Posts mit dem Label Rechtsanwalt Ralf Trösch werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Rechtsanwalt Ralf Trösch werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 17. Dezember 2020

Rechtsanwalt Ralf Trösch fordert für Atwork GmbH

Die Firma Atwork GmbH betreibt das Online-Portal Finanz-Forum24, welches Dienstleistungen aus den Bereichen Vermögensvorsorge und Sachversicherungen zum Thema hat. Anscheinend ist die Nutzung nicht kostenlos, ein Verbraucher erhielt jüngst eine Forderung durch RA Ralf Trösch. Laut des Schreibens stehen Mitgliedsgebühren aus.

Titel: Rechtsanwalt Ralf Trösch fordert für Atwork GmbH


Was ist das Finanz-Forum24.de?

Laut der vorliegenden Forderung durch RA Ralf Trösch ist die Atwork GmbH Betreibern der Internetplattform Finanz-Forum24, abrufbar unter (www.finanz-forum24.de, zuletzt gesichtet am 16.12.2020). Diese Plattform soll unter anderem „Beratung und Vermittlung von Dienstleistungen aus dem Bereich Vermögensvorsorge und Sachversicherungen“ vorhalten. Diese Dienstleistung soll nur für für zahlende Mitglieder des Finanz-Forum24 gelten.

Wir begutachteten die Plattform und stellten fest, dass zahlreiche Bereiche scheinbar nur für Nutzer mit entsprechenden Login-Daten Zugang zu den unterschiedlichen Bereichen wie „Ratenkredit“, „Gebührenfrei Mastercard“ oder „Rentenversicherung“ haben. Sieht man von einem aktuellen Hinweis bezüglich der Corona-bedingten Kontaktaufnahme ab, konnten wir bei unserem Besuch der Plattform keine näheren Erläuterungen der Dienstleistungen ermitteln.

Zur Forderung durch den RA Ralf Trösch

Der Rechtsanwalt Ralf Trösch weist in seiner vorliegenden Forderung für die Firma Atwork GmbH (Freisbach) darauf hin, dass eine Anmeldung für die kostenpflichtige Mitgliedschaft beim „Finanzforum“ nicht im Internet erfolgte, sondern durch das Ausfüllen und Unterschreiben eines Mitgliedsformular erfolgt sein soll.

Das besagte Formular soll neben der Beitrittserklärung auch Hinweise auf die Beitragskosten in Höhe von 7,50 EUR monatlich (zzgl. Aufnahmekosten) beinhalten. Aufgrund der ausbleibenden Zahlung, die dem Verbraucher vorgeworfen wird, ist es zum Zahlungsverzug gekommen. Demzufolge fordert RA Ralf Trösch den Empfänger auf, das Beitragskonto auszugleichen, indem die Summe von 215,20 EUR innerhalb einer Frist von sieben Tagen zu überweisen.

Der Verbraucher gab uns gegenüber an, dass er sich den Vorwurf nicht erklären kann. Wir zitieren: „Ich bin mir nicht bewusst bei der Firma etwas unterschrieben zu haben vor allem nicht über ein schriftliches Formular noch das ich ein Schreiben dieses Unternehmens bekommen habe“.

Forderungen nicht ignorieren

Auch wenn es vielleicht nicht immer eindeutig scheint, was und wer in einer erhaltenden Zahlungsaufforderung Geld verlangt: ignorieren oder gar entsorgen ist keine geeignete Handhabe von solchen Schreiben. Vielmehr sollten die Aussagen geprüft werden und evtl. der bisherige Schriftverkehr unter die Lupe genommen werden. Stichwort „Junk-Ordner“ – ist unter Umständen die eine oder andere Email noch ungelesen? Vieles lässt sich schnell aufklären, doch das erübrigt keine Reaktion. Handeln Sie, um noch höhere Kosten zu vermeiden.

Kontakt zum Verbraucherdienst

Haben Sie Probleme mit den Kosten, die durch den Vertrag über eine Finanzsanierung entstanden sind? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht und wissen nicht, wie Sie handeln sollen? Oder haben Sie gar eine Forderung durch ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt wie RA Ralf Trösch für offene Kosten einer Mitgliedschaft auf „Finanz-Forum24.de“ erhalten? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

0201-176 790

oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 7. März 2018

Rechtsanwalt Ralf Trösch für OVM Online Vertrieb Marketing GmbH

Viele Verbraucher wandten sich bezüglich der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH an uns. So verlangte das Unternehmen Gebühren für ein „Finanz Management Paket“. Mittlerweile liegt eine Forderung durch den Rechtsanwalt Ralf Trösch vor. Er vertritt die OVM GmbH und fordert in deren Auftrag die Zahlung noch offener Gebühren.

