Freitag, 21. Mai 2021

Dr. Behm & Schmidt Rechtsanwaltskanzlei – Letzte außergerichtliche Mahnung?

Eine besorgte Verbraucherin meldete sich bei uns, um uns über eine erhaltene letzte außergerichtliche Mahnung in Kenntnis zu setzen. Absender soll die Dr. Behm und Schmidt Rechtsanwaltskanzlei aus Stuttgart sein. Der Empfängerin wird vorgeworfen, dass sie nicht auf Schreiben und Telefonanrufe reagiert hätte. Der Absender droht mit der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen.

Titel: Dr. Behm & Schmidt Rechtsanwaltskanzlei – Letzte außergerichtliche Mahnung?


Forderung von über 700 EUR

Zwar steht im Briefkopf der Absender Dr. Behm & Schmidt Rechtsanwaltskanzlei samt Kontaktdaten, jedoch bestehen unsererseits Zweifel, ob diese Forderung auch tatsächlich von einer Kanzlei stammt. Misstrauisch wurden wir, als wir den Empfänger für etwaige Zahlungen lasen.

Gefordert wird die Summe von 743,65 EUR, zu zahlen innerhalb der nächsten sieben Werktage. Aus „Kulanz“ und aufgrund der aktuellen Pandemie bietet der Absender „letztmalig“ ein Vergleichsangebot von 359,80 EUR. Diese Summe soll direkt an die Buchhaltung des Mandanten in London eingezahlt werden.

Zahlungsempfänger ist jedoch nicht die genannte Kanzlei, sondern ein gewisser „Mustafa Keremoglu“. Ist das der Mandant? Die angegebene Bankverbindung verweist tatsächlich auf ein Konto auf Großbritannien.

Scan: Zahlungsaufforderung Dr. Behm & Schmidt Rechtsanwaltskanzlei
Zahlungsaufforderung Dr. Behm & Schmidt Rechtsanwaltskanzlei / Mai 2021


Vorpfändung im Auftrag von DWB – Deutscher Werbeverband

Vorneweg: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im (digitalen) Papierkorb landen. Die Folgen können kostspielig sein, nicht selten sind ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folge. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Diese müssen nicht zwingend postalisch erfolgen, Forderungen können auch via Email versandt werden.

Die vorliegende Zahlungsaufforderung beinhaltet auch ein Formular „Vorpfändung“, in dem ein DWB Deutscher Werbeverband erwähnt wird. Nach Zahlung der geforderten Summe soll eine schriftliche Bestätigung mit der „sofortigen Kündigung für alle aktiven Online-Lotto-Spielgemeinschaften und ähnliche Abonnenten“ erfolgen.

Ist das Schreiben seriös?

In der Vergangenheit kam es häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen und Kanzleien. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen, ob als Brief oder Mail, selbst zu prüfen:

Sind diese Punkte auf dem Schreiben zu finden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat die Kanzlei seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer auffälligen Rechtsanwaltskanzlei erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Forderungen von seriösen Dienstleistern sollten ernst genommen werden. Reagieren Sie möglichst schnell. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte helfen unseren Mitgliedern bei Inkasso-Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com