Mittwoch, 15. April 2020

Erfahrungen mit KissNoFrog von der OVC Online Video Communications GmbH

Ein Verbraucher teilte uns via E-Mail seine Erfahrungen mit dem Datingportal „KissNoFrog“ mit. Das Portal bietet laut der Homepage 25.000 neue Mitglieder und zeigt die Logos bekannter Medien wie u.a. „Spiegel Online“ oder „RTL“. Betrieben wird das Portal von der Firma OVC Online Video Communications GmbH aus Hamburg.

Titel: Erfahrungen mit KissNoFrog von der OVC Online Video Communications GmbH

Was ist das Datingportal Kissnofrog?


„Flirten, chatten und verlieben“ heißt es auf der Startseite des Dating-Portals KissNoFrog. Betreiber des Angebots ist eine Firma aus Hamburg namens OVC Online Video Communications GmbH. Diese Seite richtet sich an Erwachsene, die eine Partnersuche im näheren Umkreis suchen. KissNoFrog beschreibt sich laut ihrer Homepage selbst als „Deutschlands größtes Live-Datingportal“.

Was ist bei einer Anmeldung auf einem Dating-Portal zu beachten?


Viele der uns bekannten Dating-Portale bieten eine kostenlose Registrierung an. Jedoch kann die Nutzung der Dienstleistungen, wozu u.a. das Chatten mit anderen Teilnehmern zählen kann, Kosten verursachen. So auch bei KissNoFrog: um auf bestimmte Dienste des Portals Zugriff zu haben, müssen Nutzer eine „Premium-Mitgliedschaft“ anfordern. Bevor eine Registrierung erfolgt, sollten sich interessierte Besucher der Seite unbedingt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) durchlesen, da dort Hinweise über die Kosten und das Widerrufsrecht zu lesen sind. Nicht selten sind Nutzer von Dating-Portalen überrascht, wenn nach einer kostenlosen Registrierung Kosten entstehen.

KissNoFrog kündigen – aber wie?


Aus der Widerrufsbelehrung in den AGB ist zu erfahren, dass Kunden binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen können. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, das Schreiben muss an die Betreiberin OVC Online Video Communications GmbH gesandt werden. (Stand 14.04.2020)

Wird die „Premium-Mitgliedschaft“ nicht gekündigt, so verlängert sich Vertrag abhängig von der ursprünglich vereinbarten Regelung des Vertragszeitraums. Das kann bedeuten, dass eine Mitgliedschaft um mehrere Monate verlängert wird. Aus diesem Grund ist es für Verbraucher ratsam, auf die Fristen beim Vertragsabschluss zu achten.

Ein Verbraucher teilte seine Erfahrungen


Verbraucherdienst berichtete bereits über viele Anbieter von Dating-Portalen. Zuletzt erreichte uns eine Email eines Verbrauchers, der uns seine Erfahrungen mitteilen wollte. Aufgebracht schreibt dieser in deutlichen Worten über seine Anmeldung auf KissNoFrog. Wir zitieren an dieser Stelle seine Email, Zitat: „Inzwischen sind schon Kosten von ca. 450 Euro entstanden. (...) mit Rechnungen und Weiterleitung an Inkassodienste gedroht und konfrontiert“, Zitatende.

Dating- und Singleportale: Unbedingt auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen achten!


Häufig erreichen uns Verbraucher, die sich auf Singlebörsen, Datingportalen u.ä. anmelden, ohne die Vertragsklauseln im sogenannten „Kleingedruckten“, sprich die AGB, zu beachten. Wir können nicht häufig genug davor warnen, Internetverträge ohne genaue Kenntnisse der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuschließen! Es kam vor, dass Zahlungsaufforderungen durch Inkassounternehmen folgten, um die noch ausstehenden Kosten beizutreiben.

Hilfe bei Datingportalen wie „KissNoFrog“


Haben Sie ähnliche Erfahrungen mit „KissNoFrog“ oder der OVC Online Video Communications GmbH gemacht oder gar eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen erhalten? Nehmen Sie solche Forderungen ernst, sonst kann es noch kostspieliger werden!

Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nutzen Sie dazu unsere Kontaktdaten:

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oder per E-Mail:

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