Posts mit dem Label HOWLOGIC Kft. werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label HOWLOGIC Kft. werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 11. August 2026

Howlogic KFT und eCollect AG: Schreiben zur Datenverarbeitung in einem Inkassoverfahren

Titel: Howlogic KFT und eCollect AG: Schreiben zur Datenverarbeitung in einem Inkassoverfahren

Dem Verbraucherdienst liegt ein Schreiben der eCollect AG an ein Mitglied des Vereins vor. Darin geht es um die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit einem laufenden Inkassoverfahren. Genannt wird als Gläubigerin die Howlogic KFT aus Ungarn. Der Beitrag ordnet den Inhalt des Schreibens vorsichtig aus Verbrauchersicht ein.

Schreiben an ein Mitglied des Verbraucherdienst liegt vor

Dem Verbraucherdienst liegt ein Schreiben der eCollect AG vor, das sich auf ein laufendes Inkassoverfahren bezieht und an ein Mitglied des Vereins gerichtet ist. In dem Schreiben wird als Gläubigerin die Howlogic KFT, Dozsa Gyorgy str. 11, H-2724 Ujlengyel, Ungarn, genannt. Als Forderungsgegenstand ist in dem vorliegenden Schreiben „N/A“ angegeben.

Der folgende Beitrag gibt den Inhalt dieses Schreibens wieder und dient der allgemeinen Einordnung. Eine abschließende rechtliche Bewertung, ob die geltend gemachte Forderung im konkreten Einzelfall besteht oder ob die im Schreiben vertretenen datenschutzrechtlichen Auffassungen in jeder Hinsicht zutreffen, ist damit nicht verbunden.

Worum es in dem Schreiben geht

Nach dem dem Verbraucherdienst vorliegenden Schreiben informiert die eCollect AG über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit einem Inkassoverfahren. Hintergrund ist ausweislich des Schreibens die Frage, ob ein Anspruch auf Löschung oder Sperrung personenbezogener Daten besteht.

Bezug auf die DSGVO

In dem Schreiben beruft sich die eCollect AG auf verschiedene Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung. Genannt werden insbesondere Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO und Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO.

Nach der in dem Schreiben vertretenen Auffassung erfolge die Datenverarbeitung zur Vertragsabwicklung, zur Einziehung offener Forderungen, zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie zur Wahrung berechtigter Interessen der eCollect AG und ihrer Auftraggeberin.

Übermittlung der Daten

Weiter wird in dem Schreiben ausgeführt, die personenbezogenen Daten seien von der Auftraggeberin an die eCollect AG übermittelt worden. Die Verwendung der Daten erfolge nach der Darstellung der Absenderin ausschließlich zur Durchführung des Inkassoverfahrens.

Welche Aussagen zur Datennutzung getroffen werden

In dem dem Verbraucherdienst vorliegenden Schreiben heißt es weiter, die Daten würden nicht für Werbung, Markt- oder Meinungsforschung genutzt. Außerdem wird erklärt, dass keine Weitergabe an Auskunfteien, Bonitätsregister, Scoring-Unternehmen oder sonstige Dritte erfolge. Ferner wird in dem Schreiben ausgeführt, dass kein Profiling im Sinne des Gesetzes stattfinde.

Keine Einwilligung erforderlich?

Die eCollect AG vertritt in dem Schreiben die Auffassung, dass die Datenverarbeitung unmittelbar auf gesetzliche Grundlagen gestützt werden könne und daher keine gesonderte Einwilligung der betroffenen Person erforderlich sei.

Ob diese Einschätzung im konkreten Einzelfall uneingeschränkt trägt, wird in diesem Beitrag nicht abschließend bewertet. Der Beitrag beschränkt sich insoweit auf die Wiedergabe des vorliegenden Schreibens.

Was zum Löschungsanspruch ausgeführt wird

Ein Schwerpunkt des Schreibens betrifft das Recht auf Löschung personenbezogener Daten. Die eCollect AG vertritt darin die Auffassung, dass ein Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO bei einem noch laufenden Inkassoverfahren grundsätzlich nicht bestehe, solange die Daten für die Durchführung des Verfahrens noch erforderlich seien.

Verweis auf Rechtsansprüche

Zusätzlich verweist die Absenderin auf Art. 17 Abs. 3 Buchstabe e DSGVO. Nach der im Schreiben dargelegten Auffassung greife das Recht auf Löschung dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sei.

Daraus zieht die eCollect AG in dem Schreiben den Schluss, dass im Rahmen des noch laufenden Inkassoverfahrens kein Rechtsgrund für eine Löschung oder Sperrung der benötigten personenbezogenen Daten bestehe.

