Dienstag, 7. April 2020

EUROCLAIMS: Zahlungsbefehl von „Europäischer Inkasso Kommission“

Aktuell liegt eine Forderung einer EUROCLAIMS aus Düsseldorf vor. Es sollen noch offene Kosten für einen Dienstleistungsvertrag mit einem Gewinnspiel offen sein.

Titel: EUROCLAIMS: Zahlungsbefehl von „Europäischer Inkasso Kommission“

Zahlungsaufforderung trotz Corona


Auch eine Pandemie scheint gewisse Absender nicht davon abzuhalten, unseriöse Zahlungsaufforderungen für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen zu versenden. Das Thema ist ein Dauerbrenner hier im Blog, nicht selten folgen zahlreiche fragwürdige Forderungen von verschiedenen Firmen hintereinander.

Aktuell liegt uns ein Schreiben einer „EUROCLAIMS“ vor, die wie andere vermeintliche Inkassobüros ihren Sitz an der Grafenberger Allee 277 in 40237 Düsseldorf haben soll. Auch die Texte ähneln sich zu den bereits Forderungen. So heißt es: „Unser Mandant hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte gemahnte Forderung, aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag „EUROMILLIONS LOTTO – 6/49“ … und dann endet der Satz auf unerklärliche Weise.

„Zahlungsbefehl“ für über 470 EUR


Viele Informationen, welche in einer seriösen Inkassoforderungen vorhanden sein sollten, werden in dem Schreiben nicht aufgeführt. So fehlt die Nennung des Mandanten und die Details des Vertrags, dessen Kosten noch nicht beglichen sein sollen.

Das Formular ist mit „Zahlungsbefehl“ übertitelt und der Absender „EUROCLAIMS“ fordert die Zahlung einer Summe in Höhe von 478,76 EUR. Der Betrag soll auf eine polnische Kontoverbindung überwiesen werden. Es handelt sich hierbei um kein Inkasso-Unternehmen, welches im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist.

Scan: Zahlungsaufforderung EUROCLAIMS / März 2020
Zahlungsaufforderung EUROCLAIMS / März 2020



Wie sollte man auf fragwürdige Forderungen reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist empfehlenswert, eintreffende Forderungsschreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Es kam in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen, die mit weiteren Maßnahmen drohten. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:



  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?



Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens EUROCLAIMS (Europäischer Inkasso Kommission) erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, schein unwahrscheinlich. Zahlen Sie nicht! Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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