Donnerstag, 2. Juni 2022

Wohnsachwerte eG und vermögenswirksame Leistungen: Razzia und Ermittlungen

Im April 2022 wurden Meldungen über eine Razzia bei der Wohnbaugenossenschaft WSW Wohnsachwerte eG aus Weiden veröffentlicht. Laut den Ermittlungen sollen seit 2018 Neumitglieder der mehr als 12.000 Mitglieder starken Genossenschaft getäuscht worden sein. Es besteht der Verdacht, dass insgesamt 7 Millionen EUR unrechtmäßig eingenommen wurden – über die Überweisung von vermögenswirksamen Leistungen.

Titel: Wohnsachwerte eG und vermögenswirksame Leistungen: Razzia und Ermittlungen


Verdacht auf Betrug: Verhaftungen und 60 Umzugskartons an Unterlagen

Es geht um den Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Betrug und Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue. Am 22. März 2022 durchsuchten Ermittler im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz über 30 Objekte der Wohnbaugenossenschaft WSW Wohnsachwerte eG.

Neben 60 Umzugskartons an Unterlagen wurden u.a. zusätzlich mehrere Fahrzeuge und Bargeld sichergestellt. Es besteht der Verdacht, dass 7 Millionen EUR unrechtmäßige Einnahmen erfolgt sein sollen. Die mehr als 12.000 Mitglieder starke Genossenschaft sollen durch Täuschungen die hohe Summe eingenommen haben – das Geld soll nicht für die Anschaffung von Immobilien verwendet worden sein, wie es eigentlich gedacht war.

Was bietet die Wohnsachwerte eG an?

Die bundesweit tätige Wohnbaugenossenschaft WSW Wohnsachwerte eG spezialisierte sich auf Immobilien und bot Arbeitnehmer an, als Mitglied die vermögenswirksamen Leistungen an sie überweisen zu lassen. Genossen und Genossinnen sollen dazu verpflichtet sein, eine bestimmte Zeichnungssumme beizusteuern.

Zahlt der Genosse bzw. die Genossin keine vermögenswirksamen Leistungen ein, muss der offene Rest selbst aufgebracht werden. Bei mehr als drei Monaten im Zahlungsverzug kann es sogar zur Forderung der gesamten Summe kommen.

Geworben wurden Mitglieder u.a. über die Internetportale „Foerder.helden“ und „Dein-Foerdergeld“.

Risiken für Genossinnen und Genossen bei Insolvenz

In Angesicht der Entwicklungen spielen Genossinnen und Genossen unter Umständen mit den Gedanken, die Ratenzahlungen einzustellen. Dies könnte sich jedoch als Fehler erweisen, da die Genossenschaft bei Verzug den gesamten noch ausstehenden Betrag fordern könnte.

Zusätzlich ist ein weiteres Risiko im Falle einer Insolvenz der Wohnsachwerte eG gegeben. Ein zuständiger Insolvenzverwalter könnte die Genossinnen und Genossen dazu auffordern, die Differenz zwischen der Zeichnungssumme und den bereits getätigten Einzahlungen direkt und auf einmal zu zahlen. Ob es zutrifft, kann an dieser Stelle nur vermutet werden.

Wohnsachwerte eG: Wie kündigen?

Aufgrund der Entwicklungen ist es nachvollziehbar, wenn GenossenInnen vorzeitig kündigen wollen. Ob eine außerordentliche Kündigung möglich ist, hängt von vielerlei Faktoren ab. Bei der WSW eG soll laut der Satzung eine Kündigungsfrist von 5 Jahren gelten – plus eine „Ausscheidungspauschale“ in Höhe von 100 EUR zzgl. Mwst. Kündigungen sollen mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres möglich sein.

Tritt jedoch nun eine Insolvenz ein, besteht ein Risiko, dass die gesamte ausstehende Zeichnungssumme gezahlt werden muss. Sollte die Genossenschaft noch zahlungsfähig sein, stellt sich die Frage, wie hoch der Anspruch werden könnte. Die Details können jedoch nicht in diesem Artikel geklärt werden, sondern sollte durch eine individuelle rechtliche Beratung erfolgen.

Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes bieten Hilfe und Informationen bezüglich der Wohnsachwerte eG. Nehmen Sie Kontakt auf!

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