Mittwoch, 19. Dezember 2018

Daten- und Handelsregisterzentrale: Offerte von der AIZ Online e.K.

Die Methode ist leider immer noch aktuell: Frisch im offiziellen Handelsregister eingetragene Firmen erhalten ein Formular, welches im ersten Moment wie ein offizielles Schreiben einer Behörde wirkt. Versandt wurde ein solches Schreiben von einer AIZ Online e.K., im Briefkopf ist „Daten und Handelsregisterzentrale“ (Gewerbe, Industrie- und Handelsveröffentlichungen) zu lesen. Es geht um die kostenpflichtige Veröffentlichung von „firmenrelevanten Daten“. Gewerbetreibende, die eine derartige Offerte erhielten, erfahren an dieser Stelle mehr.

Titel: Daten- und Handelsregisterzentrale: Offerte von der AIZ Online e.K.


AIZ Online e.K. aus Berlin bietet nicht überprüfbare Dienstleistung an


Auf den ersten Blick vermittelt das Schreiben der AIZ Online e.K. den Eindruck, als würde sie dem Adressaten ein seriöses Angebot unterbreiten. Die Berliner Firma schreibt, dass die „Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens“ im offiziellen Bundesanzeiger stattgefunden hat. Dies ist tatsächlich der Fall, sobald ein Unternehmer ein neues Gewerbe anmeldet. Die AIZ Online e.K. möchte laut der vorliegenden Offerte bereits veröffentlichte Daten nutzen, um diese auf einer unbekannten und nicht weiter definierten „Internetpräsenz“ zu veröffentlichen. Natürlich ist dieses Angebot nicht umsonst: insgesamt 618,22 EUR soll diese Dienstleistung kosten.

Noch einmal zusammengefasst: ein Gewerbetreibender meldet ein neues Gewerbe an und erhält Post von einer Firma, die öffentlich und kostenlos zugängliche Datensätze (wie Adresse, HRB-Nummer etc.) gegen Zahlung erneut im Internet zur Verfügung stellen möchte. Die URL der Internetpräsenz ist auf der Offerte nicht zu lesen. Das bedeutet: selbst wenn man als Unternehmer es für sinnvoll einschätzt, die Firmendaten erneut zu verbreiten – das Ergebnis ist laut dem derzeitigen Stand nicht überprüfbar.

Scan: Offerte AIZ Online e.K. / Mai 2018
Offerte AIZ Online e.K. / Mai 2018


Das sollten Gewerbetreibende wissen


Das vorliegende Dokument für eine „Daten und Handelsregisterzentrale“ wurde uns freundlicherweise von einem betroffenen Gewerbetreibenden zugestellt. Es handelt sich dabei um eine Offerte, in anderen Worten ein Angebot. Auf den ersten Blick könnte die Offerte jedoch wie ein offizielles Schreiben, wie zum Beispiel von einer Behörde, stammen. Wichtig ist jedoch: es handelt sich hierbei um keine amtliche kostenpflichtige Eintragung!

Eintrag erst nach Zahlung an die AIZ Online e.K.


Der Vertrag für die Dienstleistung einer Eintragung kommt nur zustande, sofern ein Empfänger der Offerte den geforderten Betrag in Höhe von 618,22 EUR an eine „AIZ Online e.K.“ überweist. Mit der Überweisung sollen „firmenrelevante Unternehmensdaten“ in die Datenbank eingetragen werden. Ein hoher Preis für eine Eintragung, die gegenwärtig nicht überprüfbar ist. Es ist auch zu beachten, dass die AIZ Online e.K. in keiner laufenden Geschäftsbeziehung zum Empfänger steht.

Kontakt zum Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben vom Handels und Gewerberegister erhalten und den Betrag an die AIZ Online e.K. bezahlt? Allgemeine Informationen erhalten Sie unter

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