Mittwoch, 24. Januar 2018

Über das Dating-Portal „C.Dating“ der Ideo Labs GmbH

Ein Verbraucher wandte sich mit seinen Erfahrungen bezüglich des Dating-Portals „C.Dating“ an uns. Das Portal wird betrieben von der Firma Ideo Labs GmbH aus Berlin, über die wir bereits 2015 im Zusammenhang mit einer anderen Dating-Seite („DateForMore“) berichteten. Seit dem hat sich einiges getan. So entschied das Landgericht Berlin 2016, dass die Ideo Labs GmbH nicht genügend über das Kündigungs- und Widerrufsrecht informierte. Wie schaut es 2017 auf „C.Dating“ aus?

Beitragsbild: Über das Dating-Portal „C.Dating“ der Ideo Labs GmbH

Ein weiteres Dating-Portal der Ideo Labs GmbH


„C.Dating“ heißt ein aktuell angebotenes Dating-Portal der Firma Ideo Labs GmbH, Berlin. Geworben wird mit dem Slogan „Die heißesten Dates im Netz“ und einer kostenlosen Registrierung. Bereits hier sollten interessierte Verbraucher auf die Wortwahl achten: eine kostenlose Registrierung ist nicht gleichbedeutend mit einer kostenfreien Nutzung.

Ein Mitglied des Verbraucherdienstes machte uns auf das Portal „C.Dating“ aufmerksam. Zwar ist uns der Betreiber, die Ideo Labs GmbH, aus einem Beitrag mit dem Namen „Dateformore | Kündigung | Kostenfreies Probe-Abo?“ bekannt, aber C.Dating (http://www.c.dating/) war uns neu.

Während der Recherche mittels gängiger Suchmachinen stießen wir auf auf Suchergebnisse wie „C.Dating Abzocke“ und „C.Dating Account löschen“ (Stand 23.01.18). Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass unzufriedene Kunden sich via Internet informieren wollen.

C.Dating – Ein Blick ins Kleingedruckte


Im Jahr 2016 entschied das Landgericht Berlin in einem Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Ideo Labs GmbH, dass „unzureichend über Kündigungs- und Widerrufsrecht“ informiert wurde. (Quelle: vzbv.de: Dating-Portale müssen klar über Kündigungsfrist und Widerrufsrecht informieren) Das Unternehmen soll mit einer 14-tägigen Premium-Mitgliedschaft zum Preis von 1 EUR geworben haben. Der Vertrag verlängerte sich laut der Verbraucherzentrale jedoch automatisch um sechs Monate zum Preis von 89,90 Euro im Monat, sofern der Kunde nicht fristgemäß kündigt. Dies soll nur ersichtlich gewesen sein, wenn das sogenannte „Kleingedruckte“, sprich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) beachtet wurden.

Die Ideo Labs GmbH gibt in seinen AGB an, dass sie „lediglich die Bereitstellung von digitalen Inhalten“ schuldet. Das bedeutet, dass dies keine „erfolgreiche Kontaktvermittlung“ gewährleistet. Wie bereits beschrieben: eine kostenlose Registrierung (!) ist jederzeit möglich. Interessierte Verbraucher haben aber möglicherweise damit nur eingeschränkte Möglichkeiten bei der Nutzung von „C.Dating“, wenn sie das Portal kostenlos nutzen wollen.

Des Weiteren ist dort zu lesen:
„Der Rechnungsbetrag ist für den gewählten Zeitraum im Voraus zu leisten. Sollte der Kunde bei Ratenzahlung mit der teilweisen oder vollständigen Zahlung einer fälligen Rate in Verzug kommen, wird die gesamte Restforderung fällig.“

und

„Der Anbieter behält sich vor, bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug durch den Kunden Inkassounternehmen zu beauftragen und diese Kosten vom Kunden einzufordern. Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, Verzugszinsen zu erheben, deren Höhe sich nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet.“

Diese Angaben sind keine leeren Drohungen. In der Vergangenheit lagen Verbraucherdienst e.V. Zahlungsaufforderungen von dem Inkassounternehmen Jedermann Inkasso für „DateForMore“ vor.

Hilfe bei Ideo Labs GmbH und „C.Dating“


Haben Sie auch Erfahrungen mit der Ideo Labs GmbH und/oder haben eine überraschende Rechnung für die Nutzung des Portals „C.Dating“ erhalten? Oder haben Sie gar schon eine Zahlungsaufforderung erhalten? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie erste allgemeine Informationen.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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