Mittwoch, 16. Juni 2021

Rechtsanwalt Dr. Geys-Lehmann fordert für Flight Ambulance Services International Agency GmbH

Bereits 2016 berichteten wir über die Erfahrungen einer Verbraucherin mit der Firma F. A. S. I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH aus Limburg. Nun liegt eine Zahlungsaufforderung durch den Rechtsanwalt Dr. Geys-Lehmann vor. Es sollen fällige Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt worden sein.

Titel: Rechtsanwalt Dr. Geys-Lehmann fordert für Flight Ambulance Services International Agency GmbH

Was ist die F. A. S. I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH?

„Auf allen Ihren Reisen sind wir für Sie da“ heißt es auf der Homepage der F. A. S. I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH aus Limburg. Auch wenn das bevorzugte Reiseziel hinsichtlich der weiterhin präsenten Pandemie meist Balkonien heißt, schließt das eine Mitgliedschaft bei der „FASI“ nicht aus.

Welche Vorteile sollen für Mitglieder gelten? Kurz gesagt: sollte es während einer Reise zu einem Unglück oder Unfall kommen, übernimmt laut der FASI die Krankenversicherung in vielen auch medizinisch notwendigen Fällen keine oder nur eingeschränkte Behandlungen. Eine Mitgliedschaft bei diesem Unternehmen soll für „Sicherheit und Gesundheit“ während der Reise sorgen.

Stammen die Daten aus der Teilnahme an Gewinnspielen?

In unserem Beitrag von 2016 „F.A.S.I. versendet Begrüßungsschreiben“ erläutern wir die Umstände, wie es zu solchen kostenpflichtigen Mitgliedschaften kommen kann. Im Artikel wird die Verbraucherzentrale Niedersachsen der Umstand angesprochen, dass die F.A.S.I. GmbH mit der Klenk Group (Abonnentenverwaltung) kooperieren soll. Auf der Homepage besagter Klenk Group ist auf er Kontaktseite aktuell eine Telefonnummer für die F.A.S.I. Mitglieder-Betreuung gelistet.

Laut eines aktuellen Artikels der Verbraucherzentrale Niedersachsen soll eine Verbraucherin einen Anruf erhalten haben, weil sie an einem Gewinnspiel im Internet teilnahm und gewonnen hätte. Doch statt einem Gewinn soll sie nur überredet worden sein, ein Zeitschriften-Abo abzuschließen. Es folgte noch mehr: postalisch folgte ein Schreiben der F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH, dass die Verbraucherin „ein umfassendes Schutzpaket für die ganze Familie von nur 89 EUR statt 120 EUR jährlich“ erhalten soll.

Rund 170 EUR fordert der Rechtsanwalt Dr. Geys-Lehmann

Die Summe von 89 EUR taucht auch in der Zahlungsaufforderung von Rechtsanwalt Dr. Geys-Lehmann aus Schönborn auf, die uns aktuell von einem Mitglied vorliegt. Im Auftrag der Flight Ambulance Services Agency GmbH fordert er die Zahlung des fälligen Mitgliedsbeitag, der noch nicht bezahlt sein soll. Es kommen weitere Kosten hinzu, wie die Rechtsanwaltskosten und eine Mahngebühr, fällig ist ein Gesamtbetrag in Höhe von 169,00 EUR.

Sollte diese Summe nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Schreibens gezahlt werden, droht der Rechtsanwalt mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Die Folge wären wahrscheinlich deutlich höhere Kosten, die von dem Verbraucher verlangt werden.

Cold Call: Geben Sie keine Kontodaten oder persönliche Informationen weiter

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass Verbraucher generell bei Kaltakquise (oder „Cold Callings“) keine persönlichen Daten oder gar Kontonummern etc. weitergeben sollten. Besonders bei angeblichen „Gewinnen“, über die man telefonisch informiert wird, ist Vorsicht geboten. Legen Sie auf. Sollte ein Anrufer Sie belästigen, so können Sie diese Nummer bei der Bundesnetzagentur melden.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie weitere Fragen zur F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH? Oder haben Sie gar eine Zahlungsaufforderung erhalten? Nutzen Sie unsere folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

3 Kommentare:

  1. muss man jetzt den Anwalt und FASI bezahlen? Meiner Mutter ist dasselbe passiert?

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  2. Guten Tag, muss man rechtlich den Anwalt bezahlen? troz keine geleistet Unterschrift und auch keinen telefonischen direkten Kontakt mit der Firma F.A.S.I.
    Der telefonischer Kontakt hat nur mit der ABO-Firma Wolfgang Klenk stattgefunden.
    Vielen Dank im Voraus!

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  3. Guten Tag haben Sie eine Antwort auf anderen Wegen bekommen ?

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