgt:

  • Premium Mitgliedschaft – Laufzeit 12 Monate: 600 EUR – 24 Monate: 1.200 EUR
  • PremiumPlus Mitgliedschaft – Laufzeit 12 Monate: 1.200 EUR – 24 Monate: 2.400 EUR
  • VIP Business Mitgliedschaft – Laufzeit 12 Monate: 2.400 EUR – 24 Monate: 4.800 EUR

Wie kommt ein Vertrag zustande?

Ein Blick in die AGB schafft Klarheit, einsehbar auf https://schlagwortsuche.de/infopages/allgemeine-geschaftsbedingungen. Dort ist zu lesen, (Stand 06.06.2023), Zitat:

„Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem Telefonat gegenüber eine(m/r) Mitarbeiter(in) von Your Business Center den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Dieser Vertragsabschluss wird mit Einwilligung des Kunden aufgezeichnet.“

Die sogenannte Kaltakquise (auch Cold Calling genannt) ist nach unseren Erfahrungen typisch im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen. Viele Betroffene berichteten uns gegenüber, dass sie zwei Telefonate führten. Im ersten Gespräch wird das Angebot besprochen, der zweite Anruf dient nur zum Abgleich der Daten.

Die angesprochene Aufzeichnung umfasst meist nur das zweite Gespräch, woraufhin wir uns die Fragen stellen: was wurde im ersten Telefonat versprochen? War deutlich, wer Vertragspartner ist und wie hoch die Kosten sein werden?

Lohnt sich ein Eintrag auf „Schlagwortsuche“?

Wir machten den Test. Wir gaben folgende Wörter in die Suchfunktion der Schlagwortsuche ein: die Frage „Was suchst Du?“ beantworteten wir mit „Bäckerei“ und als „Standort“ gaben wir selbstverständlich „Essen“ an. Als Ergebnis wurden über 2000 Unternehmen in die Nähe von Essen angezeigt. Auf der ersten Seite der Ergebnisse sind tatsächlich etliche Bäckereien gelistet, nur kurioserweise unter der Rubrik „Baubranche & Bauhandwerk“. So harte Brötchen bitte nicht!

Ob derartige Einträge tatsächlich die gewünschte Reichweite erhöhen, ist mit Sicherheit diskutabel. Ein aktuell typischer und zudem kostenfreier Google-Business würde ebenfalls die wichtigsten Daten wie Anschrift etc. darstellen – und dies sogar mit wahrscheinlich guten Positionen in den Suchergebnissen. Natürlich kommt es letztlich auf die Suchanfrage an, nur bezweifeln wir, dass wir auf der Suche nach einer Bäckerei den Umweg über die Schlagwortsuche einschlagen würden, wenn es einfachere Wege gibt.

Branchenverzeichnisse, Firmenregister und Datenbanken aus Emmerich

Es ist nicht das erste Branchenverzeichnis von Inhaber Nizam Toru, welches wir im Rahmen unseres Blogs genauer unter die Lupe nehmen. Zuletzt war es das Portal „Standortanzeige“, über das wir im März 2021 berichteten. Doch bereits 2016 wurden durch das Portal „Städte-Check“ aufmerksam.

Inkasso: Weitere Gebühren können die Folge sein

In der Vergangenheit wurden Inkassounternehmen wie die City Inkasso beauftragt, wenn es um die Beitreibung noch offener Kosten aus diesen B2B Vertragsabschlüssen ging. Ein Ignorieren dieser Zahlungsaufforderungen kann weitere Kosten verursachen und vor Gericht enden. Um sich gegen den unter Umständen ungewollten Vertrag zu wehren, können sich Betroffene an uns wenden.

Hilfe bei Branchenverzeichnissen und Inkasso

Wir berichten regelmäßig über aktuelle Zahlungsaufforderungen und Cold Calling bzw. unerwünschten Werbemaßnahmen wie Einträge in ein Branchenbuch. Unsere Mitglieder konnten sich in vielen Fällen gegen die Forderungen wehren – mit der Unterstützung durch unsere angeschlossene Rechtsanwälte. Suchen Sie ebenfalls Hilfe? Nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

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