Freitag, 25. Juni 2021

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen fordern für WVZD Werbe-Vertriebszentrale

Aktuell sind viele Mahnungen und Zahlungsaufforderungen im Umlauf, meist sollen noch Kosten aus telefonischen Verträgen offen sein. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen reiht sich mit einer „letzten außergerichtlichen Mahnung“ ein. Laut des vorliegenden Schreibens sollen die Empfängerin zuvor einen Fernabsatzvertrag mit einer WVZD Werbe-Vertriebszentrale geschlossen haben.

Titel: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen fordern für WVZD Werbe-Vertriebszentrale


Nach der Zahlung sollen die Daten gelöscht werden

Angeblich sollen sich Empfänger der Mahnung durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen zuvor nicht reagiert haben. In dem uns vorliegenden Schreiben (siehe Bild) sind diverse Termine aufgeführt, an denen Kontakt aufgenommen worden sein soll.

Also Konsequenz möchte die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen gegebenenfalls Vollstreckungsmaßnahmen und Pfändungen einleiten. Um diese Drohung zu untermauern, hat die Kanzlei ein Formular „Vorpfändung“ beigefügt.

Der Absender mit Sitz in 20354 Hamburg fordert demzufolge einen hohen Betrag über 800 EUR. Nach Zahlungseingang will die Kanzlei eine schriftliche Bestätigung mit der „sofortigen Kündigung für alle „aktiven Online-Lotto-Spielgemeinschaften“. Dies bedeutet, dass sämtliche Daten des Schuldners aus den Systemen gelöscht werden und kein Kontakt mehr durch Gewinnspielverbände aufgebaut wird.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen : Über 800 EUR sollen offen sein

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen fordert für die Mandantin WVZD Werbe-Vertriebszentrale den Betrag in Höhe von 843,65 EUR. Aus „Kulanz und der aktuellen Gesundheitslage“ gewährt die Kanzlei einen Vergleichsbeitrag in Höhe von 329,65 EUR, der direkt an die Buchhaltung des Mandanten in London überwiesen werden soll.

Als Kontoverbindung ist ein britisches Konto angegeben. Zahlungsempfänger ist nicht die WVZD Werbe-Vertriebszentrale, sondern ein Mustafa P. Verwendungszweck soll eine „Kündigung PeP“ (mit einer iD) sein. Sollte eine Zahlung weiterhin ausbleiben, droht die Kanzlei mit weiteren Konsequenzen wie das Einschalten eines Gerichtsvollziehers und einer Pfändung.

Scan: Scan: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen / Seite 1 / März 2021
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen / Seite 1 / März 2021

Scan: Scan: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen / Seite 2 / März 2021
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen / Seite 2 / März 2021

Scan: Scan: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen / Seite 3 / März 2021
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen / Seite 3 / März 2021


Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im (digitalen) Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen: Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben oder eine Mail von einer Inkassofirma erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Wir helfen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen und warnen vor fragwürdigen Mahnungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com