Mittwoch, 26. Februar 2020

Erfahrungen mit i-LuxX: Warnung vor ungewollten Bestellungen

Eine Verbraucherin wandte sich an uns, um uns ihre Erfahrungen mit der Firma i-LuxX AG aus Neuss zu schildern. Sie soll von einem Mitarbeiter der genannten Firma kontaktiert worden sein, der neue Sehhilfen für die Mutter der Verbraucherin für nötig hielt. Es stellte sich jedoch schnell heraus, dass die Mutter die teuren Brillen gar nicht benötigt hätte.

Titel: Erfahrungen mit i-LuxX: Warnung vor ungewollten Bestellungen

Informationen über i-LuxX aus Neuss


„Wir fangen da an, wo andere aufhören“ heißt es auf der Homepage der Firma i-LuxX aus 41469 Neuss. Sie ist laut eigener Aussage „spezialisiert auf empirischen Kontrollen im Bereich Sehhilfen für Senioren“ und soll Augenuntersuchungen in Senioreneinrichtungen bzw. Pflegeheimen im Zuge einer Sturzprophylaxe übernehmen.

Die im Impressum und auf Rechnungen angegebene HRB Nummer verweist auf die SAHE-Group UG (haftungsbeschränkt), ebenfalls Neuss. Über dieses Unternehmen wurde 2016 auf der Website shz.de berichtet. In dem Beitrag „Abzocke in Schleswig-Holstein: Falscher Augenarzt im Altenheim“ wurde über die Firma Optegomed berichtet, die laut des Artikels „bereits erfolgreich von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verklagt“ wurde.

Brillen sollen via Telefon bestellt worden sein


Eine betroffene Verbraucherin schilderte uns schriftlich ihre Erfahrungen mit der i-LuxX. In einem Pflegeheim sollte aufgrund einer Sturzprohylaxe die Augen einiger Bewohner überprüft werden. Zu diesem Zweck suchte ein Mitarbeiter der Firma i-LuxX aus Neuss das betreffende Heim auf. Die Heimleitung war über die Untersuchung unterrichtet worden, sodass eine Augenuntersuchung u.a. bei der Mutter der Betroffenen stattfinden konnte. Als Ergebnis dieser Untersuchung wurde der Tochter telefonisch bekannt gegeben, dass es „unumgänglich“ wäre, die aktuell verwendete Brille anzupassen. Die untersuchte Mutter soll sich laut des Mitarbeiters bereits Gestelle ausgesucht haben.

Die Betroffene vertraute auf die Seriosität der Untersuchung und nahm zur Kenntnis, dass kostspielige Spezialgläser für die Anpassung der Brille nötig seien. Jedoch soll sich beim Besuch der Mutter im Pflegeheim herausgestellt haben, dass diese von einer Bestellung nichts wusste. Die Tochter rief daraufhin die Firma i-LuxX zurück, um die Bestellung zu widerrufen.

Im Gespräch mit dem Mitarbeiter der i-LuxX soll der Betroffenen erklärt worden sein, dass sich das 14tägige Widerrufsrecht auf nur 3 Tage verkürzt haben soll und das es sich bei der Bestellung um Spezialgläser handelt, welche zur Abnahme verpflichten.

Bei der Heimleitung des Pflegeheims kam kurz ein Paket mit der Brille an, die Betroffene selbst erhielt zwei Rechnungen von der i-LuxX – für jeweils eine Fern- und Nahbrille. Kostenpunkt für jede Brille: insgesamt 289,00 EUR.

Scan: Auftragbestätigung i-LuxX / Feb 2020
Auftragbestätigung i-LuxX / Feb 2020

Vorliegendes Dokument belegt keine Einschränkung des Sehvermögens


Die Betroffene legte uns zudem ein Schriftstück der i-LuxX vor, welche die durchgeführte Augenuntersuchung dokumentiert. Übertitelt mit „Überprüfung auf Beeinträchtigung der Sinneswahrnehmung“ wurden bei der Untersuchung der Mutter der Betroffenen keine Einschränkungen festgestellt. Es wurden sogar schriftlich durch einen Mitarbeiter der i-LuxX festgehalten, dass keine neuen Sehhilfen empfohlen werden. Dennoch liegen uns die zwei Rechnungen für die neuen Brillen vor.

Wie soll die Bestellung zustande gekommen sein?


Scheinbar kam die Bestellung in diesem Fall so zustande, dass ein Mitarbeiter der i-LuxX die Tochter telefonisch mit dem Hinweis kontaktierte, dass ein Kostenvoranschlag per Mail zugesandt wird. Diese Mails wurden auch zugestellt, jedoch ging die Betroffene davon aus, dass für eine Bestellung eine Unterschrift nötig wäre. Darüber hinaus handelt es sich bei den beigefügten Dokumenten um keine Kostenvoranschläge, sondern um „Verbindliche Auftragsbestätigungen“. Die telefonische Bestellung soll innerhalb von 3 Tagen schriftlich bestätigt werden. Der stattdessen erfolgte Widerruf soll zwar bestätigt worden sein, aber die Brillen müssten dennoch bezahlt werden.

Hilfe bei i-LuxX oder Sahe Group UG


Haben Sie auch Erfahrungen mit der Firma i-LuxX aus Neuss oder der Sahe Group UG? Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktdaten:

Tel: 0201-176790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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