Dienstag, 11. Dezember 2018

Kanzlei Twinkle droht mit einem Inkassoverfahren

Uns liegt ein Dokument eine Kanzlei Twinkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH vor. Das Schreiben trägt den Betreff „Eilt – Inkassoverfahren (Mit Gerichtsbeschluss“. Es sollen Zahlungen offen sein, die nun durch die Kanzlei eingefordert werden. Haben Sie auch Post dieser Art erhalten? Hier erhalten Sie Fakten zu dem Thema.

Titel: Kanzlei Twinkle droht mit einem Inkassoverfahren

Kanzlei Twinkle fordert eine hohe Summe


Erneut wurde uns ein Schreiben vorgelegt, in welchem mit der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers bzw. einer Zwangsvollstreckung gedroht wird, sofern nicht gezahlt wird. In diesem Fall stammt diese schriftliche Forderung von einer Kanzlei Twinkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH, die laut Briefkopf in Frankfurt am Main ansässig sind.

Kanzlei Twinkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH schreibt: „sie haben trotz zahlreicher Mahnungen Ihre Zahlungsbereitschaft nicht unter Beweis gestellt. Deshalb haben sich Kosten und Zinsen weiter erhöht“. Kein Wort wird über den Auftraggeber oder den Ursprung der Forderung verloren. Empfänger eines solchen Schreibens sollen zahlen – und das möglichst schnell. Innerhalb von 10 Tagen soll die Gesamtsumme in Höhe von 239,89 EUR überwiesen werden, um weitere Folgen zu vermeiden.

Wie seriös ist das Schreiben?


Die Kanzlei Twinkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH droht aufgrund mangelhafter Kooperationsbereitschaft zur Zahlung mit einer Vorpfändung. die laut des Schreibens sogar bereits vorbereitet wurde. Genauer: das Konto des Empfängers wird in Kürze gesperrt. Um dies zu verhindern, muss schnellstens überwiesen werden. Zum Zwecke der Überweisung ist dem Schreiben ein Zahlschein beigefügt, der bereits zu Teilen ausgefüllt wurde.

Der Betrag in Höhe von 239,89 EUR soll an die Zahlungsempfängerin „Kanzlei Twinkle“ überwiesen werden. Die angegebene Kontoverbindung verweist auf ein Konto in Belgien.

Scan: Kanzlei Winkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH / Seite 1
Kanzlei Twinkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH / Seite 1

Scan: Kanzlei Winkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH / Seite 2
Kanzlei Twinkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH / Seite 2
Scan: Kanzlei Winkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH / Seite 3
Kanzlei Twinkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH / Seite 3


Empfänger einer solchen Forderung sollten wissen, dass der Rechtsanwalt und Notar Dr. Frank Müller laut der Überprüfung durch das offizielle „Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis der BRAK“ kein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist. Folglich stellt sich die Frage, ob die Kanzlei Twinkle überhaupt dazu berechtigt ist, oben zu sehende Forderungen zu stellen. Da im Schreiben keinerlei nötige Hinweise auf die zuständige Rechtsanwaltskammer vorhanden sind, sind Zweifel berechtigt. Die genannte Telefonnummer stellt eine Mobiltelefonnummer dar, eine Website für weitere Informationen ist nicht angegeben.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Verbraucher, die ebenfalls Post von der Kanzlei Twinkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH erhielten, können sich für weitere Informationen bei uns melden.

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