Donnerstag, 6. August 2015

WRV Media UG | Datenschutz Kompakt 2015

Die in Berlin ansässige WRV Media UG ist laut eigenen Angaben ein Fachverlag für Wirtschaft, Verwaltung und Rechtssicherheit. Aktuell bietet der Fachverlag ein „Premiumprodukt“ mit der Bezeichnung „Datenschutz Kompakt“ an, welches nach einer Gratis-Ausgabe in ein kostenpflichtiges Abo wechselt.

WRV Media UG | Datenschutz Kompakt 2015


Auf der Homepage der WRV Media UG ist für einen Fachverlag recht wenig Lesematerial zu finden. Bloß der Hinweis auf das sogenannte „Premiumprodukt“ Datenschutz Kompakt, welches wie folgt beworben wird:

„Von vielen Kunden dringend verlangt haben wir zum Jahreswechsel unser neues Premiumprodukt fertig gestellt. Getreu unserem Motto profitieren Sie jetzt schon vom dem Wissen von Morgen und erfahren in den ersten Ausgaben alles über den Bericht der Bundesregierung an den Bundestag. Auf welche Anpassungen müssen Sie sich vorbereiten? Wir werden es Ihnen aktuell berichten.“

Eine Themenübersicht können Sie auf der Produktseite von WRV Media UG einsehen: http://wrv-media.de/sample-page/

Datenschutz Kompakt 2015: Profitieren von einem unfreiwilligen Abo?


Ein Verbraucher wandte sich an unseren Verein für Verbraucherschutz, da er ungewollt ein Abonnement beim Fachverlag für Wirtschaft, Verwaltung und Rechtssicherheit abgeschlossen hatte. Vor dem Beginn dieses Abos wurde der Gewerbetreibende telefonisch kontaktiert, um eine Gratis-Ausgabe aus dem Hause WRV Media UG zu erhalten – zur Probeansicht. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.Diese Probe kam auch tatsächlich am 14.07.2015 an, begleitet von diesem Schreiben:

Bestätigungsschreiben | WRV Media UG | Datenschutz kompakt |14.07.2015
Bestätigungsschreiben | WRV Media UG | 14.07.2015


Aus dem Schreiben wird ersichtlich, dass bis zum 28.07.2015 ein Widerruf des Abonnements erfolgen muss – sonst entsteht ein Vertrag über ein Festabo der Fachdokumentation „Datenschutz Kompakt“, die nicht nur 18 mal im Jahr erscheint, sondern auch mit 44,95 EUR pro Ausgabe zu Buche schlägt. Schwacher Trost: Man darf bei einer Kündigung die Probe-Ausgabe behalten.

Fachverlag für kostspielige Premiumprodukte und Fachdokumentationen


Der frische Abonnement - und dank der Fachdokumentation ungewollter Experte in Sachen Datenschutz - legte bei WRV Media UG Beschwerde ein. Ihm war nicht bewusst, dass ein automatischer Vertrag entstehe, falls die genannte Frist ablaufen sollte. Das vorherige Telefonat mit dem Fachverlag aus Berlin ließ diese Vermutung nicht aufkommen. Aufgrund der Abwesenheit von zuständigen Mitarbeitern des Gewerbetreibenden konnte das Schreiben mit der Probe von „Datenschutz Kompakt“ nicht rechtzeitig bearbeitet werden. Infolgedessen kam es zu diesem kostspieligen Abo.

Eine Beschwerde via Mail bei der WRV Media UG schindete nur wenig Eindruck. Der Verbraucher erhielt trotz seiner Ausführungen folgende knappe Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihre internen Unternehmensstrukturen können wir keine Verantwortung übernehmen. Dies gilt ebenso für Abwesenheit Ihrer Mitarbeiter.
Ich bestätige Ihnen daher die Kündigung zum nächst möglichen Zeitpunkt. Dies ist der 30.Juli 2016.
Bitte begleichen Sie die Forderungen zu den angegebenen Zahlungszielen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.
Mit freundlichen Grüßen

J********* *********
Leiterin Kundenservice

Rechnung | WRV Media UG | Datenschutz 2015 | 30.07.2015
Rechnung | WRV Media UG | 30.07.2015


Haben Sie Erfahrung mit der WRV Media UG?


Verbraucherdienst e.V. betreut den geschilderten Fall doch bietet auch eine Anlaufstelle für alle Verbraucher und Gewerbetreibenden, die gezwungenermaßen ein „Datenschutz Kompakt“ Abonnement abgeschlossen haben. Wie wurden Sie kontaktiert? Wurden Sie über die Laufzeit und die Fristen informiert?


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

2 Kommentare:

  1. Leider bin ich als Angestellter ebenfalls in einem solchen Abo, was kann ich tun? Strafanzeige?email vom Anwalt?

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  2. Meine Erfahrung: Der WRV Verlag ignoriert sogar korrekte, fristgerechte und per Einschreiben belegbare Kündigungen und sendet weiterhin seine Zahlungsaufforderungen und seine jämmerlichen Publikationen.

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