Freitag, 3. April 2020

GID-Gewerbeinformationsdienst UG: Über das Branchenbuch „ihrgewerbeportal.de“

Regelmäßig berichten wir über diverse Anbieter von Firmenverzeichnissen, die Unternehmer, Freiberufler und Selbständige kontaktieren. Die GID-Gewerbeinformationsdienst UG möchte ebenfalls kostenpflichtige Firmeneinträge an den Mann bringen. Haben Sie als Gewerbetreibender auch Kontakt zu dieser Firma gehabt? Hier erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen sollten.

Titel: GID-Gewerbeinformationsdienst UG: Über das Branchenbuch „ihrgewerbeportal.de“

Eintrag in „IhrGewerbeportal“: Per Fax zum Firmeneintrag?


Es ist unseren Lesern gedankt, dass wir regelmäßig Offerten von Branchenbuchbetreibern erhalten. Versandt werden unter anderem Faxe, die im ersten Augenblick wie eine Rechnung aussehen könnten. Bei einer genaueren Prüfung kommt jedoch schnell zum Vorschein, dass es sich um ein Angebot einer bis dato unbekannten Firma handeln kann.

Auch die GID-Gewerbeinformationsdienst UG verschickt Offerten für das Branchenverzeichnis „IhrGewerbeportal.de“. In der Regel sind auf solchen Angeboten u.a. relevante Firmendaten des Empfängers zu lesen.

Scan: Offerte GID Gewerbeinformationsdienst UG / Dez 2019
Offerte GID Gewerbeinformationsdienst UG / Dez 2019


Was jedoch möglicherweise erst auf dem zweiten Blick deutlich wird: im Kleingedruckten wird deutlich, dass mit der Rücksendung des Faxes ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Das bedeutet, dass hier keine Firmendaten „aktualisiert“ bzw. „korrigiert“ werden, sondern bei Rücksendung ein neues Vertragsverhältnis zur GID-Gewerbeinformationsdienst UG beschlossen wird.

Hohe Kosten für einen möglicherweise ungewollten Firmeneintrag


Sollte der Auftrag an die GID-Gewerbeinformationsdienst UG zurückgesandt werden wird ein entsprechender Eintrag öffentlich geschaltet. Dieser könnte unter anderem Kontaktdaten sowie eine Anschrift enthalten. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Vertrag für einen Firmeneintrag eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren. Diese verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Vertragslaufzeitende gekündigt wurde.

Für einen „Texteintrag“ werden monatlich 49,83 EUR brutto fällig. Das macht für die gesamte Vertragsdauer eine Summe von 1.196,00 EUR brutto.

Wer sich die Mühe macht, die angegebene Webseite zu besuchen, wird feststellen, dass dort sogar einige Gewerbetreibende aufgelistet sind. Ob diese Kunden der GID-Gewerbeinformationsdienst UG von dem Angebot hinsichtlich der Reichweite profitieren, ist fraglich.

Hilfe bei GID-Gewerbeinformationsdienst UG bzw. IhrGewerbeportal.de


Sind Sie Unternehmer, selbständig oder freiberuflich tätig und wurden durch GID-Gewerbeinformationsdienst UG kontaktiert? Haben Sie gar das Fax zurückgesandt?

Als Gewerbetreibender haben Sie kein Recht auf Widerruf. Unter Umständen ergibt sich jedoch die Möglichkeit einer Anfechtung. Darüber informieren wir Betroffene gerne unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten, auch für Gewerbetreibende aus Österreich bzw. der Schweiz:

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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