Die Gewerbeauskunft-Zentrale aus Düsseldorf versendet an Gewerbetreibende Anschreiben, die den Anschein erwecken, es handele sich um einen Eintrag in ein öffentliches
Register. Es sind bereits Angaben zum Unternehmen des jeweils Angeschriebenen
vorhanden. Diese sollen, so der Inhalt des Anschreibens, nur noch ergänzt bzw.
falls notwendig korrigiert werden. Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.
Wird das Anschreiben der
Gewerbeauskunft-Zentrale wunschgemäß ausgefüllt und zurück geschickt, wird ein
Zwei-Jahres-Vertrag über eine Eintragung in das Branchenbuchverzeichnis der Gewerbeauskunft-Zentrale eingegangen - Das
Jahr zu 596,06 Euro. Verbraucherdienst e.V. informiert über das Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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