Dienstag, 28. August 2018

Über die Offerten der „HR Verwaltung Berlin“

Uns liegt eine Offerte einer Firma namens HR Verwaltung Berlin vor, übertitelt mit „Hinterlegung Ihrer Handelsregistereintragung“. Dieses Formular könnte suggerieren, dass es für eine Neueintragung im deutschen Handelsregister zunächst einmal ausgefüllt und zurückgesandt werden muss. Gewerbetreibende, die so eine Offerte erhalten haben, erfahren hier mehr.

Titel: Über die Offerten der „HR Verwaltung Berlin“

HR Verwaltung aus Berlin: Keine Zahlungsverpflichtung?


Auf den ersten Blick macht die Offerte der „HR Verwaltung“ aus 10117 Berlin den Eindruck, als würde es sich hierbei um ein offizielles Schreiben von einer Behörde handeln. Schließlich ist es übertitelt mit „Hinterlegung Ihrer Handelsregistereintragung“ und wird wahrscheinlich an jene Gewerbetreibende versandt, die z.B. vor kurzem ein Unternehmen gründeten.

Uns wurde diese Offerte durch einen Unternehmer zugestellt, um darüber zu berichten. Zugestellt wurde uns das Schreiben der „HR Verwaltung“ aus Berlin Mitte August; das Unternehmen, um dessen Handelsregistereintragung es gehen soll, wurde Ende Juli erst eingetragen. Das uns vorliegende Formular hat selbst kein Datum angegeben.

Es handelt sich um eine „Proformarechnung“


Auch wenn das Schreiben zunächst offiziell wirken mag, im klein gedruckten Textblock (siehe Bild) wird Folgendes bekannt gegeben: „Aufgrund der kürzlich von Ihnen vorgenommenen Neueintragung im Handelsregister wurden Ihre Daten automatisch erfasst und zur weiteren Hinterlegung in diese Datenbank vorbereitet. Hierfür schicken wir Ihnen nun die vorliegende Proformarechnung (…) Es besteht keinerlei Zahlungsverbindlichkeit und mangels Verbrauchereigenschaft n. §13 BGB auch kein Widerrufsrecht“.

Scan: Offerte von HR Verwaltung, Berlin / August 2018
Offerte von HR Verwaltung, Berlin / August 2018


Über 400 EUR werden verlangt


Das bedeutet im Klartext, dass es sich bei dieser Offerte der HR Verwaltung aus Berlin um ein Angebot handelt und keinerlei Verpflichtung zur Zahlung besteht. Sollte jedoch ein Gewerbetreibender, der dieses Schreiben erhalten hat, den geforderten Betrag auf das angegebene Konto überweisen, so hat er keinen Anspruch auf Widerruf.

Dabei handelt es sich um die hohe Summe von 416,50 EUR, die auf ein Konto in Litauen überwiesen werden sollen. Ein besonderer Nutzen durch die Zahlung ist auf Anhieb nicht erkennbar, da die Eintragung im offiziellen Handelsregister zu dem Zeitpunkt bereits erfolgte und die Veröffentlichung in einer weiteren und zudem ungenannten Datenbank weitere Vorteile vermissen lässt.

Kontakt zum Verbraucherdienst


Sind Sie Gewerbetreibender und haben ebenfalls ein Schreiben von einer HR Verwaltung aus Berlin erhalten? Haben Sie die Offerte ausgefüllt und zurückgesandt? Für allgemeine Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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