Mittwoch, 23. Juni 2021

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte: Wichtige und aktuelle Urteile für Verbraucher

Ab sofort präsentieren wir aktuelle und relevante Urteile - nicht nur zu den Themen Verbraucherschutz und Verbraucherrechte, sondern auch Reiserecht, Mietrecht, Urheberrecht und weitere mehr. Auch die aktuellen Entwicklungen beim Abgas-Skandal behalten wir für unsere Leser im Auge und präsentieren kurze und verständliche Zusammenfassungen der wichtigsten Urteile.

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte: Wichtige und aktuelle Urteile für Verbraucher


Verbraucher: Keine beliebigen Preiserhöhungen

Urteil vom 14.05.2021 - I ZR 23/20: Der Streaming-Dienst Netflix darf in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen erstritten hatte, ist inzwischen rechtskräftig. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, der am Freitag veröffentlicht wurde. Was demnach nicht erlaubt ist, sind Preiserhöhungen, um den Gewinn zu steigern. Daneben hatte das Gericht die Gestaltung eines Bestell-Buttons für ein Online-Abo beanstandet, der nicht eindeutig genug auf die Zahlungsverpflichtung hinwies.

Abgas-Skandal: Kein Schadensersatz für Thermofenster

Urteil vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20: Der Kläger hatte behauptet, das sogenannte Thermofenster sei ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung. Es sorgt dafür, dass die Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen stark reduziert oder ganz abgeschaltet wird. Er wollte deshalb seinen VW Tiguan zurückgeben, den er erst nach Bekanntwerden des Skandals im September 2015 gekauft hatte. Der BGH wies nun auch seine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen ab. Das Verhalten von VW sei nicht als sittenwidrig anzusehen, hieß es in einer Mitteilung des BGH. Dies gelte laut Gericht selbst dann, wenn die Behauptung des Klägers als zutreffend zugrunde gelegt wird, mit dem Software-Update sei eine neue unzulässige Abschaltvorrichtung in Form eines Thermofensters implementiert worden. Der darin liegende – unterstellte – Gesetzesverstoß reiche laut BGH nicht aus, um das Gesamtverhalten von VW als sittenwidrig zu qualifizieren.

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Miete: Kein Sonnenschutz ohne Absprache mit dem Vermieter

Urteil vom 07.06.2013 - 411 C 4836/13: Bauliche Maßnahmen an einer Mietwohnung bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Das gilt unter Umständen auch für Markisen. Sie dürfen nicht einfach fest angebaut werden, denn dadurch wird die Fassade beschädigt und das optische Erscheinungsbild verändert. Ist die Sonneneinstrahlung jedoch sehr stark, darf der Vermieter dem Einbau nicht willkürlich ohne triftigen und fachlichen Grund widersprechen, entschied das Amtsgericht München. Für das Aufstellen von Sonnenschirmen auf dem Balkon muss keine Genehmigung des Vermieters eingeholt werden.

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Banken und Finanzen: Bankkunden müssen aktiv werden

Urteil vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20: Diverse Geldinstitute wie u.a. die Postbank setzen in der Vergangenheit neue Preismodelle und höhere Gebühren (Kontoführungsgebühren) durch. Schweigen ist demzufolge Gold, jedoch nicht aus der Sicht der Verbraucher. Wenn diese den Änderungen nicht aktiv widersprachen, sollen Banken dies als Zustimmung gewertet haben. Unzufriedene Kunden hatten noch die Option, fristlos und kostenfrei zu kündigen. Alle anderen Verbraucher, die mit evtl. eingehenden Änderungen nicht einverstanden sind, müssten aktiv widersprechen. Also „viel zu weitgehend“ und damit als unzulässig wurden die Klauseln in den AGB der Postbank vom BGH beurteilt und damit als unzulässig verworfen. Ein gutes Signal für Verbraucher, die nun aber aktiv werden müssen.

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Renten: Klagen gegen Renten-Besteuerung abgewiesen

Urteil vom 31.05.2021 - X R 33/19: Bei dem Prozess ging es um die Frage, ob der Bund bei der noch bis 2040 laufenden schrittweisen Umstellung der Rentenbesteuerung zu Lasten der Rentner zu viel kassiert. Die beiden Kläger, ein ehemaliger Zahnarzt und ein früherer Steuerberater, argumentieren, dass sich aus dieser Übergangsphase eine verbotene doppelte Besteuerung von Renten und Beiträgen ergebe. Künftige Rentnerjahrgänge, insbesondere jene mit höheren Renten, können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit einer Entlastung bei der Besteuerung ihrer Renten rechnen. Wie die Münchener Richter in einem richtungsweisenden Urteil klarstellten, dürfen Renten und Rentenbeiträge nicht zweimal besteuert werden. Im konkreten Einzelfall wiesen die obersten Finanzrichter jedoch die Klage eines Steuerberaters im Ruhestand zurück und sahen in diesem Fall keine verbotene Doppelbesteuerung.

Reisen: Keinen Schadensersatz für eine harte Landung

Urteil vom 12.05.2021 Az: C-70/20: Zwei Verbraucher waren von Wien nach St. Gallen per Flugzeug unterwegs, wobei es in der Schweiz zu einer ungewöhnlich harten Landung gekommen sein soll. Die Maschine soll ungewöhnlich hart und unerwartet auf der Landepiste aufgesetzt haben. Seit diesem Tag klagt sie über starke Rückenprobleme; es stellte sich heraus, dass sie bei der Landung einen Bandscheibenvorfall erlitten haben soll. Der Europäische Gerichtshof hatte ja bereits entschieden, dass für Unfälle an Bord die Fluggesellschaft Schadenersatz zahlen muss. Der EuGH stellt klar: "Fluglinien müssen zwar grundsätzlich für Schäden durch einen Unfall an Bord aufkommen. Allerdings ist eine härtere Flugzeuglandung noch kein Unfall. Für eine solche Bewertung ist auch nicht die Sichtweise der Fluggäste ausschlaggebend. Denn die ist je nach Passagier verschieden. Hat die Fluggesellschaft alle geltenden Vorgaben beachtet, können Flugpassagiere in einem solchen Fall keine Schadenersatzansprüche geltend machen."

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Urheberrecht: Keine automatische Haftung für YouTube

Urteil vom 22. Juni 2020 (C-682/18): Der Gerichtshof der Europäischen Union hat neue Urteile gefällt, die das Urheberrecht in der EU betreffen und daher als Basis für weitere Verfahren herangezogen werden könnten. So sollen Plattformen wie YouTube nicht unter allen Umständen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. YouTube und Google wurden da konkret in Deutschland vom einem Musikproduzenten verklagt. Im Falle von YouTube etwa wird nur passiv gehandelt und es gibt zudem mehrere technische Maßnahmen, die das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte unterbinden sollen, sogenannte Upload-Filter.

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