Speicherung nach Abschluss des Verfahrens

Das Schreiben enthält außerdem die Angabe, dass personenbezogene Daten nach Zahlung der Forderung oder nach sonstiger Beendigung des Inkassoverfahrens in der Regel noch drei Jahre gespeichert würden.

Begründung für die weitere Speicherung

Zur Begründung werden gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie berechtigte Interessen der eCollect AG und der Auftraggeberin genannt. Erwähnt werden insbesondere das eigene Forderungsmanagement sowie Beweissicherungsinteressen für mögliche spätere Rechtsstreitigkeiten.

Auch insoweit gilt: Dieser Beitrag bewertet nicht abschließend, ob eine solche Speicherpraxis in jedem Einzelfall datenschutzrechtlich Bestand hätte. Wiedergegeben wird lediglich, was in dem dem Verbraucherdienst vorliegenden Schreiben ausgeführt wird.

Was aus Verbrauchersicht auffällt

Aus Verbrauchersicht kann in einem Fall wie diesem insbesondere von Bedeutung sein, dass zwar eine Gläubigerin benannt wird, der Forderungsgegenstand im vorliegenden Schreiben jedoch mit „N/A“ angegeben ist. Für Betroffene kann das erklärungsbedürftig sein, wenn nicht ohne Weiteres erkennbar wird, worauf sich die Forderung konkret stützt.

Nachvollziehbarkeit der Forderung

Gerade in Inkassofällen kann es für die Betroffenen wichtig sein, dass Forderungsgrund, Herkunft der Daten, Zweck der Verarbeitung und Dauer der Speicherung nachvollziehbar dargestellt werden. Fehlen dazu wesentliche Angaben oder bleiben Fragen offen, kann eine genauere Prüfung sinnvoll sein.

Was Betroffene in ähnlichen Fällen prüfen sollten

Wer ein vergleichbares Schreiben erhält, sollte zunächst prüfen, wer die Forderung geltend macht, ob der Forderungsgrund nachvollziehbar bezeichnet ist, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Begründung für eine weitere Speicherung genannt wird.

Unterlagen sichern und prüfen lassen

Sinnvoll kann es außerdem sein, vorhandene Unterlagen vollständig zu sichern und im Einzelfall prüfen zu lassen, ob neben datenschutzrechtlichen Fragen auch Einwendungen gegen die Forderung selbst in Betracht kommen.

Einordnung des vorliegenden Schreibens

Das dem Verbraucherdienst vorliegende Schreiben zeigt, wie ein Inkassodienstleister die weitere Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten in einem laufenden Forderungsverfahren begründen kann. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass die zugrunde liegende Forderung im Einzelfall besteht oder dass jede im Schreiben vertretene Rechtsauffassung zwingend zutreffend ist.

Der Beitrag beschränkt sich deshalb bewusst auf die Wiedergabe und vorsichtige Einordnung eines Schreibens, das einem Mitglied des Verbraucherdienst in einer konkreten Angelegenheit vorliegt.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Donnerstag, 3. November 2022

Tech Medialand Kft.: Forderungen für „Premium-Abos“

Automatisch verlängerte Abos sind ein Ärgernis von Verbrauchern, die sich neugierig auf den im Netz zahlreich vertretenen Dating- und Flirtportalen anmelden. Was zum Beispiel auf Seiten der Tech Medialand Kft. mit einem Probe-Abo beginnt, kann schnell teuer werden.

Titel: Tech Medialand Kft.: Forderungen für „Premium-Abos“

Noch ein Betreiber aus Ungarn: Tech Medialand Kft.

Wir berichteten zuletzt über unterschiedliche Dating- und Flirtplattformen und deren Betreiber-Firmen. Auffällig sind die Ähnlichkeiten vieler Portale mit so eindeutig zweideutigen Namen wie „pimperbook“, die zum Teil von Firmen mit Sitz in Ungarn betrieben werden. Eine dieser Firmen heißt Tech Medialand Kft.

Der Sitz des Unternehmens soll laut dem Impressum Dózsa György utca 11, 2724 Újlengyel, Ungarn sein. Wir sehen Parallelen zur HowLogic Kft., über die wir ebenfalls berichteten. Die Gemeinsamkeiten hören bei dem Erscheinungsbild nicht auf, sondern sind auch in den Nutzungsbedingungen erkennbar.

Auch bei den Portalen der Tech Medialand Kft. gibt es „kostenlose“ Probe-Abos, die sich aber in ein kostenpflichtiges Abo wandeln, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Viele Portale, noch mehr Fake-Profile und Bots?

