Aus Las Palmas kommt das Online-Branchenbuch DBV Internet, dass deutschen
Gewerbetreibenden eine fragwürdige Dienstleistung anbietet. Per Cold Call, also
durch einen Spam-Anruf mit anschließender Bandaufzeichnung, werden Verträge mit
der Firma, deren Firmensitz sich im spanischen Bartolome de Tirajana (Kanarische
Sonderwirtschaftszone) befindet, an ahnungslose Gewerbetreibende vertrieben.
Verbraucherdienst e.V. informiert deshalb den Gewerbetreibenden über die abgeschlossenen
Verträge bezüglich DBV Internet. Mitglied sein heißt – nicht hilflos zu sein.
Warum heißt das Branchenbuch DBV Internet?
Metatag- und Webpage-Analyse (11.09.2014) |
Die Webseite des Branchenbuchs DBV Internet kann deshalb nicht gefunden werden, weil kein Description-, Keywords-, Robots- sowie Author-Metatag existiert. Der Description- und der Keywords-Metatag ist bezüglich der Auffindbarkeit des Branchenbuchs von fundamentaler Bedeutung!
Der Betreiber des Branchenbuchs, die DBV Online S.C.P., wählte bewusst diesen Firmennamen, den DBV ohne die Zusatzbezeichnung Internet steht für viele andere Unternehmen, Vereine und Dienstleistungen. Kennen Sie die Vereine Deutscher Bauernverband, Deutscher Baseball und Softball Verband, Deutscher Bibliotheksverband, Deutscher Badminton Verband, Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein oder den Deutschen Bankangestellten Verband? Ebenfalls ist die Versicherung DBV mit ihrer Webseite im Netz vertreten. Unzählige weitere Firmen und Vereine benutzen außerdem diese Bezeichnung und sind mittels Google-Suchfunktion im Internet schnell zu finden. Allerdings lässt das Branchenbuch gleichen Namens in Internet nicht sofort finden. Verbraucherdienst e.V. vermutet, dass das Branchenbuch DBV Internet mit der Webseite dbvinternet.eu gar nicht im Netz gefunden werden soll!
Kommt überhaut ein Vertrag mit dem Betreiber DBV Online S.C.P. zustande?
Laut §1 AGB kann der
Gewerbetreibende Folgendes auf der Webseite des Branchenbuchs nachlesen:
(Zitat) „Das
erste Telefonat mit unserem Verkäufer dient dazu, die vertragsrelevanten Daten
zu klären und auszuarbeiten“ (Zitat Ende). Deshalb ist es fraglich,
ob überhaupt ein Vertragsabschluss bezüglich eines Eintrags in das Branchenbuch
DBV Internet mit dem Gewerbetreibenden zustande kam. Denn der erste Anruf
bezüglich des Vertragsabschlusses dient laut den AGB des Unternehmens nur einem
Datenabgleich
mit dem Gewerbetreibenden. Dabei werden keine wesentlichen
Vertragsinhalte mit dem Betreiber des Branchenbuchs vereinbart. Aus diesem
Grund ist der angeblich zustande
gekommene Dienstleistungsvertrag mit dem Gewerbetreibenden fraglich, ob dieser
dann zustande gekommen ist.
Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.
Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.
Wieviel kostet ein Eintrag in DBV Internet?
297 Euro soll für ein Branchen Neueintrag (Laufzeit 12 Monate) auf der oben
erwähnten Homepage von dem Gewerbetreibenden gezahlt werden. Der Geldbetrag für
das Branchenbuch soll außerdem innerhalb von 14 Tagen an die spanische Bank Santander gezahlt werden. Wenn der
Gewerbetreibende den Eintrag in DBV Internet innerhalb von sieben Tagen bezahlt,
sollen ihm außerdem 3 Prozent Skonto gewährt werden.
Was passiert bei einer
Nichtzahlung bezüglich DBV Internet?
Bezahlt der Gewerbetreibende jedoch nicht rechtzeitig den
geforderten Geldbetrag bezüglich des Branchenbuchs, kommt anschließend ein
Schreiben von der EuroTreuhand Inkasso GmbH aus Köln per Post. In
der Zahlungsaufforderung der Kölner Inkassofirma wird der stolze Betrag über
404,42 Euro innerhalb einer kurzen Fristsetzung von dem Gewerbetreibenden gefordert.
Bezüglich DBV Internet würden außerdem die Daten des angeschriebenen Gewerbetreibenden
bei Nichtzahlung bzw. Nichtbeachtung an die Schufa Holding AG übermittelt (§ 28a BDSG (Datenübermittlung an Auskunfteien)).
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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