Mittwoch, 8. Juni 2022

TEG Verlag: Neue Offerte für Brandt Reklam Branchenbuch

Neues von Brandt Reklam Tic Ltd. Şti: Eine Firma namens TEG Verlag verschickte eine Offerte an eine Gewerbetreibende, um einen Vertrag für einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag abzuschließen.

Titel: TEG Verlag: Neue Offerte für Brandt Reklam Branchenbuch


Brandt Reklam Tic Ltd. Şti Inhaberin des Werbeportals

„Bitte prüfen Sie die Angaben auf Ihre Richtigkeit ggf. korrigieren korrigieren oder ergänzen Sie Ihre firmenrelevanten Daten für Ihren Brancheneintrag. Senden Sie die Offerte an die oben genannte Faxnummer zurück“ – diese Zeilen stammen von einem Angebot einer Firma namens TEG Verlag. Das Schriftstück, eine Fax-Offerte, kommt uns arg bekannt vor. Kein Wunder, bereits im letzten Jahr wurden wir auf eine Firma Brandt Reklam Tic Ltd. Şti aufmerksam gemacht, die auch hier in Erscheinung tritt.

Sie soll laut der Nutzungsbedingen Inhaberin des Werbeportals sein, auf dem Firmendaten zur Veröffentlichung freigegeben werden sollen.

Scan: TEG Verlag Offerte Juni 2022
TEG Verlag / Juni 2022

Branchenbuch-Eintrags-Angebot: Das steht in der Offerte

Auf dem ersten Blick sieht es wie eine der üblichen Offerten aus, die uns bereits zahlreich von kontaktierten Unternehmern zu Verfügung gestellt wurden. Doch im sogenannten „Kleingedruckten“, was in diesem Fall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellt, finden wir einen bekannten Namen: die Fa. Brandt Reklam Tic Ltd. Şti. Über dieses Unternehmen berichteten wir im September 2021, auch in dem Fall ging um kostenpflichtige Branchenbuch-Einträge.

Wir schauten uns die AGB noch einmal an, um eventuelle Unterschiede zu den vorherigen Nutzungsbedingungen festzustellen. Es geht auch in der aktuellen Offerte immer noch um die Veröffentlichung von Firmendaten auf „mehreren Internetportalen“. Welche es genau sein sollen, konnten wir anhand des Schreibens nicht feststellen.

Besonders staunten wir nicht schlecht über die Vertragsdauer. Insgesamt drei Jahre soll die Laufzeit des Vertrages betragen, ab dem Zeitpunkt, wenn diese Offerte an TEG Verlag zurückgefaxt oder gemailt wird. Zu Kündigen ist dieser Vertrag spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit – sonst wird um ein Jahr verlängert.

Erfahrungen einer Gewerbetreibenden

Wir wurden durch eine Gewerbetreibende über TEG Verlag informiert; sie leitete freundlicherweise die betreffende Offerte an uns weiter, um über den Fall zu berichten.

Sie schreibt, Zitat: „eine gewisse Sara Müller vom TEG Verlag hat mich telefonisch kontaktiert und gefragt, ob wir wirklich unsere Google Werbung kündigen wollen. Ich ahnte schon einen Betrug, aber die Dame meinte, dass wir mit herold.at einen Vertrag abgeschlossen hätten, der nun über Ihre Firma gekündigt werden müsste und ich müsste ihr schriftlich bestätigen, dass der Vertrag nicht weiterlaufen soll. Sie meinte, dass Sie das Auslaufen des Vertrages schriftlich notiere.“ Zitatende.

Ob nun tatsächlich ein Betrug vorliegt, können wir nicht beurteilen – demzufolge schließen wir uns der Behauptung nicht an, da wir das Telefonat nicht mitverfolgen konnten. Jedoch wäre das nicht das erste Mal, dass Gewerbetreibende unter falschem Vorwand kontaktiert wurden. In vielen Fällen sollen die Anrufer des Callcenters angegeben haben, für eine ganz andere Firma zu arbeiten – wie z.B. Google.

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