Deutscher Lotto und Gewinnspielclub: Gab es einen Cold Call?
Wir wurden von einer Verbraucherin kontaktiert, die uns über einen Anruf informierte. So soll sich laut ihren Aussagen ein Mitarbeiter von „Lotto Fuchs“ gemeldet haben, um ihr die Teilnahme an einem Gewinnspiel anzubieten. Bislang haben zahlreiche unserer Mitglieder Erfahrungen mit solchen Cold Calls gesammelt. In unserem Blog finden Sie weitere Berichte zu diesem Thema.
Zahlungsaufforderung durch Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH
Überrascht fand unser Mitglied eine Zahlungsaufforderung der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH im Briefkasten. Im Auftrag einer Excellent Connections GmbH wandte sich das Inkassounternehmen an unser Mitglied, um noch offene Kosten für eine Dienstleistung beizutreiben. So soll die Teilnahme an einem „Dt.Lt.u.Gewinnspielclub 59€ monatl.“ stattgefunden haben.
Die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH fordert die Zahlung eines Betrags in Höhe von 251,80 EUR. Dazu wurde eine Zahlungsfrist von eine Woche genannt. Wird nicht innerhalb dieser Frist gezahlt, drohen weitere Kosten.
Ist die Forderung seriös?
Bei der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH handelt es sich um ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassounternehmen. Das bedeutet, dass dieses Unternehmen dazu berechtigt ist, in Deutschland Inkassodienstleistungen wie in diesem Fall durchzuführen und auch anzubieten. Empfänger einer Zahlungsaufforderung der ADU GmbH sollten das Schreiben nicht ignorieren, da sonst noch weitere Kosten anfallen könnten.
Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.
Haben Sie Zahlungsaufforderung von der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH erhalten? Oder wurden Sie durch die Excellent Connections GmbH für die Teilnahme an einem Gewinnspiel kontaktiert? Gerne helfen wir Ihnen mit allgemeinen Informationen via E-Mail und Telefon weiter.
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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