Posts mit dem Label Teledeal Media werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Teledeal Media werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, 7. Juni 2023

Schlagwortsuche - Über das Portal von Your Business Center Inh. Nizam Toru

Das Projekt „Schlagwortsuche“ soll als „Experte rund um das Thema Werbung und Reichweite für Unternehmen“ gelten. Die Betreiberin Your Business Center Inh. Nizam Toru ist uns nicht unbekannt, auch hier handelt es sich um ein Branchenbuch mit kostenpflichtigen Firmeneinträgen.

Titel: Schlagwortsuche  - Über das Portal von Your Business Center Inh. Nizam Toru


Was ist „Schlagwortsuche“?

Dabei handelt es sich um ein Branchenverzeichnis, welches von einem Unternehmen namens Your Business Center Inh. Nizam Toru betrieben wird. Sitz der Firma ist Emmerich in Nordrhein Westfalen.

Schlagwortsuche soll „Ihre Adresse für effiziente Werbemaßnahmen“ gelten. Damit richtet sich das Angebot an Gewerbetreibende, die in diesem Verzeichnis ihr Unternehmen präsentieren wollen. Dies ist kostenlos mit einem Basis-Eintrag möglich, doch Interessierte müssen Einschränkungen hinnehmen, wie z.B. eine fehlende Kategorie.

Für mehr dargestellte Informationen gibt es drei weitere Angebote. Diese unterscheiden sich wie folgt:

  • Premium Mitgliedschaft – Laufzeit 12 Monate: 600 EUR – 24 Monate: 1.200 EUR
  • PremiumPlus Mitgliedschaft – Laufzeit 12 Monate: 1.200 EUR – 24 Monate: 2.400 EUR
  • VIP Business Mitgliedschaft – Laufzeit 12 Monate: 2.400 EUR – 24 Monate: 4.800 EUR

Wie kommt ein Vertrag zustande?

Ein Blick in die AGB schafft Klarheit, einsehbar auf https://schlagwortsuche.de/infopages/allgemeine-geschaftsbedingungen. Dort ist zu lesen, (Stand 06.06.2023), Zitat:

„Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem Telefonat gegenüber eine(m/r) Mitarbeiter(in) von Your Business Center den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Dieser Vertragsabschluss wird mit Einwilligung des Kunden aufgezeichnet.“

Die sogenannte Kaltakquise (auch Cold Calling genannt) ist nach unseren Erfahrungen typisch im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen. Viele Betroffene berichteten uns gegenüber, dass sie zwei Telefonate führten. Im ersten Gespräch wird das Angebot besprochen, der zweite Anruf dient nur zum Abgleich der Daten.

Die angesprochene Aufzeichnung umfasst meist nur das zweite Gespräch, woraufhin wir uns die Fragen stellen: was wurde im ersten Telefonat versprochen? War deutlich, wer Vertragspartner ist und wie hoch die Kosten sein werden?

Lohnt sich ein Eintrag auf „Schlagwortsuche“?

Wir machten den Test. Wir gaben folgende Wörter in die Suchfunktion der Schlagwortsuche ein: die Frage „Was suchst Du?“ beantworteten wir mit „Bäckerei“ und als „Standort“ gaben wir selbstverständlich „Essen“ an. Als Ergebnis wurden über 2000 Unternehmen in die Nähe von Essen angezeigt. Auf der ersten Seite der Ergebnisse sind tatsächlich etliche Bäckereien gelistet, nur kurioserweise unter der Rubrik „Baubranche & Bauhandwerk“. So harte Brötchen bitte nicht!

Ob derartige Einträge tatsächlich die gewünschte Reichweite erhöhen, ist mit Sicherheit diskutabel. Ein aktuell typischer und zudem kostenfreier Google-Business würde ebenfalls die wichtigsten Daten wie Anschrift etc. darstellen – und dies sogar mit wahrscheinlich guten Positionen in den Suchergebnissen. Natürlich kommt es letztlich auf die Suchanfrage an, nur bezweifeln wir, dass wir auf der Suche nach einer Bäckerei den Umweg über die Schlagwortsuche einschlagen würden, wenn es einfachere Wege gibt.

Branchenverzeichnisse, Firmenregister und Datenbanken aus Emmerich

Es ist nicht das erste Branchenverzeichnis von Inhaber Nizam Toru, welches wir im Rahmen unseres Blogs genauer unter die Lupe nehmen. Zuletzt war es das Portal „Standortanzeige“, über das wir im März 2021 berichteten. Doch bereits 2016 wurden durch das Portal „Städte-Check“ aufmerksam.

