Freitag, 3. Juni 2022

Euro Lotto-49 GmbH: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

Im November 2021 gab es einen ungewöhnlichen Brief, der uns von einem Verbraucher zur Verfügung gestellt wurde. Es ging um einen Erlass auf einen Mahnbescheid, der von der Firma Mega Gewinnspiele GmbH aus Berlin erstellt worden sein soll. Nun gibt es ein unverhofftes Wiedersehen. Ein „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ soll dieses Mal direkt vom Amtsgericht Frankfurt am Main gestellt worden sein.

Titel: Euro Lotto-49 GmbH: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids


Angeblich gerichtliches Verfahren gegen Verbraucher

Normalerweise würden wir an dieser Stelle dazu raten, sämtliche gerichtliche Schreiben ernst zu nehmen. Besonders gilt das für Schreiben im „berüchtigten gelben Umschlag“, was z.B. ein gerichtlicher Mahnbescheid sein könnte. Doch aktuell wurde ein Brief vorgelegt, den wir doch etwas kritischer beurteilen.

Am Amtsgericht Frankfurt am Main soll scheinbar ein Staatsanwalt Dr. Andreas Schmidt beschäftigt sein. Dieser wurde wiederum von einer Firma namens Euro Lotto-49 GmbH aus der Mühlenstr. 8a in 14167 Berlin beauftragt worden sein, gegen einen Verbraucher vorzugehen.

Scan: Euro Lotto-49 GmbH // Mahnbescheid Seite 1 von 2  // Mai 2022
Euro Lotto-49 GmbH // Mahnbescheid Seite 1 von 2  // Mai 2022

Hohe Summe von über 3.000 EUR gefordert

Insgesamt wird die stolze Summe in Höhe von 3.780,69 EUR gefordert. Es wird sogar weitergehend mit Zwangsvollstreckung und Pfändung gedroht. Doch trotz aller Drohgebärden kommt uns das Schreiben arg bekannt vor.

Es gibt augenscheinlich viele Gemeinsamkeiten zum Schreiben vom letzten Jahr. Auch da ging es angeblich um einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, nur dieses Mal soll er angeblich direkt von einem Staatsanwalt Dr. Andreas Schmidt kommen.

Erneut gibt es aber einen Zusammenhang zu Gewinnspielen – in diesem Fall eine Euro Lotto-49 GmbH aus Berlin. Wir möchten an dieser Stelle erneut dazu raten, die Summe nicht zu zahlen.

Nicht ohne Prüfung der Vorwürfe zahlen

Auf die besagten Brief reagierten unbedarfte Personen, die bislang wenig mit derartigen Briefen zu tun hatten, möglicherweise bedrohlich oder gar schockierend. Jedoch wirkt dieser Antrag unserer Meinung auf uns sehr fragwürdig.

Aus diesem Grund raten wir Empfängern an dieser Stelle, Forderungen und Mahnungen genau zu prüfen. Haben Sie unter Umständen vergessen, eine Rechnung zu bezahlen? Verbummelten Sie eine Ratenzahlung? Möglicherweise gibt es eine Erklärung für die eine oder andere Forderung. Sollten jedoch noch Fragen offen sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei uns zu melden.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

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1 Kommentar:

  1. Ebenfalls das Schreiben erhalten auf 6.6.2022 datiert - Forderung 1.890,60
    Gut, dass hierüber geschrieben wurde und ich den Artikel bei der Recherche gefunden habe !

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