Mehr Umsatz durch Mein-Dienstleistungsservice.de?
„Mehr Umsatz?“ fragt das Portal Mein-Dienstleistungsservice.de der Firma ZaBu GmbH aus Schwerin. Die Seite bietet Gewerbetreibenden, Unternehmern und Selbständigen scheinbar die Möglichkeit, ein Firmenprofil anzulegen und bestenfalls neue Aufträge zu erhalten. Jedoch ist eine Anmeldung für die Auftragserteilung aktuell nicht möglich; die Seiten „Auftrag erteilen“ und „Auftragsbuch füllen“ führen derzeit zu einer 404 Fehlerseite. (Stand: 06.12.2018)
Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden Verträge zwischen Gewerbetreibenden und der ZaBu GmbH telefonisch geschlossen, eine schriftliche Bestätigung dessen erfolgt dann in schriftlicher Form. Alternativ kann die Auftragserteilung via Post, Fax oder E-Mail eingehen. Laut unserer Erfahrung mit Branchenbüchern und Gewerbeverzeichnissen, die Einträge auf dem telefonischen Wege vermitteln, können insgesamt zwei Anrufe erfolgen. Das erste Telefonat dient zur Information, währen das zweite Gespräch in der Regel nur Daten abgleicht.
Ein weiteres Branchenverzeichnis der ZaBu GmbH
Bereits mit dem Branchenbuch „Mein Businessdeal“ versuchte die ZaBu GmbH mit ihren beiden Geschäftsführern Madlen Zanner und Marcel Bruhn Verträge für kostenpflichtige Firmeneinträge abzuschließen. So meldeten sich zahlreiche Gewerbetreibende bei uns, um uns ihre Erfahrungen mit dem damaligen Portal mitzuteilen. Oftmals lagen teure Rechnungen und Mahnungen der ZaBu GmbH vor. Es kam sogar vor, dass ein Unternehmer laut eigener Aussage keinerlei Kontakt (weder schriftlich noch telefonisch) zur ZaBu GmbH hatte, aber dennoch eine Rechnung erhielt.
Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.
Sind Sie Gewerbetreibender und haben Erfahrungen mit der Firma ZaBu GmbH oder Mein-Dienstleistungsservice.de? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
Hallo, die Firma ZaBu versucht über Anzeigen Kunden zu generieren.
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