Inkasso: Weitere Gebühren können die Folge sein

In der Vergangenheit wurden Inkassounternehmen wie die City Inkasso beauftragt, wenn es um die Beitreibung noch offener Kosten aus diesen B2B Vertragsabschlüssen ging. Ein Ignorieren dieser Zahlungsaufforderungen kann weitere Kosten verursachen und vor Gericht enden. Um sich gegen den unter Umständen ungewollten Vertrag zu wehren, können sich Betroffene an uns wenden.

Hilfe bei Branchenverzeichnissen und Inkasso

Wir berichten regelmäßig über aktuelle Zahlungsaufforderungen und Cold Calling bzw. unerwünschten Werbemaßnahmen wie Einträge in ein Branchenbuch. Unsere Mitglieder konnten sich in vielen Fällen gegen die Forderungen wehren – mit der Unterstützung durch unsere angeschlossene Rechtsanwälte. Suchen Sie ebenfalls Hilfe? Nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 10. März 2021

„Standortanzeige“ – Neues Branchenbuch der Teledeal Media Inh. Nizam Toru

Das Branchenbuch „Standortanzeige“ wird betrieben von der Firma Teledeal Media Inh. Nizam Toru. Gewerbetreibende und Freiberufler, die kostenpflichtige Branchenbuch-Einträge vermeiden wollen, sollten sich vorab informieren.

Titel: „Standortanzeige“ – Neues Branchenbuch der Teledeal Media Inh. Nizam Toru


Teledeal Media Inh. Nizam Toru mit neuem Internetauftritt

„Standortanzeige ist der perfekte Mobile Online Begleiter“ heißt es auf der Homepage des Branchenverzeichnisses. Betrieben wird es von der Firma Teledeal Media Inh. Nizam Toru, Anschrift Emmerich am Rhein. Besucher dieser Webseite sollen mittels einer Suchanfrage (wie z.B. „Bäcker“) die zur Frage passenden Dienstleister im gewünschten Umkreis angezeigt bekommen. Dies ist wohl ebenfalls über eine App möglich, die über die Homepage beworben wird.

Doch woher kommen all die Einträge? Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, ihre Daten in die Datenbank der „Standortanzeige“ eintragen zu lassen. Grundsätzlich scheint es einen kostenlosen Basiseintrag zu geben, doch existieren auch ein Premium-Eintrag (Laufzeit 12 Monate / 798,00 EUR) und sogar ein Premium-Plus Eintrag (Laufzeit 36 Monate / 1.596,00 EUR).

Update, 06.06.2023: Die Preise sind seit der Veröffentlichung dieses Artikel kräftig angehoben worden:

  • Premium Eintrag: 12 Monate Laufzeit, 1.798,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer
  • Premium Plus Eintrag: 36 Monate Laufzeit, 3.560,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer

Wie kommt ein Vertrag zustande? Eine Gewerbetreibende berichtet

Die AGB des Unternehmens Teledeal Media Inh. Nizam Toru zeigen auf, wie ein kostenpflichtiger Eintrag auf „standortanzeige.de“ entstehen kann. „Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem Telefonat gegenüber eine (m/r) Mitarbeiter(in) der Teledeal Media den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Dieser Vertragsabschluss wird mit Einwilligung des Kunden aufgezeichnet. Die Aufzeichnung erfolgt entweder durch denselben Vertriebsmitarbeiter/derselben Vertriebsmitarbeiterin im selben Telefonat oder durch einen(r) Vertriebsassistent(in) in einem weiteren Telefonat und dient der Dokumentation und Kontrolle der Vertragsinhalte.“ (Quelle: https://standortanzeige.de/content/allgemeine-geschaeftsbedingungen.

Scan: Rechnung Teledeal Media Standortanzeige
Rechnung /  Teledeal Media / Standortanzeige / Juni 2021


Eine Gewerbetreibende hat Erfahrungen mit einem Anruf von "Standortanzeige". Sie schilderte uns gegenüber, dass sie telefonisch kontaktiert wurde. Ihr soll mitgeteilt worden sein, dass sie sich für ein Paket entscheiden müsse. Angeblich soll bereits der Abschluss mit ihrer Geschäftspartnerin besprochen worden sein. Erst nach dem Erhalt der ersten Rechnung, die kurz nach dem Telefonat eintraf, soll die Erkenntnis gekommen sein, dass die Geschäftspartnerin keinen Vertrag abgeschlossen habe.

