Mittwoch, 22. Juni 2022

Verbraucherhilfe e.V. mit neuer Webseite wieder auf Kundenfang

Es ist beinahe ein Jahr her, als wir über in unserem Beitrag „Verbraucherhilfe e.V. verstößt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz“ über den Duisburger Verein mit der großen Namensähnlichkeit berichteten. Nun gibt es Neuigkeiten: es scheint eine neue Google Business Webseite aufrufbar zu sein – und es gibt zahlreiche positive Bewertungen, die bei uns jedoch Fragen aufwerfen.

Titel: Verbraucherhilfe e.V. mit neuer Webseite wieder auf Kundenfang


Neue Seite, alte Taktik?

„Über 12 Jahre zufriedene Mitglieder“ heißt es aktuell auf der Google Business-Seite des Vereins „Verbraucherhilfe e.V.“ aus Duisburg, abrufbar unter der URL verbraucherhilfe.business.site. Die Seite bietet ein recht übersichtliches Angebot zwischen „Angebot einholen“, „Jetzt anrufen“ und „Route anzeigen“. Ein Impressum konnten wir bei unserem Besuch nicht finden.

Sofern eine Google Business Webseite gewerblich betrieben wird, müssen die allgemein geltenden Richtlinien der Impressumspflicht und des Datenschutzes beachtet werden. Bei unserem Besuch am 21.06.2022 fehlte die Seite für ein Impressum. Gültige Kontaktdaten findet man nur bei der Unterseite „Kontakt“. Die Hotline dagegen soll 24/7, also rund um die Uhr, verfügbar sein.

Verbraucherhilfe e.V. - Google Bewertungen machen uns stutzig

Was uns bei unserer Recherche besonders aufgefallen ist, sind die zahlreichen positiven Google-Bewertungen. Wir zitieren an dieser Stelle drei Bewertungen (mit Verlinkung):

1. „Abofalle hat auch mich erwischt, der Verbraucherhilfe Verein hat mich optimal beraten und war sehr verständnisvoll.“

https://goo.gl/maps/2EtRQrkg4R9uQ8hJ8

2. „Ich weiß gar nicht wie oft ihr mir mittlerweile schon geholfen habt. Man kann euch immer anrufen und um Rat fragen wenn man was wissen möchte.“

https://goo.gl/maps/Su2xjtKd77Kk7wUM9

3. „Verbraucherschutz auf Augenhöhe, Beratung Top. Die bleiben dran. spürbare Ergebnisse vorhanden.“

https://goo.gl/maps/sZNogRh5p9dByvjN8

Wir möchten an dieser Stelle erneut auf unseren Artikel verweisen, der im Detail aufführt, was dem Verein Verbraucherhilfe e.V. gerichtlich untersagt wurde. Es wurde vom Landgericht Duisburg (Az: 10 O 80/21) entschieden, dass Werbeaussagen wie „…Verbraucher vor unseriösen und rechtswidrigen Geschäfts-, und Unternehmenspraktiken durch Aufklärung, Beratung und Bearbeitung meiner Angelegenheiten zu schützen“ (wie geschehen im Mitgliedsantrag) nicht verwendet werden dürfen.

Ob der Verein aus Duisburg seine Mitglieder aktuell tatsächlich rechtlich berät oder nicht, kann an dieser Stelle noch nicht beantwortet werden. Sollten Sie Hilfe benötigen oder noch mehr Informationen haben, können Sie sich gerne bei uns melden.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit der Verbraucherhilfe e.V.? Wurden Sie via Cold Call kontaktiert?

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt./p>

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

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