Dienstag, 4. August 2015

Dezelak & Spiller | Axel Springer SE | Angeblicher Hauptgewinn

Ein Schreiben von „Dezelak & Spiller – RechtsAnwälte & Notare“ erreichte ein Mitglied unseres Vereins für Verbraucherschutz: „Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass Sie bei der jährlichen Verlosung der Versand- und Verlagshäuser Axel Springer SE den Hauptpreis und damit 89.000,- Euro erzielt haben.“ Zu schön, um wahr zu sein. Denn leider hat die Sache einen kostspieligen Haken.

Dezelak & Spiller | Axel Springer SE | Angeblicher Hauptgewinn


Haben Sie auch ein solches Schreiben von den angeblichen Rechtsanwälten und Notaren „Dezelak & Spiller“ erhalten? Leider gibt es für vermeintliche Gewinner keinen Hauptpreis 89.000 EUR, sondern nur Kosten – in Form einer Kostenpauschale von 4.450 EUR, die zuvor überwiesen werden sollen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Notarkanzlei Dezelak & Spiller – Fünf Prozent für einen Hauptgewinn


In der Gewinnbeteiligung über einen „Hauptpreis“ von 89.000 EUR der jährlichen Verlosung der Versand-und Verlagshäuser Axel Springer SE wird darauf hingewiesen, dass „egal wie groß oder klein der Gewinn ist“ ein Notariat zu beauftragen sei. Für das Notariat ist eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von 4.450 EUR zu begleichen – fünf Prozent des Gewinns. Diese Überweisung dient zur „Tilgung der restlichen noch ausstehenden Gebühren für amtliche und notarielle Angelegenheiten“. Des Weiteren wird von angeblichen Gewinnern verlangt, dass im Falle einer Aushändigung eines Verrechnungsschecks auch eine Kopie vom Personalausweis vorzulegen sei.

Gewinnbenachrichtigung | Dezelak & Spiller | 28.07.2015
Gewinnbenachrichtigung | Dezelak & Spiller | 28.07.2015


Dubiose Gewinnzusagen aus Hamburg


Das Schreiben von Dezelak & Spiller macht auf den ersten Blick einen seriösen Eindruck. Jedoch zeigt sich nach kurzer Recherche durch den Verbraucherdienst e.V., dass unter der angegebenen Adresse in Hamburg keine Notarkanzlei mit diesem Namen registriert ist. Darüber hinaus ist die Aussage falsch, dass für einen Geldgewinn dieser Art vom Veranstalter ein Notariat beauftragt werden muss.

Eine Gewinnzusage von Dezelak & Spiller scheint keinen hohen Gewinn zu bringen – sondern nur Kosten für den angeschriebenen Verbraucher. Soll man bei derartigen Forderungen von Vorauszahlungen – in diesem Fall fünf Prozent vom Gewinn – vorsichtig sein?
Brauchen Sie weitere Informationen? Gerne informiert Sie Verbraucherdienst e.V. – der Verein für Verbraucherschutz. Melden Sie sich einfach via Telefon oder per Mail. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.


So treten Sie mit uns in Kontakt

Haben Sie auch ein Schreiben über einen angeblichen Hauptgewinn erhalten? Nutzen Sie unser Verbrauchertelefon oder die Kontaktaufnahme via Email.


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Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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