Einige der in diesem Beitrag erwähnten Flirt- und Datingportale haben wir bereits in älteren Artikeln behandelt. Da sich aber mit der Tech Medialand Kft. in manchen Fällen eine neue Betreiberin zu erkennen gibt, würden wir an dieser Stelle gerne alle Seiten aufführen. Aufgrund der eindeutig nicht jugendfreien Namen verzichten wir auf eine Auflistung.

Bei unseren Recherchen stießen wir auf einen Bericht des Portals „Datingspot24“ über eine der eben genannten Webseiten – luvdaters. Datingspot24 bezeichnet die von Tech Medialand Kft. betriebene Seite als „great fraud“ (z. Dt. „großer Betrug“). Es ist im Artikel ebenfalls von Fake-Profilen die Rede, was eine kostenpflichtige Nutzung unserer Meinung nach nicht besonders attraktiv erscheinen lässt. Ob auf den gelisteten Dating-Seiten tatsächlich Fake-Profile bzw. Bots aktiv sind, können wir nicht beurteilen. (Quelle: datingspot24)

Forderungen von eCollect

Zuletzt sollen Zahlungsaufforderungen durch das Schweizer Inkasso-Unternehmen eCollect versandt worden sein. Es soll wie in anderen Fällen zuvor um noch offene Abo-Gebühren für eine Mitgliedschaft bezahlt werden. Dabei hängt der geforderte Betrag von der Länge des Abos ab, welches laut Tech Medialand abgeschlossen worden sein soll. In vergleichbaren Forderungen von eCollect für andere Betreiber von Dating-Seiten kann es um Beträge von über 200 EUR gehen.

Haben Sie Fragen zum Thema oder Erfahrungen mit den genannten Portalen von der Tech Medialand Kft. oder der eCollect, die Sie mitteilen möchten? Oder suchen Sie Hilfe und Unterstützung gegen ungewollte Vertragsabschlüsse? Wir bieten erste allgemeine Infos über unsere Kontaktmöglichkeiten:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 2. November 2022

Howlogic Kft: Erfahrungen mit neuen Dating-Portalen (Update)

Derzeit melden sich täglich Verbraucher bei uns, um uns ihre Erfahrungen mit den Flirt- und Datingportalen der Firma Howlogic Kft. zu berichten. In den meisten Fällen geht es Probleme mit einem kostenpflichtigen Abo oder sogar einer erhaltenen Inkasso-Forderung.

Titel: Howlogic Kft: Erfahrungen mit neuen Dating-Portalen (Update)

Nach „Scharfe Liebe“: Weitere Portale der Howlogic Kft.

Bereits 2021 berichteten wir ausführlich über die zahlreichen Portale der Howlogic Kft. aus Ungarn. Wir teilten die Erfahrungen eines Betroffenen, der Abbuchungen auf seinem Konto festgestellt haben will und wir präsentierten eine Liste der damals bekannten Portale.

Knapp ein Jahr später wird es Zeit für ein Update. Die Howlogic Kft. ist weiterhin aktiv und gilt als Betreiberin verschiedener Flirt- und Datingportale mit mehr oder weniger illustren Namen. Der Sitz soll sich weiterhin in 11 Verebeshegy Street, Csomad, 2161 Ungarn befinden. Neu hinzugekommen sind laut unserer Kenntnis folgende Portale:

  • lilaherzen.de
  • treffegirls.com
  • tatschimi.com
  • laessigedates.com
  • datesgern.com

Probe-Abo kann zu teurem Premium Abo werden

Wir schauten uns aktuell die AGB der letztgenannten Seite „datesgern“ an. Dort ist aktuell die Stelle zu lesen: „Wenn Sie als kostenloses Mitglied oder als Gast auf unsere Website zugreifen möchten, müssen Sie keine Gebühr bezahlen“, Stand 02.11.2022. Doch lassen sich auch alle Funktionen der Seite nutzen, wie zum Beispiel Nachrichten senden? Wahrscheinlich nicht.

Es heißt weiter: „Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie als kostenloses Mitglied oder als Gast beim Zugriff und der Nutzung unserer Services nur eine begrenzte Anzahl von Funktionen nutzen und auf eine begrenzte Anzahl von Bereichen auf unserer Webseite zugreifen können“, Stand 02.11.2022. Um all die Funktionen nutzen zu können, muss ein Abo-Paket erworben werden.

Die Kosten der jeweiligen Pakete vermissen wir bei unserer Recherche. Die Laufzeiten der Premium-Abos bestimmen den Preis. Jedoch soll es laut den Nutzungsbedingungen auch sogenannte „Probepakete“ geben, die eine deutlich kürzere Laufzeit von 1 oder 3 Tagen sowie 1 oder 2 Wochen haben sollen. Die Gefahr in diesem Fall: das kostenlose Probe-Abo kann sich in ein kostenpflichtiges und teures „Premium“ Abo wandeln – da unter Umständen nicht rechtzeitig gekündigt wurde.

