Einen vorgefertigten und bereit komplett ausgefüllten Eintragungsantrag
für das Branchenbuch Deutsches Gewerbeverzeichnis Nordrhein-Westfalen bekam am 30.01.2015 der
Verbraucherschutzverein Verbraucherdienst e.V. per E-Mail unaufgefordert zugeschickt.
Haben Sie auch eine Rechnung von dieser Firma erhalten?
Bitte sofort das E-Mail
für das Portal Deutsches Gewerbeverzeichnis Nordrhein-Westfalen löschen!
Verbraucherdienst e.V. aus Essen hatte nie eine
Geschäftsbeziehung mit der Data Cloud Global Ltd. (Rue de la Perle, Mahe,
Seychelles), die Betreiberfirma bezüglich des fragwürdigen Branchenbucheintrags
Deutsches Gewerbeverzeichnis Nordrhein-Westfalen. Die Mail mit dem Betreff „Eintragungsüberprüfung
2015 / korrigierte Faxnummer“ von einer sogenannten Frau Marie Fischer
(marie.fischer@infodienst-deutschland.com)
sollten Gewerbetreibende, Unternehmen oder Vereine (wie zum Beispiel der
Verbraucherdienst e.V.) sofort löschen, informiert der Verbraucherschutzverein aus dem Ruhrgebiet. Mitglied sein heißt – auf der sicheren Seite zu stehen.
Eintragungsantrag vom Deutschen Gewerbeverzeichnis Nordrhein-Westfalen |
Verbraucherdienst
e.V. soll bis zum 09.02.2015 für den nicht in Auftrag gegebenen Branchenbucheintrag
zahlen
Wird diese unerlaubt gesendete Email von den Seychellen jedoch
von dem Gewerbetreibenden beantwortet und zurückgeschickt kann es jedoch später
empfindlich teuer werden. Denn die angebotene Dienstleistung bezüglich des
Branchenbucheintrags des Portals Deutsches
Gewerbeverzeichnis – Ihr Branchenverzeichnis für Handel und Gewerbe –
Nordrhein-Westfalen ist nicht zu empfehlen, da es kaum einen Nutzen bringt.
Verbraucherdienst e.V. sollte bis zum 09.02.2015 den Eintragungsantrag für den
Branchenbucheintrag per Fax an die Nummer 030 / 4849 893 11 zurückschicken. Dann
wäre jedoch ein Vertrag bezüglich des Branchenbucheintrags in Deutsches
Gewerbeverzeichnis Nordrhein-Westfalen mit dem Verein aus Essen zustande
gekommen.
289 Euro soll
Verbraucherdienst e.V. für das Branchenbuch Deutsches Gewerbeverzeichnis
Nordrhein-Westfalen zahlen
289 Euro soll Verbraucherdienst e.V. für den Eintrag in das
Branchenbuch Deutsches Gewerbeverzeichnis entrichten. Der Erscheinungszeitraum (die
Laufzeit) betrage laut Rechnung von der Data Cloud Global Ltd. die Jahre 2015
bis 2017. Auf dem vorliegenden Schreiben des Branchenbuchs Deutsches
Gewerbeverzeichnis Nordrhein-Westfalen, dass dem Verbraucherschutzverein
vorliegt, sollen die Telefon- und die Faxnummer sowie die Internetadresse
ergänzt oder korrigiert werden, was jedoch bei den exakten Angaben nicht nötig
ist. Denn die Adressen von Gewerbetreibenden, Unternehmern oder Vereinen werden
von Adresshändlern im großen Umfang vertrieben bzw. gehandelt.
Data Cloud Global
Ltd. verschickt auch Mahnungen (Zahlungsaufforderungen)
Inzwischen lässt die Betreiberin Data Cloud Global Ltd. für einen
nichtgezahlten Eintrag in das Branchenbuch Deutsches Gesamtverzeichnis
Nordrhein Westfalen sogar Mahnungen an Gewerbetreibende, Unternehmen und
Vereine versende. Diese können dann jedoch empfindlich teuer werden. Zusätzliche
ungewollte Kosten können sogar bei einer Klage vor Gericht entstehen, wenn die
Mahnung weiter ignoriert wird.
Wussten Sie schon? Eintragungsangebot
für Deutsches Gewerbeverzeichnis Nordrhein-Westfalen ist eine arglistige
Täuschung!
Bedenken Sie bitte, dass bereits am 26.09.2007 das Landgericht
Köln (Az.:9 S 139/07) entschied, dass das irreführende Eintragungsangebot der Data
Cloud Global Ltd. für das Branchenbuch Deutsches Gewerbeverzeichnis als eine
arglistige Täuschung gewertet werden kann. Ein vertraglicher Vergütungsanspruch
sei mit dem Gewerbetreibenden nicht entstanden. Trotz des langen Zeitraums von
fast acht Jahren ist diese Firma immer noch mit dem Deutschen Gewerbeverzeichnis
unterwegs und versucht gutgläubige und ahnungslose Gewerbetreibende,
Unternehmer sowie Vereine zu täuschen. Mitglied sein heißt – geschützt zu sein.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
Habe heute, 02.09.16, mit Mail bmueller@deutscher-info-dienst.com mit dem Betreff Aktualisierung 2016 um 20:19 Uhr erhalten. Angefügt ein Formular mit Angebots-Nr. 2369498 v. 03.09.2016. Sollte ausgefüllt bis 09.09.16 per Fax an 0060362075414 gesendet werden. In den kleinen AGB/Aufnahmeantraginfos stand dann, dass bei einer Annahme und Bestätigung der Daten zu meiner Firma bei Rücksendung des Formulares 380,-- EUR als jährliche Gebühr berechnet werden.
AntwortenLöschenDa ich in der Vergangenheit ähnlich dieser Formulare erhalten habe und auch per Telefon schlechte Erfahrung mit Kontaktfirmen solcher Art gemacht habe (Hilfe kam dann durch ein Einschalten der IHK), bin ich sehr dankbar, dass im Netz auf solch einen Betrug aufmerksam gemacht wird.