Inkasso: Noch mehr Kosten für einen unerwünschten Eintrag?

Die Betroffene erhielt in ihrem Fall eine Forderung durch ein Inkassounternehmen. Die Firma City Inkasso GmbH gab schriftlich bekannt, für die Teledeal Media Inh. Nizam Toru tätig zu sein. Die Rechnung für die Dienstleistung bzw. kostenpflichtigen Firmeneintrags in der "Standortanzeige" soll nicht gezahlt worden sein sollen. Zu der Hauptforderung werden demzufolge zusätzliche Inkassogebühren berechnet, die hoch ausfallen können. Gewerbetreibende haben bei B2B Geschäften keinen Anspruch auf Widerruf. Betroffene sollten somit bei einer Zahlungsaufforderung durch ein Inkassobüro unbedingt reagieren, damit die Kosten nicht weiter ansteigen.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit der Standortanzeige bzw. der Teledeal Media Inh. Nizam Toru? Oder haben Sie gar eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen erhalten? Für weitere Informationen nutzen Sie die folgenden Möglichkeiten:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 26. April 2016

Teledeal Media Nizam Toru | EuroTreuhand Inkasso GmbH

Uns wurde von einem Mitglied unseres Vereins eine Zahlungsaufforderung durch das Inkassobüro EuroTreuhand Inkasso GmbH vorgelegt. Im Auftrag der Firma Teledeal Media Inh. Nizam Toru fordert das Inkassounternehmen aus Köln eine noch offene Rechnung – die Zahlung von 524,79 EUR.

Teledeal Media Nizam Toru  EuroTreuhand Inkasso GmbH

Teledeal Media Nizam Toru betreibt das Branchenbuch Städte-Check.de


„Search in and click out!“ - lautet der Slogan des Online-Branchenbuchs Städte-check (städte-check.de, städte-check.com) der Firma Teledeal Media Inh. Nizam Toru aus Emmerich. Auf diesem Portal können sich Unternehmer, Freiberufler und Selbständige eintragen, um die Reichweite ihres Unternehmens zu erhöhen. Uns liegt eine aktuelle Rechnung der Teledeal Media vor, die mitsamt einer Datenübersicht des Eintrags versandt wurde. So bietet das Emmericher Unternehmen unter anderem folgende Optionen für die Präsentation eines Unternehmens:


  • Aktuelle Adress- und Kontaktdaten
  • Einbindung eigener Fotos (max. 10)
  • Integrierter Routenplaner
  • Firmeneintrag als „Mobile Version“
  • usw.


Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr (ohne automatische Verlängerung) und kostet dem Unternehmer insgesamt 414,12 EUR. Laut den vorliegenden AGB verlängert sich jedoch der Vertrag um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.

Kostenpflichtiger Eintrag erst bei zweitem Anruf


Die AGB des Unternehmens Teledeal Media Nizam Toru beschreiben auch, wie ein kostenpflichtiger Eintrag auf „städte-check“ entstehen kann. „Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem zweiten Telefonat gegenüber eine(m/r) Mitarbeiter(in) der Teledeal Media den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt.“ (Quelle: http://www.business-stadtportal.com/agb.html).

Zahlungsaufforderung durch EuroTreuhand Inkasso GmbH


Die EuroTreuhand Inkasso GmbH wirbt auf ihrer Webseite mit „Inkasso kostenlos“. Für die Teledeal Media Nizam Toru fordert das Inkassobüro aus Köln die offene Rechnung, sofern der Vertragspartner nicht gezahlt haben sollte. Zu der Hauptforderung werden noch eine sogenannte „Nebenforderung“ (samt Zinsen) in Höhe von 40,47 EUR, eine Geschäftsgebühr (58,50 EUR) und eine Auslagepauschale (11,70 EUR) gefordert, sodass sich die Gesamtforderung auf 524,79 EUR beläuft. EuroTreuhand Inkasso droht mit einem Schufa-Eintrag, sofern der Betrag nicht bezahlt werden sollte. Betroffene sollten bei einer Zahlungsaufforderung unbedingt reagieren, damit Sie keinen Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis riskieren.

Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von der EuroTreuHand Inkasso GmbH aus Köln erhalten? Sie erhalten bei uns allgemeine Informationen unter:

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.