Wer ist die BBZ-Verlagsgesellschaft?
In Kleve sitzt die BBZ-Verlagsgesellschaft, die laut eigener Aussage ein „Netzwerk aus lokalen sowie deutschland- und europaweiten Internetplattformen“ anbietet. Interessierten Gewerbetreibenden wird angeboten, mit einem „kleinen monatlichen Beitrag“ die Präsenz im Internet „deutlich“ zu steigern. Dies könnte zum Beispiel mit einem kostenpflichtigen Eintrag in einem der vielfachen Portale der BBZ-Verlagsgesellschaft ermöglicht werden. Als Beispiel sei der aktuelle Kostenpunkt für einen sogenannten "Komforteintrag"auf „Branchenportal24“ (Stand 03.02.2020) genannt: 150 EUR mit einer Laufzeit von einem Jahr.
Bekannte Portale der BBZ-Verlagsgesellschaft
- Anwaltsportal24
- Branchenportal24
- Branchenblitz
- Handwerkerportal24
- Steuerberaterportal24
- Teambusiness24
- Werbeportale (Diverse Städte)
- Versicherungsmakler
Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Portale
In den AGB der BBZ-Verlagsgesellschaft steht, dass nach Ablauf der kostenfreien Probezeit der Kunde von einem Mitarbeiter des jeweiligen Portals zwecks eines Datenabgleiches telefonisch kontaktiert wird. Bei solchen B2B Geschäften besteht kein Anspruch auf Widerruf. Sollte ein Vertrag nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf schriftlich per Fax oder Email gekündigt werden, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um weitere 12 Monate.
Es ist bekannt, dass zahlreiche Mitglieder uns über Vertragsabschlüsse mit Branchenbuch-Betreibern informierten, die über das Telefon abgeschlossen wurden. Nicht selten erfolgen im Zuge der Abschlüsse zwei hintereinander geführte Telefonate. Der erste Anruf soll informieren, der zweite Kontakt gleicht laut den Schilderungen angerufener Unternehmer Daten ab. Via Bandaufnahme kann somit das „Ja“ des angerufenen Gewerbetreibenden gesichert werden, um einen Vertrag mit einer Laufzeit von mehreren Monaten abzuschließen.
Verbessert ein Branchenbucheintrag die Reichweite einer Firma?
Lohnt sich ein Eintrag in einem Firmenverzeichnis für Unternehmer? Eindeutig lässt sich diese Frage nicht beantworten, da sich die Suche über das Internet in regelmäßigen Abständen ändert – für Nutzer, aber auch hinsichtlich der dargestellten Suchergebnisse. An dieser Stelle möchten wir die BBZ-Verlagsgesellschaft zitieren: „Suchmaschinenoptimierte Seiten mit wenig Inhalt belegen die vorderen Plätze, während kleinere Firmen mit oftmals regionalem Bezug kaum die Chance haben, besser gelistet zu werden.“ (Quelle: bbz-verlagsgesellschaft.eu/branchenportal24/, Stand: 04.02.2020) Diese Einschätzung teilen wir nicht.
Bei einer recht typischen Suche würde eine Suchanfrage ohne Veränderungen der Grundeinstellungen automatisch den Standort als Ausgangsbasis nutzen, um lokale Unternehmen sogar zu bevorzugen – ohne das ein kostenpflichtiger Brancheneintrag nötig wäre. Zum Beispiel würde die Anfrage „Friseur Essen“ aktuell dementsprechende Friseursalons aus Essen darstellen, sofern der Nutzer sich in Essen aufhält. Ob ein Listing „besser“ ist, nur weil ein Essener Friseur auch bei einer Anfrage aus München gelistet wäre, ist fraglich.
Hilfreich für „mehr Reichweite“ eines Unternehmens ist die Nutzung von Werbemaßnahmen der Suchmachinenanbieter, die zwar auch nicht kostenlos ist, aber zum derzeitigen Stand mehr Erfolge denn Einträge in zahlreiche Datenbanken verspricht.
Erfahrungen mit Branchenblitz.de
Wir berichteten bereits über die Erfahrungen eines Mitglieds mit dem Portal Branchenblitz. Der Gewerbetreibende zahlte zum damaligen Zeitpunkt die anfängliche Rechnung über 150 EUR nicht innerhalb 14 Tagen und erhielt kurz darauf eine Zahlungsaufforderung. Das Unternehmen drohte mit einem gerichtlichen Mahnverfahren sowie mit einer Abtretung der Forderungen an ein Inkassounternehmen.
Informationen zu Branchenbüchern und Firmenverzeichnissen
Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben Erfahrungen mit den genannten Branchenverzeichnissen oder der BBZ-Verlagsgesellschaft? Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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