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Freitag, 28. Januar 2022

Neue Forderung der „Inkasso Hauptzentrale Köln“

Neues in Sachen Massen-Inkasso: eine Inkasso Hauptzentrale Köln versucht (erneut), Verbrauchern mit Drohgebärden wie Zwangsvollstreckung zum schnellen Überweisen einer angeblich offenen Forderung zu bewegen. Wir raten zur Vorsicht.

Titel: 2022 - Neue Forderung der „Inkasso Hauptzentrale Köln“


Auch 2022 Briefe im Umlauf

Wir haben die Briefe bereits vermisst, um es mal mit einem Augenzwinkern auszudrücken: die bedrohlichen Zahlungsaufforderungen vermeintlicher Inkassounternehmen. Doch auch im Jahr 2022 werden die schon xfach kopierten Schreiben versandt, dieses Mal von einer „Inkasso Hauptzentrale Köln“.

Am Theodor-Heuss-Ring 23 in 50668 Köln hat sich laut des vorliegenden Briefkopfs mal wieder eine sogenannte „Inkasso Hauptzentrale Köln“ einquartiert. Angeblich soll die Empfängerin die Kosten des Dienstleistungsvertrags „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ nicht gezahlt haben. Uff, klingt bekannt? Ist es auch. Wir haben gefühlt dutzende Male in diesem Blog über vergleichbare Briefe berichtet.

Inkasso: Hauptzentrale Köln: Hinweispflichten fehlen

Schreiben dieser Art weisen meist ähnliche Auffälligkeiten auf: sie sind zum einen voller Drohgebärden und Schreibfehler, doch fehlen verpflichtende Angaben,, ohne die eine solche Forderung unseriös wirkt. Wir vermissen zum Beispiel den Auftraggeber oder wenigstens eine Kostenaufstellung.

Stattdessen findet sich in den Unterlagen nur ein Formular mit der Überschrift „Zahlungsbefehl“, auf der diverse Kosten aufgelistet sind. Von den neuen Hinweispflichten, die seit Oktober 2021 gelten, scheint die Inkasso Hauptzentrale Köln jedoch noch nie gehört zu haben.

Scan: Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 01 / Jan 2022
Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 01 / Jan 2022

Scan: Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 02 / Jan 2022
Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 02 / Jan 2022


Angebliche Kontosperre

Die vielen Umstände verstärken den Eindruck, dass es sich bei Forderungen dieses Absenders um unseriöse Schreiben handelt, die direkt in den Papierkorb wandern sollten. Die Firma gibt an, Mitglied in diversen Verbünden zu sein, wie u.a. den BDIU. Eine Prüfung unsererseits konnte dies nicht bestätigen. (Stand 28.01.2022)

Sollten Sie Post von der Inkasso Hauptzentrale Köln erhalten, sollten Sie die geforderte Summe trotz der großen Drohungen nicht zahlen. Auch wenn die Überweisung in diesem Fall überraschend auf eine deutsche Kontoverbindung gehen soll, ist von einer Zahlung abzuraten. Ihr gutes Geld ist sonst höchstwahrscheinlich weg und sie werden ggf. noch weiteren Trittbrettfahrern dieser Art kontaktiert.

Wichtig: Seriöse Inkassoforderungen prüfen lassen

Auch wenn wir in diesem Fall erhebliche Zweifel haben: leider handelt es sich bei den meisten uns vorgelegten Forderungen um ernstzunehmende Schreiben, die geprüft werden sollten. Bei dieser Prüfung können Betroffene sich von den angeschlossenen Rechtsanwälten unseres Vereins helfen und unterstützen lassen, Stichwort Hilfe bei Mahnungen und Inkasso. Nehmen Sie Kontakt auf!

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Keine Angst vor der Inkasso Hauptzentrale Köln. Aber haben Sie stattdessen eine seriöse Zahlungsaufforderung erhalten? Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern informieren Sie sich, bevor weitere Kosten entstehen. Gerne helfen wir Ihnen mit allgemeine Infos via E-Mail und Telefon weiter.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 17. September 2021

Inkasso Hauptzentrale Köln: Zahlungsbefehl für Gewinnspiele

Ein weiteres Schreiben, welches einer bereits bekannten Zahlungsaufforderung stark ähnelt. Absender ist die "Inkasso Hauptzenrale Köln", die für die Teilnahme an Gewinnspielen eine Summe von über 500 EUR fordert. Wie sollten Empfänger reagieren?

Titel: Inkasso Hauptzentrale Köln: Zahlungsbefehl für Gewinnspiele


Inkasso Hauptzentrale Köln: Bekanntes Muster

2021 gab es ein Revival in Sachen Fake-Inkasso. Zahlreiche Verbraucher nutzten unsere Hotline und auch unser Online-Angebot "Jetzt Abzocke-Melden", um uns über dubiose Inkassoforderungen zu informieren. In unserem Blog informieren wir ausführlich über die unterschiedlichen Absender und versuchen unsere LeserInnen für zukünftige Schreiben zu sensibilisieren. 

In den uns bekannten Schreiben sollen sich Empfänger telefonisch bei einem Gewinnspiel „Eurowin24 – Eurojackpot 6/49“ angemeldet haben. So tritt auch die "Inkasso Hauptzentrale Köln" an die Empfänger heran. In diesem Fall wird die schräge Summe in Höhe von 559,44 EUR innerhalb von 7 Tagen. Wird nicht gezahlt, soll eine Kontosperrung erfolgen. 

Laute Drohungen aus Köln

Die Inkasso Hauptzentrale ist weiterhin an der gleichen Adresse am Theodor Heuss Ring in 50558 Köln zu finden. Wir bezeichneten die Adresse in einem älteren Artikel bereits als "Hotspot für dubiose Inkassoschreiben", da dort mehrere Inkasso-Firmen diese Anschrift als Standort angaben. Auch diese Firma will Mitglied im BDIU, dem Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V., sein - was wir jedoch bei unserer Recherche nicht feststellen konnten.

Scan: Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 01 / Sep 2021
Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 01 / Sep 2021

Scan: Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 02 / Sep 2021
Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 02 / Sep 2021


Auf der Webseite des BDIU ist die OZCAN MA Forderungs AG als Fake-Inkasso aufgelistet, das bedeutet: es handelt sich um keine seriöse Zahlungsaufforderung. Betroffene sollten den geforderten Betrag nicht zahlen! Quelle: https://www.inkasso.de/newsdetail/vorsicht-fake-inkasso-das-sind-die-haeufigsten-absender

Woran Sie unseriöse Inkassoforderungen erkennen

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland? 
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Inkasso Hauptzentrale Köln erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.