Über den Vertrag mit der Gold International SE
Der Kläger hatte aufgrund eines unerlaubten Werbeanrufes (Cold Calling) der Gold International SE, indem ihn mitgeteilt wurde, er könne sich an erfolgsversprechenden Wachstumsmärkten beteiligen und Unterlagen durch die Gold International SE am 21.08.2013 zugesandt bekommen. Durch die Unterschrift des Klägers im Post-Identverfahren, soll dieser einen Vertrag abgeschlossen haben - auf Reservierung von 4.000 Goldaktien der Gold International SE - vertreten durch den Vorstand Eckard Schulz - zum Ausgabepreis von 3,50 EUR. So kam es im Gesamtverlauf dazu, dass der Kläger 12.250,00 EUR an die Beklagten überwiesen hat.
Der Kläger teilte mit, dass ihm nicht bewusst war, dass durch die Unterschrift ein derartiger Vertrag zustande gekommen sein soll. Ebenfalls sei er nicht über die Risiken eines Totalverlustes aufgeklärt worden.
Hohes Risiko für Anleger
Fazit: Die Anlagemodelle der Gold International SE sind deutlich risikoreicher als handelbare Aktien oder Fonds. Problematisch bei diesen geschlossenen Beteiligungen ist eben auch, dass es keine einfache Möglichkeit gibt, diese Anlagen wieder loszuwerden. Denn die Aktien der Gold International SE werden nirgendwo gehandelt. Zudem konnten aufgrund der hier vorliegenden Geschäftsberichte bisher keine Gewinne erwirtschaftet werden, so dass es überhaupt zu einer Auszahlung von Zinsen oder sonstigem an die Anleger kommen konnte. Auch ein in Aussicht gestellter Börsengang ist bis zum heutigen Zeitpunkt nicht erfolgt.
Verbraucherdienst e.V. konnte mit seinen angeschlossenen Anwälten bereits zahlreiche Urteile erwirken, das entweder die Gold International SE oder die Gold International SE mit dem Vorstand Eckard Schulz als Gesamtschuldner zur Rückzahlung der eingelegten Gelder verurteilt wurden. Aus diesem Grunde empfehlen wir den Anlegern der Gold International SE, ihre Rückerstattungsansprüche durch Rechtsanwälte prüfen zu lassen.
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