Forderung durch eCollect Germany GmbH

In der Vergangenheit wurde das Inkasso-Unternehmen eCollect Germany GmbH aus der Schweiz für Howlogic Kft. aktiv, sofern Kunden ihre Abos nicht bezahlten. Auch eine Rückbuchung eingezogener Abo-Gebühren kann eine Zahlungsaufforderung durch eCollect nach sich ziehen. In einer vorliegenden Forderung wird in eine Summe von 87,80 EUR für die Anmeldung auf „scharfeliebe.de“ gefordert.

Haben Sie Fragen zum Thema oder Erfahrungen mit den genannten Portalen von der Howlogic Kft. oder der eCollect Germany GmbH, die Sie mitteilen möchten? Oder suchen Sie Hilfe und Unterstützung gegen ungewollte Vertragsabschlüsse? Wir bieten erste allgemeine Infos über unsere Kontaktmöglichkeiten:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 22. Dezember 2021

HOWLOGIC Kft: Abbuchungen durch den Dating-Seiten-Betreiber

Das Unternehmen HOWLOGIC Kft. aus Ungarn betreibt unter anderem die Dating-Seite „scharfeliebe“. Zwar ist dort eine kostenlose Registrierung möglich, aber erst kostenpflichtige „Premium-Services“ ermöglichen eine umfangreiche Nutzung. Ein Verbraucher schilderte uns gegenüber seine Erfahrung mit dem Service.

Titel: HOWLOGIC Kft: Abbuchungen durch den Dating-Seiten-Betreiber


ScharfeLiebe.de: Ein Portal der HOWLOGIC Kft

Mit Aussagen wie „Stürzen Sie sich ins Liebesabenteuer!“ werden Besucher des Portals „Scharfe Liebe“ begrüßt. Betrieben wird die Internetseite von der HOWLOGIC Kft (Adresse: 11 Verebeshegy Street, Csomad, 2161 Ungarn).

Eine Anmeldung soll kostenlos sein und ist problemlos über die Startseite möglich. Nach der Abfrage grundlegender Informationen wie Geschlecht und dem Alter wird Von den unter Umständen anfallenden Kosten war bis zu diesem Punkt nicht die Rede. Selbst dann nicht, als wir eine Email-Adresse angeben sollten. (Stand 20.12.2021)

Verbraucher berichtet über Abbuchungen

Ein Verbraucher wandte sich an uns, um uns über seine Erfahrungen mit einer Dating-Plattform zu berichten. Er schreibt, dass er seit April 2021 festgestellt hat, dass unterschiedliche Beträge von seinem Konto abgebucht wurden. Er behauptet jedoch, dass er nie einen Vertrag mit der verantwortlichen Firma geschlossen und ebenfalls keine Einzugsermächtigung erteilt hat.

Bei der betreffenden Plattform geht es um die Seite bumsflirt.de, die aktuell ebenfalls von der HOWLOGIC Kft betrieben wird.

Bekannte Portale der HOWLOGIC KFT

Durch unsere Recherchen im Netz haben wir einige Online-Dating-Seiten aufgefunden, die aktuell (!) von der besagten Firma aus Ungarn betrieben werden. Über mindestens eine der Seiten haben wir bereits 2019 berichtet. Die Namen der Seiten können wir aufgrund des Jugendschutzes hier nicht präsentieren. Die Namen bzw. Bezeichnungen der Seiten sind aber ähnlich gelagert wie die Webseite, über die wir in diesem Beitrag berichten.

Nicht ignorieren: Reagieren Sie bei Mahnungen!

Nach dem Eintreffen einer Zahlungsaufforderung, sollten Betroffene das Schreiben nicht unüberlegt begleichen oder gar ignorieren. Wenn sich Betroffene nicht wehren, könnte die Forderung möglicherweise unrechtmäßig geltend gemacht.

Auch wenn es anhand der genannten Seiten mit der eindeutigen Zweideutigkeit unangenehm sein könnte: Wir empfehlen eine Prüfung der Vorwürfe bzw. der geforderten Kosten. Wir vom Verbraucherdienst bieten schnelle und diskrete Hilfe, nehmen Sie Kontakt auf.

Hilfe bei Problemen mit Dating-Portalen

Stellten Sie auch unerwartete Abbuchungen von Ihrem Konto fest? Oder haben gar eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen erhalten? Mitglieder haben die Möglichkeit, derartige Inkasso-Schreiben von unseren angeschlossenen Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.