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Donnerstag, 7. Januar 2021

Payselect: Erfahrungen mit der Prepaid Mastercard Karte

Eine Verbraucherin und ein Mitglied unseres Vereins erhielt zu ihrer Überraschung ein Schreiben von Payselect. Sie wunderte sich über den Erhalt einer „Prepaid Mastercard ® Karte“, die sie laut eigener Aussage nicht beantragt hatte.

Titel: Payselect: Erfahrungen mit der Prepaid Mastercard Karte


Das hat unser Mitglied nach dem Erhalt der Prepaid Mastercard ® Karte zu sagen

Neben dem Schreiben der Payselect schickte uns ein Mitglied ein paar Zeilen, welche die Umstände erläutern. Die Verbraucherin schreibt:

Zitat „Ich übersende Ihnen ein Schreiben mit 1 Karte, wo ich nicht weiß, wie ich mich verhalten soll, da ich so eine Karte nie bestellt habe, ebenso habe ich keine Karte beantragt.“ Zitatende.

Die Verbraucherin scheint verwundert, wie es dazu kommen konnte. In der Sektion FAQ auf der Homepage der Payselect GmbH konnten wir zum Zeitpunkt unserer Recherche am 05.01.2021 unter der Frage „Wie erhalte ich eine Payselect Premium Mastercard?“ folgende Antwort lesen:

Zitat: „Nachdem Sie Ihre Daten im Bestellformular eingegeben haben, erfolgt die verschlüsselte Datenübertragung an unser System. Hier erfolgt eine sofortige Überprüfung Ihrer Daten. Die Benachrichtigung über die Genehmigung Ihrer neuen PaySelect Premium Mastercard erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Minuten per E-Mail und SMS. Sobald die Gebühren für die Karte bei uns eingegangen sind, erfolgt der Versand Ihrer neuen PaySelect Premium Mastercard.“ Zitatende. Quelle: (URL: https://world-premium.de/de/#faq)

Da die Verbraucherin laut ihren Schilderungen keine Kreditkarte bestellt hat, stellt sich die Frage, wie es zum Versand des Schreibens kommen konnte.

Inhalt des Schreibens der Payselect

„Deine Prepaid Mastercard ® Karte!“ schreibt die Payselect an unser Mitglied. Mit dem Schreiben erhielt die Verbraucherin die Plastikkarte, auf der ihr Name bereits gedruckt ist. „Mit diesem Schreiben erhältst du deine neue Prepaid Mastercard Karte. Du kannst diese Karte schnell und einfach aktivieren und sofort einsetzen“ schreibt Payselect weiter.

Die erforderliche Geheimzahl soll man während des Aktivierungsprozesses erhalten. Auf der Webseite „payselect.cards“ soll es möglich sein, eine Kontoübersicht zu erhalten. Wir schauten uns die besagte Webseite an (05.01.2021) und stellten fest, dass wir auf die URL cardcompacts.cards weitergeleitet wurden. Dort war es scheinbar möglich, eine Karte zu aktivieren und einen Kundenservice aufzurufen.

Scan: Begrüßungsschreiben Payselect Mastercard / Jan 2021
Begrüßungsschreiben Payselect Mastercard / Jan 2021


Kontakt zum Verbraucherdienst

Haben Sie ähnliche oder die gleichen Erfahrungen gemacht und wissen nicht, wie Sie handeln sollen? Oder haben Sie gar eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt erhalten? Allgemeine Informationen erhalten Sie unter:

0201-176 790

oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 14. Mai 2020

Culpa Inkasso GmbH fordert für PAYSELECT GmbH

Die PAYSELECT GmbH aus Frankfurt beauftragte die Culpa Inkasso GmbH, die eine Mahnung an ein Mitglied von Verbraucherdienst sandte. Was hat es mit dem Schreiben auf sich?

Titel: Culpa Inkasso GmbH fordert für PAYSELECT GmbH

Was bietet PAYSELECT GmbH, Frankfurt an?


Auf der Webseite „vorteilskreditkarte.de“ stellt die PAYSELECT GmbH aus Frankfurt diverse Angebote vor. So finden Besucher folgende Punkte (Stand 14.05.2020):


  • Hochgeprägte PrePaid - Mastercard® bis zu 50.000 € Aufladelimit
  • Bis zu 7.500 € Vorteils Kredit
  • Mastercard® - ohne Bonitätsprüfung


Die PAYSELECT GmbH beschreibt ihr Angebot auf der genannten Webseite selbst mit den Worten „Ihr PaySelect Sorglos-Angebot – sicher, bequem, seriös“. Zahlreiche positive Kundenbewertungen lassen auf eine hohe Kundenzufriedenheit schließen. Die Verbraucherin Frau P. wandte sich an uns, weil sie unerwartet Post von einem Inkassounternehmen im Briefkasten fand. Laut des Schreibens soll eine Bestellung bei der PAYSELECT GmbH getätigt worden sein.

Inhalt der Zahlungsaufforderungen


In den vorliegenden Schreiben wird von der Empfängerin Frau P. verlangt, noch offene Kosten einer Dienstleistung der PAYSELECT GmbH zu bezahlen. Eine Bestellung soll unter Einbeziehung der AGB und Widerrufsbelehrung mit der IP-Adresse von Frau P. getätigt worden sein. Der Bestellvorgang selbst soll durch den Anbieter gespeichert worden sein. Laut der Culpa Inkasso soll der Bestellbutton der betreffenden Webseite der PAYSELECT GmbH eindeutig auf eine Kostenpflichtigkeit hinweisen.

Verlangt wird in dem ersten Schreiben ein Gesamtbetrag von über 200 EUR. Es folgte eine Mahnung, in der erneut letztmalig darauf hingewiesen wird, die Zahlung zu tätigen. Sollte eine Zahlung weiterhin ausbleiben, könnte ein gerichtliches Mahnverfahren drohen.

Erfahrungen mit Culpa Inkasso


Wir haben Erfahrungen mit dem Inkassobüro Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart. In der Vergangenheit berichteten wir bereits in vielerlei Beiträgen über dieses Inkassounternehmen. Culpa Inkasso ist ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Unternehmen und ist demzufolge berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten und durchzuführen. Aus diesem Grund sollten Zahlungsaufforderungen und Mahnungen von dieser Firma unbedingt ernst genommen und nicht ignoriert werden.

Weitere Informationen zu Culpa Inkasso und PAYSELECT GmbH


Haben Sie Erfahrungen mit der PAYSELECT GmbH oder gar eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung von Culpa Inkasso erhalten? Reagieren Sie! Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.