Beitragsbild: Rechtsanwalt Ralf Trösch für OVM Online Vertrieb Marketing GmbH

Hohe Kosten für eine Kreditanfrage?


„Raus auf dem finanziellen Durcheinander mit unserem Finanz Management Paket“ heißt auf der Homepage der OVM GmbH. Dieses Angebot richtet sich an Personen in finanzieller Not, um eventuelle Schulden in den Griff zu bekommen. Über das Thema berichteten wir bereits in Rahmen dieses Blogs. (Weitere Artikel zur OVM)

Leider ist die Nachfrage nach Kredite trotz eines Schufa-Eintrags weiterhin recht groß, sodass sich aktuell immer noch Verbraucher melden, die laut eigener Aussage statt des erhofften Kredits sogar noch Gebühren drauf zahlen sollten – für ein „Kredit & Finanz Management Paket “. Dieses wird vertrieben und angeboten von der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH und auf den Plattformen http://www.ovmgmbh.de und http://www.bavariafinanz.com/kredit-finanz-management/index.html (Stand 05.03.2018). Dieses Angebot ist kostenpflichtig und die dazugehörige Vertragslaufzeit von 24 Monaten beläuft sich auf 357,60 EUR. (Quelle: http://www.ovmgmbh.de/Finanzmanagementpaket/agb_ovm_gmbh.html) (Stand 05.03.2018)

OVM GmbH beauftragt Rechtsanwalt Ralf Trösch


Die unerwarteten Kosten einer Kreditanfrage können weitere finanzielle Probleme nach sich ziehen, wenn zum Beispiel ein „Kunde“ der OVM GmbH die anfallenden Kosten seiner Mitgliedschaft nicht zahlt. Die Folge könnte eine Forderung durch den Rechtsanwalt Ralf Trösch aus Hassloch sein, der laut des eines uns vorliegenden Dokuments die Interessen der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH vertritt.

Trösch zählt die vielen Leistungen des erwähnten Finanzmanagementpakets auf, doch weist direkt im Anschluss darauf hin, dass innerhalb von 14 Tagen keine Kündigung einging – somit „wurde der Dienst kostenpflichtig“. Auf der Grundlage dieses Zahlungsverzugs fordert der Hasslocher Rechtsanwalt die Zahlung einer Summe in Höhe von 437,80 EUR; es kamen weitere Mahn- und Anwaltskosten hinzu.

Mitglieder des Verbraucherdienstes berichteten, dass ursprünglich eine Kreditanfrage bei der Bavaria Finanzservice e.K. gestellt und keinerlei Verträge mit der OVM GmbH geschlossen wurden. In den uns bekannten Fällen kam es zu keiner Kreditauszahlung, sondern zu weiteren Kosten. Wir stellen uns die Frage, ob eine Marketingagentur, die sonst u.a. mit Telefon Marketing (früher auch Suchmaschinenoptimierung, Quelle: Waybackmachine) anbietet, auch eine Kreditvermittlung unterbreiten darf.

Wie sollte man reagieren?


Eine Forderung des Rechtsanwalts Trösch ist ernst zu nehmen. Sollte der Betrag nicht innerhalb von sieben Tagen auf die angegebene Kontoverbindung überwiesen werden, droht der Anwalt mit „kostenerhöhenden Maßnahmen“.

Beigefügt ist ebenfalls ein Antwortformular, über das eine Ratenzahlung vereinbart werden kann. Hier ist Vorsicht geboten: wird dieses Formular an die Rechtsanwaltskanzlei Ralf Trösch zurück geschickt, handelt es sich zusätzlich um ein Schuldanerkenntnis.

Hilfe bei Forderungen und OVM Online Vertrieb Marketing GmbH


Haben Sie eine Forderung von Rechtsanwalt Ralf Trösch im Auftrag der OVM GmbH erhalten? Wir bieten Betroffenen Hilfe und erste allgemeine Informationen zu diesen Themen. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Telefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.